Der Gemeinderat
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger*innen und das Hauptorgan der Gemeinde.
Er legt nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt.
Der Gemeinderat der Stadt Eppingen wird für fünf Jahre gewählt, ist die Vertretung der Bürger*innen und besteht aus dem Oberbürgermeister und den gewählten Mitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder variiert je nach Größe der Gemeinde. Nach § 25 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hätte der Gemeinderat der Stadt Eppingen grundsätzlich 26 Mitglieder. In Eppingen gilt jedoch das Wahlsystem der sogenannten „Unechten Teilortswahl“. Wird der Gemeinderat nach diesem Wahlsystem gewählt, sichert dies den Stadtteilen eine bestimmte Anzahl von Sitzen für Vertreter*innen im Gemeinderat, unabhängig von der Stimmenzahl und dem Wahlergebnis der unterschiedlichen Parteien und Wählervereinigungen, zu. Diese Regelung soll nach Eingemeindungen den einzugliedernden Stadtteilen zur Wahrung ihrer ortsteilspezifischen Interessen und zur Förderung der Integration in die Gesamtgemeinde eine Vertretung im Gemeinderat sichern.
In Eppingen hat demnach jeder Stadtteil zwei garantierte Sitze, der Stadtteil Mühlbach aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, der Größe und der Einwohnerzahl sogar drei Sitze. Auf die Kernstadt Eppingen entfallen 13 garantierte Sitze.
Nach der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 hat der Gemeinderat demnach 33 Mitglieder.
Bei der Kommunalwahl entfielen auf die Liste der
- CDU 9 Sitze,
- FBW 9 Sitze,
- SPD 6 Sitze,
- GRÜNE 3 Sitze,
- Miteinander für Eppingen 2 Sitze
- FDP 2 Sitze
- Initiative Gemeinderat 1 Sitz
- Norbert Müller 1 Sitz
Für die Amtszeit 2024-2029 setzt sich der Gemeinderat wie folgt zusammen:
Durch die Hauptsatzung hat der Gemeinderat folgende beschließende und beratende Ausschüsse gebildet und ihnen bestimmte Angelegenheiten zur dauernden Erledigung übertragen:
Verwaltungsausschuss
Technischer Ausschuss
Umlegungsausschuss
Kernstadtausschuss
Beirat für geheim zu haltende Angelegenheiten
Weiterhin stellt der Gemeinderat Vertreter für weitere Gremien:
Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft
Zweckverband Wasserversorgung „Oberes Elsenztal“
Aufsichtsrat der Stadtwerke GmbH & Co. KG
Kulturbeirat der Verwaltungsgemeinschaft
Arbeitskreis Kinder, Jugend und Familie
EU-Projekt „Europa fängt in der Gemeinde an“
Nach der GemO ist die Vertretung des Oberbürgermeisters durch einen hauptamtlichen Beigeordneten bzw. durch ehrenamtliche Stellvertreter vorgesehen. Es muss gewährleistet sein, dass auch bei einer Verhinderung des Oberbürgermeisters die Handlungsfähigkeit der Gemeinde aufrecht erhalten bleibt. Dazu gehört die Wahrnehmung der umfassenden Zuständigkeiten des Oberbürgermeisters als Gemeindeorgan, wie die Leitung der Verwaltung, der Vorsitz im Gemeinderat oder repräsentative Funktionen. Die Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter erfolgt aus der Mitte des Gemeinderates.
Die Stellvertreter des Oberbürgermeisters sind:
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters - Herbert Meixner (CDU)
2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters - Jörg Haueisen (FBW)
3. Stellvertreter des Oberbürgermeisters - Reinhard Ihle (SPD)
Gemäß § 36 Abs. 2 GemO regelt der Gemeinderat seine inneren Angelegenheiten, insbesondere den Gang seiner Verhandlungen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch eine Geschäftsordnung.
Im Rahmen der konstituierenden Sitzung am 10. September 2024 hat sich der Gemeinderat eine Geschäftsordnung gegeben.
Die Sitzungen des Gemeinderats sind in der Regel öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner erfordern. Die Einladung sowie die Tagesordnung zu den öffentlichen Sitzungen für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger werden im Stadtanzeiger, als Aushang im Rathaus und in den Verwaltungsstellen, auf unserer Homepage und in den Social-Media-Kanälen veröffentlicht.
Die Sitzungstermine, Einladungen, Beratungsvorlagen sowie die Ergebnisse der Beratungen werden ebenso im Ratsinformationssystem veröffentlicht.
Zu Beginn der öffentlichen Gemeinderatssitzungen findet in der Regel eine Einwohnerfragstunde statt. Einwohner*innen haben die Möglichkeit, ohne Voranmeldung Fragen zu Gemeindeangelegenheiten stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Jede*r Frageberechtigte darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als drei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Zu den gestellten Fragen, Anregungen und Vorschlägen nimmt der Oberbürgermeister als Vorsitzender Stellung. Kann zu einer Frage nicht sofort Stellung genommen werden, wird die Antwort in der folgenden Fragestunde oder schriftlich abgegeben.
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