Gang zur KFZ-Zulassungsbehörde ab 1. September nur noch in wenigen Fällen nötig

Ab dem 1. September ist für die meisten Vorgänge rund um die KFZ-Zulassung kein Besuch bei der Zulassungsbehörde mehr nötig. Das bisher beim Landratsamt Heilbronn – als erste Behörde bundesweit – vorhandene Angebot digitaler KFZZulassungen wird dann nochmals deutlich verbessert. Für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden, sind ab Freitag beispielsweise

• Abmeldungen
• Ummeldungen und
• Neuzulassungen


komplett online möglich, ohne dass ein Besuch bei der Zulassungsbehörde erforderlich ist. Am Ende des online-Prozesses wird ein vorläufiger Zulassungsbescheid zum Download bereit gestellt, der zehn Tage lang gültig ist und zum Fahren mit ungestempelten Kennzeichen ermächtigt. Innerhalb dieser zehn Tage schickt die Zulassungsbehörde dann die bereits bekannten Fahrzeugpapiere sowie die Plaketten für die Kennzeichenschilder zu. Ab 1. September können online zugelassene Fahrzeuge damit sofort nach Beendigung des online-Vorgangs auch im Straßenverkehr genutzt werden. Voraussetzung für das sofortige Losfahren ist lediglich das Vorhandensein von ungestempelten Kennzeichenschildern (z.B. bei Kennzeichenmitnahme oder bei Wiederzulassungen vom bisherigen Fahrzeug oder aber bei Wunschkennzeichen).

Auch die Identifizierungsmöglichkeiten werden erweitert; beispielsweise durch Nutzung des ELSTER-Zertifikats, das viele bereits von der Grundsteuererklärung oder der Einkommenssteuer kennen. Für eine reine Abmeldung eines Fahrzeugs ist ab dem 1. September sogar gar keine Identifizierung mehr notwendig. Die online-Zulassung ist darüber hinaus auch finanziell attraktiv: Der Bund hat die zu Grunde liegenden Gebührenregelungen angepasst. Wer das Zulassungsverfahren online abwickelt, zahlt bis zu 50% weniger Gebühren, als bei Verfahren vor Ort bei der Zulassungsbehörde.

Die online-Dienste können mit den meisten modernen Smartphones oder Tablets und der installierten „AusweisApp2“ der Bundesdruckerei genutzt werden. Am Beginn des Vorgang steht eine einmalige, aus nur vier Schritten bestehende, Registrierung bei der „BundID“. Diese kann danach auch für viele weitere online-Dienstleistungen des Bundes und der Länder als Benutzerkonto genutzt werden. Die anfallenden
Gebühren werden über PayPal, Sofortüberweisung oder per Kreditkarte ebenfalls online abgebucht.

Die online-Dienste erreichen Sie unter
www.landratsamt-heilbronn.de/online-abmeldung (Abmeldung eines KFZ)
www.landratsamt-heilbronn.de/online-zulassung (Zulassungsvorgänge).