Wichtige Änderung bei Kinderreisepässen und Reisepässen - Bitte rechtzeitig beantragen! 

Abschaffung des Kinderreisepasses und
Erhöhung der Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses für Personen ab 24 Jahre von 60 Euro auf 70 Euro zum 01.01.2024
Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft und durch einen elektronischen Pass mit längerer Gültigkeitsdauer ersetzt. So lautet der Beschluss des Bundestags.
Wer mit dem Kind verreisen möchte, braucht in der Regel einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass – letzterer wird jedoch seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt und auch nicht verlängert.
Bis dahin ausgestellte Kinderreisepässe bleiben jedoch bis zum Ablaufdatum gültig.
Ab dem 1. Januar 2024 können Eltern für Ihre Kinder deshalb ausschließlich einen normalen sechs Jahre gültigen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Diese Dokumente können nicht mehr am gleichen Tag vor Ort ausgestellt werden, sondern werden in der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Bitte berücksichtigen Sie deshalb für Ihre Urlaubsplanung eine ausreichende Vorlaufzeit mit einer Lieferzeit von mindestens sechs Wochen. Der Zeitraum könnte sich aufgrund der hohen Nachfrage in 2024 noch verlängern. Kommen Sie also bitte rechtzeitig!
Ein Reisepass für Personen unter 24 Jahren kostet 37,50 Euro, ab 24 Jahren erhöht sich die Gebühr ab 01.01.2024 von 60 Euro auf 70 Euro.
Der Reisepass für Kinder kann ab 01.01.2024 sechs Jahre lang genutzt werden kann. Ab 24 Jahren sind es zehn Jahre. Hinzu kommt, dass der Reisepass wegen seinem Speicherchip, auf dem unter anderem die Fingerabdrücke ab einem Alter von sechs Jahren hinterlegt sind, in allen Ländern außerhalb der EU akzeptiert wird, wie zum Beispiel den USA.
Wer mit dem Nachwuchs nur innerhalb der EU oder des Schengenraums verreisen möchte, ist mit dem Personalausweis am besten beraten. Er ist ebenfalls sechs Jahre gültig und kostet 22,80 Euro.
Der Zeitpunkt wann das Lichtbild des ausgestellten Identitätsdokuments nicht mehr für eine eindeutige Identifizierung des Säuglings/des (Kleinst-)Kindes geeignet ist, ist stark vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Es liegt in der Eigenverantwortung der Eltern, das Passdokument des Kindes vor Ablauf der Gültigkeitsdauer vor Reiseantritt auf "Verwendbarkeit" zu überprüfen. Bei Zweifel an der Tauglichkeit des Lichtbilds im Reisedokument, sollte ein neues Reisedokument beantragt werden, damit während der Reise im Ausland auch das Personal der ausländischen Kontrollbehörden die Identifizierung stets eindeutig durchführen kann. Dies ist von der Entwicklung des jeweiligen Kindes abhängig.
Die letztendliche Entscheidung liegt bei den Sorgeberechtigten bzw. Eltern.
Bei dem Reisepass für Kinder gelten weniger strenge Regeln für das biometrische Foto als bei Erwachsenen: Unter zehn Jahren muss es sich um eine Frontalaufnahme handeln, die sich an einer Schablone des Innenministeriums orientiert. Bei Kindern unter fünf Jahren reicht ein Foto in guter Qualität aus.  Das Foto sollte bezüglich der Aktualität und der längeren Gültigkeit nicht älter als ein Jahr sein.
Wichtig ist, dass die antragstellende Person beim Bürgerservice oder den Verwaltungsstellen bei Antragstellung persönlich vorspricht. Dies gilt für alle Personen und Kinder, auch für Babys.
Bei Kindern ist bei der Beantragung eines Personalausweises bis 16 Jahre und beim Antrag für einen Reisepass bis 18 Jahre die zusätzliche Vorsprache der sorgeberechtigten Elternteile notwendig.