Lärmschutz
Lärmaktionsplan der Großen Kreisstadt Eppingen
Mit der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht im Jahr 2005 sind gemäß § 47d BImSchG für alle Hauptverkehrsstraßen sowie für alle nicht bundeseigenen Eisenbahnstrecken in regelmäßigen Abständen Lärmkartierungen und Lärmaktionsplanungen durchzuführen. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, den Umgebungslärm wirksam zu mindern und damit die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Mit den Lärmaktionsplänen sollen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen in den Gebieten, die sich bei der Lärmkartierung als besonders lärmbelastet ermittelt wurden, durch die Umsetzung konkreter Maßnahmen bekämpft und ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden. Die Lärmkartierungen für Hauptverkehrsstraßen und nicht bundeseigene Eisenbahnstrecken werden vom Land Baden-Württemberg über die LUBW durchgeführt und veröffentlicht. Auf dieser Grundlage sind von den betroffenen Städten und Gemeinden entsprechende Lärmaktionspläne aufzustellen. Die Lärmaktionspläne sind bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
2. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes
Die Stadt Eppingen hat im Jahr 2015 die Lärmaktionsplanung der zweiten Stufe durchgeführt. Dabei wurden für den Stadtteil Richen als Lärmschutzmaßnahmen Fahrbahnsanierungen in der Ortsdurchfahrt und eine Geschwindigkeitsbeschränkung als wirksame Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung umgesetzt.
3. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes
Auf Grundlage der Kartierungsergebnisse der 3. Stufe der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat die Stadt Eppingen im Jahr 2020 die 3. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse der Lärmkartierung zusammen. Der vorliegende Bericht fasst die wesentlichen Ergebnisse dieser Lärmkartierung zusammen und gibt einen Überblick über die umgesetzten Maßnahmen zur Lärmminderung. Im Rahmen dieser Fortschreibung wurden gezielte Maßnahmen wie die Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit durch Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder und die Installation von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (Blitzer) umgesetzt. Darüber hinaus förderte die Stadt den Einbau von Schallschutzfenstern in besonders betroffenen Bereichen.
4. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes
Zwischenzeitlich wurden die Lärmkarten der 4. Stufe von der LUBW veröffentlicht. Die Lärmkartierung erfolgte erstmals nach einem neuen, europaweit harmonisierten Berechnungsverfahren. Ministerium für Umwelt hat deshalb einen neuen Kooperationsaufruf zur Lärmaktionsplanung herausgegeben, in dem u.a. die Überprüfung und ggf. Fortschreibung bestehender Lärmaktionspläne durch die Städte und Gemeinden gefordert wird.
Die Stadt Eppingen schreibt daher den bestehenden Lärmaktionsplan zum vierten Mal fort. Da die Möglichkeit zur weiteren Lärmminderung im Zuge der Lärmaktionspläne der 2. und 3. Stufe bereits ausgeschöpft wurden und somit kein Handlungsspielraum für den Lärmaktionsplan der 4. Stufe verblieb, erfolgt die Planung im vereinfachten Verfahren anhand des vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg vorgegebenen Musterberichts.
Zur weiteren Lärmminderung plant die Stadt Eppingen im Zuge der Erweiterung des Gewerbegebiets „Erlen und Steingebiss“ die Schaffung einer Gewerbegebietsumfahrung in Form einer Verlängerung der Römerstraße in Richtung L592 Richen-Ittlingen vor. Zudem ist eine Verbesserung der Infrastruktur für Radfahrer und Fußgänger vorgesehen, um den Rad- und Fußgängerverkehr attraktiver zu gestalten.
Die 4. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wurde vom Gemeinderat der Stadt Eppingen in öffentlicher Sitzung am 01.10.2024 beschlossen.
Lärmaktionsplanung gem. § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz: Berichterstattung der Stadt Eppingen
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