Beteiligung der Öffentlichkeit

Beteiligung an aktuellen Planungen

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind stets die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren voraussichtliche Auswirkungen zu unterrichten. Die Bekanntmachung erfolgt jeweils im Eppinger Stadtanzeiger unter Nennung des Beteiligungszeitraums in dem die Planunterlagen öffentlich ausgelegt sowie nachfolgend zum Download bereitgestellt werden. Innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Frist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Hierbei können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden.

Aktuelle Beteiligungsverfahren