Lärmschutz

Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 

Die Stadt schreibt den bestehenden Lärmaktionsplan fort. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, den Umgebungslärm wirksam zu verringern und damit die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Über Lärmaktionspläne sollen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen in den Gebieten, die sich bei der Lärmkartierung als besonders lärmbelastet herausgestellt haben, durch die Umsetzung konkreter Maßnahmen bekämpft und ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden. Als Umgebungslärm werden dabei belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien bezeichnet, die durch Straßenverkehr, Schienenverkehr, Flugverkehr, Gewerbe- oder Industrieanlagen verursacht werden. Das „Gesetz über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ verpflichtet die Kommunen zur Erstellung strategischer Lärmkarten und darauf aufbauender Lärmaktionspläne. Dies müssen alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden.

Die Stadt hat 2015 die Lärmaktionsplanung der zweiten Stufe durchgeführt. Dabei wurden für den Stadtteil Richen als Lärmschutzmaßnahmen Fahrbahnsanierungen in der Ortsdurchfahrt und eine Geschwindigkeitsbegrenzung als wirksame Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung umgesetzt. Auf der Grundlage der dritten Stufe der Lärmkarten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg schreibt die Stadt den bestehenden Lärmaktionsplan fort. Bis September erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden sowie der Träger öffentlicher Belange. Im Bericht sind die Ergebnisse der Lärmkartierung zusammengefasst. Unabhängig vom Verfahren zur Lärmaktionsplanung erstellt die Stadt verkehrstechnische und schalltechnische Untersuchungen in einem separaten Projekt, die als Grundlage für die Prüfung einer möglichen Anordnung von Tempo 30 in den Stadtteilen Adelshofen, Elsenz, Kleingartach, Mühlbach und Rohrbach dienen können.

Lärmaktionsplanung gem. § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz: Berichterstattung der Stadt Eppingen

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