Gemeinsamer Gutachterausschuss

Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn

Am 01.07.2019 wurde im westlichen Landkreis Heilbronn der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Eppingen gegründet. 
Mit Wirkung vom 01. Januar 2024 fusionierten der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Eppingen und der Gemeinsame Gutachterausschuss Weinsberger Tal/Schozachtal. Seit dem 01. Januar 2024 trägt dieser den neuen Namen „Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn“. 
Neben der Stadt Eppingen sind insgesamt 27 weitere Städte und Gemeinden Mitglieder dieses Ausschusses:

  • Abstatt
  • Beilstein
  • Brackenheim
  • Cleebronn
  • Eberstadt
  • Ellhofen
  • Flein
  • Gemmingen
  • Güglingen
  • Ilsfeld
  • Ittlingen
  • Kirchardt
  • Lauffen am Neckar    
  • Lehrensteinsfeld
  • Leingarten
  • Löwenstein
  • Massenbachhausen
  •  Neckarwestheim
  •  Nordheim
  • Obersulm
  • Pfaffenhofen
  • Schwaigern
  • Talheim
  • Untergruppenbach
  • Weinsberg
  • Wüstenrot
  • Zaberfeld

Zentraler Ansprechpartner für Angelegenheiten rund um den Gutachterausschuss ist die Geschäftsstelle, welche ihren Sitz bei der Stadt Eppingen hat. Die Geschäftsstelle ist für die Erstellung von Verkehrswertgutachten, Ermittlung von Bodenrichtwerten und der Auswertung verschiedener Marktdaten zuständig. 
Die gesetzlichen Grundlagen der Tätigkeiten des gemeinsamen Gutachterausschusses sind die §§ 192 ff, BauGB, die Gutachterausschussverordnung sowie die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
 

Der gemeinsame Gutachterausschuss erstellt unabhängige Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) für bebaute und unbebaute Grundstücke, sowie Rechten und Belastungen an Grundstücken.

Zur Beauftragung ist es lediglich notwendig, den Antrag zur Gutachtenerstellung auszufüllen und wieder im Original der Geschäftsstelle zukommen zu lassen.

Das Antragsformular als PDF finden Sie hier.

Die Geschäftsstelle informiert Sie gerne über die Vorgehensweise und Kosten, welche Sie bereits im Voraus der Gutachterausschuss-Gebührensatzung entnehmen können.

Im westlichen Landkreis Heilbronn haben sich elf Städte und Gemeinden zusammengeschlossen um einen Mietspiegel zu erstellen. Es handelt sich dabei um einen „qualifizierter Mietspiegel“ gemäß § 558d BGB. Er bildet die ortsübliche Vergleichsmiete für die Städte Brackenheim, Eppingen, Güglingen und den Gemeinden Cleebronn, Gemmingen, Ittlingen, Kirchardt, Massenbachhausen, Nordheim, Pfaffenhofen und Zaberfeld ab.

Die ortsübliche Vergleichsmiete gibt die üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit wider.
Den Nutzern steht ein kostenloser Online-Mietspiegelrechner unter folgendem Link zur Verfügung: https://omsp.analyse-konzepte.de/westlicher-landkreis-heilbronn/

Die elf Städte und Gemeinden haben den Mietspiegel für den westlichen Landkreis Heilbronn 2021 in Zusammenarbeit mit der Firma Analyse & Konzepte immo.consult GmbH erstellt.

Dieser qualifizierte Mietspiegel wurde außerdem durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, Baden-Württemberg gefördert. Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.


Der Mietspiegel für den westlichen Landkreis Heilbronn wurde zum 1. September 2023 fortgeschrieben und ist für weitere zwei Jahre gültig.

Qualifizierter Mietspiegel für den westlichen Landkreis Heilbronn, gültig ab 1. September 2023 »

Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre durch den gemeinsamen Gutachterausschuss neu ausgewertet und beschlossen.

Sie können die aktuellen Bodenrichtwerte kostenlos über die auf dieser Seite eingestellten Bodenrichtwertkarten abrufen oder über das Portal BORIS-BW über folgenden Link: www.gutachterausschuesse-bw.de

Für schriftliche Auskünfte wird eine Gebühr in Höhe von zwanzig Euro zuzüglich Mehrwertsteuer erhoben.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrzahl von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er bezieht sich auf unbebautes, baureifes, erschließungsbeitragsfreies Bauland.

Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom typischen Richtwertgrundstück hinsichtlich des Grundstückszustandes wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit usw. bewirken in der Regel auch entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.

Örtliche Fachinformationen Stichtag 01.01.2023

In Angelegenheiten des Datenschutzes wenden Sie sich bitte an:

Heyder + Partner Gesellschaft für Kommunalberatung bmH

Konrad-Adenauer-Straße 11

72072 Tübingen

e-Mail: datenschutz(at)eppingen.de

Ihr
Ansprechpartner

Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn

Tel.: 07262/920-1254

E-Mail senden


Gemminger Straße 7,
75031 Eppingen