Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtverwaltung Eppingen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.eppingen.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Anforderung 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt – vereinzelte Grafiken können keine alternativen Metaangaben besitzen
  • Anforderung 9.1.3.1 Info und Beziehungen – vereinzelte Tabellen müssen ggf. noch besser für Screenreader Ausgabe strukturiert werden

Unverhältnismäßige Belastung

  • Barrierefreiheit von Dokumenten, § 2 Satz 2 L-BGG-DVO – PDFs sind teilweise nicht UA-konform und erfüllen nicht die in Abschnitt 10 der EN 301 549 genannten Anforderungen.
    Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Stadt Eppingen verfügt nicht über ausreichende personelle Ressourcen, um eine Schulung zur "Erstellung barrierefreier PDF-Dateien und Dokumente" durchzuführen und im Anschluss die zeitaufwändige Überarbeitung dieser Dateien mithilfe von speziellen Programmen durchzuführen, die dem Umfang der Webseite entsprechen würden. Zusätzlich erhält die Stadt Eppingen PDF-Dokumente von externen Quellen, die grundsätzlich nicht von der Stadt bearbeitet werden können. Trotz dieser Herausforderungen ist die Stadt Eppingen bestrebt, die Zugänglichkeit ihrer digitalen Informationen kontinuierlich zu verbessern und die Standards für digitale Barrierefreiheit voranzutreiben.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04.10.2022 auf Basis des Musters der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 18.08.2023 überprüft und überarbeitet.

Evaluationsmethode durch Drittparteien

  • BIK BITV Test vom 17.06.2019 durch die BIK-Beratungsstelle Hamburg
  • Prüfbericht Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit der
    Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg vom 25.07.2022

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Stadt Eppingen
Stadtverwaltung
Marktplatz 1, 75031 Eppingen

Telefon: 07262 - 920 -0
Telefax: 07262 - 920 -1177
E-Mail: rathaus(at)eppingen.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadtverwaltung Eppingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Stadtverwaltung Eppingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 - 279 3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.