Förderprogramme

Fachwerk- und Fassadenförderprogramm der Stadt Eppingen
 

Der Gemeinderat der Stadt Eppingen hat im Jahr 1998 erstmals das Programm "Fachwerk- und Fassadenförderung" ausgelobt und seitdem Jahr für Jahr mit entsprechenden Finanzmitteln ausgestattet.

Gefördert werden die Eigentümer, die in den Ortskernen von Eppingen und den Stadtteilen in die Verschönerung der Außenfassaden ihrer Wohnhäuser und Nebengebäude investieren. Die Wohnhäuser und Nebengebäude müssen dabei vor 1950 errichtet worden sein. Je nach städtebaulicher Bedeutung und Denkmalwertigkeit des Gebäudes liegt die Förderhöhe zwischen zehn und zwanzig Prozent der Investitionskosten.

Fachwerk- und Fassadenförderprogramm der Stadt Eppingen

 

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
 

„Wohnen – Grundversorgung – Arbeiten“

in den Stadtteilen Adelshofen, Elsenz, Kleingartach, Mühlbach, Richen und Rohrbach und in der Zentralstadt

Ziel des ELR-Förderprogramms ist es, in Gemeinden vor allem des ländlichen Raums die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen zu erhalten und fortzuentwickeln, der Abwanderung entgegenzuwirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen.

Privateigentümer können bei der Stadt Eppingen einen entsprechenden Förderantrag stellen, wenn sie im Förderschwerpunkt „Wohnen“ oder „Grundversorgung“ investieren möchten.

Firmenbesitzer können ebenfalls Fördergelder aus dem Programm beantragen, wenn sie im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ – das heißt Arbeitsplatzsicherung oder Arbeitsplatzschaffung – aktiv werden wollen.

Nachfolgend werden die Förderschwerpunkte sowie die Höhe der möglichen Förderung dargestellt:
 

Wohnen (nur in den Stadtteilen)

Mit Blick auf die demografische Entwicklung sowie den fortschreitenden Flächenverbrauch wird der Fokus noch stärker auf die Umnutzung bestehender und zwecklos gewordener Bausubstanz gelegt (zum Beispiel Umnutzung einer leerstehenden Scheune zu Wohnraum).

Im Förderschwerpunkt Wohnen erhalten Umnutzungen eine deutlich höhere Förderpriorität als Modernisierungen.  

Neubauten sind nachrangig und können nur noch zur Förderung beantragt werden, sofern keine bisher unbebauten Flächen überbaut werden sollen.

Bei der Modernisierung von Altbauten ist ein verbesserter Wärmeschutz ein wichtiges Kriterium bei der Förderantragstellung.

Förderanträge können für die historischen Ortskerne der Stadtteile Adelshofen, Elsenz, Kleingartach, Mühlbach, Richen und Rohrbach gestellt werden.

Nicht förderfähig sind Mietwohnungen in Neubauvorhaben sowie die Mehrwertssteuer.

Förderhöhe bei Umnutzungen je Wohnung 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 40.000 Euro.

Förderhöhe bei den übrigen Maßnahmen je Wohnung 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 20.000 Euro.
 

Grundversorgung (nur in den Stadtteilen)

Sicherung der Grundversorgung mit Waren oder Dienstleistungen (zum Beispiel Einrichtung einer Dorfgaststätte, eines Frisörladens, einer Bäckereiverkaufsstelle usw.).

Förderanträge können für die historischen Ortskerne der Stadtteile Adelshofen, Elsenz, Kleingartach, Mühlbach, Richen und Rohrbach gestellt werden.

Nicht förderfähig ist die Mehrwertssteuer.

Förderhöhe: bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
 

Arbeiten (dieser Förderschwerpunkt gilt in allen Stadtteilen und auch in der Zentralstadt)

Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen vor allem in Verbindung mit der Ansiedlung in Gewerbegebieten, Erweiterung von Firmen.

Förderanträge können für alle Stadtteile – einschließlich der Zentralstadt Eppingen – gestellt werden; das Förderprojekt kann sich auch in einem örtlichen Gewerbegebiet befinden.

Nicht förderfähig sind die Beschaffung von Fahrzeugen, reine Ersatzinvestitionen, reine Maschineninvestitionen ohne nachgewiesene strukturelle Effekte und die Mehrwertssteuer.

Förderhöhe: bis zu zehn Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Förderung um eine Freiwilligkeitsleistung des Landes Baden-Württemberg handelt; ein Rechtsanspruch auf den Erhalt von Fördergeldern aus dem ELR-Programm besteht nicht. Weiterhin schließt die Förderantragstellung beim ELR-Programm die Inanspruchnahme anderer Fördermittel des Landes Baden-Württemberg aus.

Der Förderantrag ist bei der Stadt Eppingen einzureichen. Gerne können Sie Ihr Projekt in den Förderschwerpunkten „Wohnen“ und „Grundversorgung“ vorab der Stabstelle Bauverwaltung, Sanierung & Ortsentwicklung erörtern, um die Förderchancen und die Formalitäten abzuklären. Für gewerbliche Projekte ist die Stabsstelle Wirtschaftsförderung Ihr Ansprechpartner.

Die Formulare können auch aus dem Internet heruntergeladen werden:
rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx (Info Antragstellung / ELR Allgemein).

Zu beachten sind auch die Antragsfristen, die jährlich durch das Ministerium im Zuge der Ausschreibung des Förderprogramms veröffentlicht werden; diese Ausschreibung wird im Eppinger Stadtanzeiger veröffentlicht.

Mit der Investition darf so lange nicht begonnen werden, bis ein entsprechender Bescheid des Landes Baden-Württemberg vorliegt. Einzelheiten zu diesem sehr restriktiv gehandhabten Ausschlusskriterium erfahren Sie bei der Stadt Eppingen. Wird Ihr Projekt gefördert, so werden die Förderdaten veröffentlicht.

 

Ihr
Ansprechpartner

Sabine Prieto
Stabsstelle Bauverwaltung und Sanierung

Tel.: 07262/920-1132
Fax: 07262/920-8-1132

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