Ausschalten der Straßenbeleuchtung in Mühlbach

 

Als letzter Stadtteil wird in dieser Woche nun auch die Straßenbeleuchtung in Mühlbach an baulichen wie verkehrsmäßig ungefährlichen Stellen die Straßenbeleuchtung in der Nachtzeit zwischen 0 und 5 Uhr ausgeschaltet.

Welche Bereiche im Stadtteil betroffen sind, erkennt man an den rot-weiß-roten Markierungen an den Straßenlaternen. Dieser Laternenring kennzeichnet innerhalb geschlossener Ortschaften Straßenbeleuchtungen, die nicht die ganze Nacht eingeschaltet sind. Besondere Vorsicht gilt beim Abstellen des Fahrzeuges in solchen Bereichen: hier ist der Autofahrer zur „Eigenbeleuchtung“ durch das Einschalten des Stand- oder Parklicht verpflichtet, damit sein Pkw für andere Verkehrsteilnehmer nachts zu erkennen ist. Sämtliche Fußgängerüberwege, Fußgängerquerungen, Verkehrsinseln an Hauptverkehrsstraßen und Kreuzungen an Ortsdurchfahrten sind von dieser Maßnahme ausgeschlossen.