Energie- und Verkehrsbetriebe Eppingen EVE
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 28. Juni 2011 wurde der städtische Eigenbetrieb „Erneuerbare Energien Eppingen" (EEE) rückwirkend zum 01.01.2011 gegründet.
Der Eigenbetrieb EEE ist ein wirtschaftliches Unternehmen i.S.d. § 102 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Es handelt sich dabei um ein Sondervermögen der Stadt gemäߧ 96 Abs. 1 Nr. 3 GemO mit eigener Wirtschaftsführung und eigenem Rechnungswesen. Die Wirtschaftsführung und die Verwaltung des Eigenbetriebs hat auf der Grundlage des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) i.V.m. der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) sowie der Betriebssatzung zu erfolgen.
Die Betriebssatzung wurde am 28. Juni 2011 vom Gemeinderat beschlossen und trat rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft. Am 22. Oktober 2013 wurde die Betriebssatzung geändert und mit klaren Regelungen zur Abgrenzung der Zuständigkeiten von Gemeinderat, Oberbürgermeister und Betriebsleitung versehen (Inkrafttreten zum 01.11.2013).
Die Aufgaben des Eigenbetriebs sind nach § 1 Abs. 3 Satz 1 der Betriebssatzung der Bau und die Unterhaltung von Photovoltaikanlagen der Stadt Eppingen sowie die Einspeisung des erzeugten Stroms in die Netze für die allgemeine Versorgung mit Elektrizität. Der Eigenbetrieb kann auch Projekte für erneuerbare Energien initiieren oder sich daran beteiligen (§ 1 Abs. 3 Satz 2 der Betriebssatzung).
Am 3. Juni 2014 wurde die Betriebssatzung erneut geändert (rückwirkend zum 1. Januar.2014); dabei wurde vor allem der Betriebszweck erweitert und der Betrieb in ,,Energie-und Verkehrsbetriebe Eppingen (EVE)" umbenannt.
Am 26. November 2019 hat der Gemeinderat beschlossen, ab dem 1. Januar 2020 einen gemeinsamen Betriebsausschuss - zusammen mit dem Eigenbetrieb SEE - einzurichten. Die Aufgaben dieses Betriebsausschusses wurden auf den Technischen Ausschuss übertragen. Die Betriebssatzung und die Hauptsatzung wurden entsprechend geändert.
Seit 1. Januar 2015 ist die Wirtschaftsführung des Eigenbetriebs in die fünf Sparten
- Energieerzeugung,
- Bäder mit BHKW,
- Parken,
- Beteiligung Stadtwerke und
- Allgemeinkosten
unterteilt.
Das Stammkapital des Eigenbetriebs wurde bei der Gründung auf 25.000 Euro festgesetzt (§ 1 Abs. 4 der Betriebssatzung). Durch die vorgenannte Erweiterung des Eigenbetriebs und die Übernahme der entsprechenden Einrichtungen (Hallenbäder, BHKW usw.) wurde das Anlagevermögen deutlich erhöht. Die Finanzierung auf der Passivseite erfolgte aus steuerlichen Gründen durch eine entsprechende Erhöhung der allgemeinen Rücklage.
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