Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 19. März

Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 19.03.2024 

Freiwillige Feuerwehr Eppingen: Gemeinderat stimmt Wahlen der Abteilungskommandanten und Stellvertreter sowie der Verleihung der Ehrenmitgliedschaft zu   
In den vergangenen Monaten haben in den einzelnen Stadtteilen die Generalversammlungen der Abteilungswehren der Freiwilligen Feuerwehr Eppingen stattgefunden. Dabei wurden in den Stadtteilen Adelshofen, Elsenz und Mühlbach die Abteilungskommandanten beziehungsweise deren Stellvertreter durch die Feuerwehrkameradinnen und –kameraden für die Dauer von 5 Jahren gewählt. So wurden in Adelshofen Johannes Seitz zum stellvertretenden Abteilungskommandanten, in Elsenz Benjamin Sehle zum Abteilungskommandant und Alexander Schmidt zu seinem Stellvertreter und in Mühlbach Anne Schmidt zur Abteilungskommandantin gewählt. Der Gemeinderat gab einstimmig in seiner Sitzung die Zustimmung zur Wahl. Ebenso einstimmig ernannte der Gemeinderat folgende Personen zum Ehrenmitglied der Freiwilligen Feuerwehr Eppingen: Für Elsenz: Gerhard Benz, Gerd Hockenberger, Herbert Huber, Karl Maier und Günter Volz; für Eppingen: Willi Aberle; für Kleingartach: Friedhelm Ebert und Walter Leonhardt; für Mühlbach: Peter Bälz und für Richen: Jürgen Hörn. Oberbürgermeister Klaus Holaschke dankte für das Engagement und die Bereitschaft die wichtigen Ämter innerhalb der Feuerwehr zu begleiten. „Die Feuerwehr Eppingen als größte ehrenamtlich getragene Feuerwehr im Landkreis Heilbronn ist ein Aushängeschild für Eppingen!“, betonte der Oberbürgermeister stolz.

Wiederbelebung des Schwanengartens: Verein der Freunde des Bürgerparks überzeugen mit neuem Konzept   
Dass der neuaufgestellte Verein „Freunde des Bürgerparks Eppingen e.V.“ schlagkräftig ist und dazu beitragen möchte den Bürgerpark in Eppingen weiterhin attraktiv zu gestalten und zu beleben, hat dieser unter anderem während dem Festivalsommer 2023 mit der Bewirtung im Weinpavillon bewiesen. In der letzten Sitzung des Gemeinderats stellte der Verein, vertreten durch den Vorsitzenden Jens Mühling, der Stadt und dem Gemeinderat ein Konzept zur Nutzung des Schwanen-Turms und des Biergartens vor. An Sommertagen soll der Biergarten, insbesondere im Rahmen von städtischen Veranstaltungen, wie dem Festivalsommer, bei Stadtfesten und Märkten, vom Verein bewirtet und in die Feste eingebunden werden. Weiterhin möchte man für Eppinger Vereine die Möglichkeit bieten, die Fläche des Biergartens und die vorhandene Infrastruktur für eigene Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Im Schwanenturm möchte der Verein das Obergeschoss als Vereinsfläche nutzen und das Erdgeschoss umbauen um für Tage mit schlechtem Wetter einen Treffpunkt mit einer kleinen Theke für Getränke und Speisen schaffen. Vom Gremium gab es viel Lob für die vorgestellte Konzeption und das Engagement des Vereins. Positiv hervorgehoben wurde dabei insbesondere die Initiative zur Belebung der Flächen sowie die vorgesehene Einbindung der Vereine. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Verpachtung zur Nutzung des Schwanenturmes mit Biergarten an den Verein „Freunde des Bürgerparks Eppingen e.V.“ zu.

Redaktionsstatut für den Eppinger Stadtanzeiger   
Ebenso einstimmig beschloss der Gemeinderat das Redaktionsstatut für den Eppinger Stadtanzeiger. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des § 20 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg zu Veröffentlichungen von Fraktionen des Gemeinderates und der aktuellen Rechtsprechung war es notwendig, die Richtlinien für den Eppinger Stadtanzeiger zu konkretisieren. Der Verpflichtung zur Regelung in einem Redaktionsstatut kommt die Stadtverwaltung nun nach. Das Redaktionsstatut regelt die inhaltlichen und gestalterischen Rahmenbedingungen in Ergänzung zu den rechtlichen Vorgaben für eine Veröffentlichung im Eppinger Stadtanzeiger. Darüber hinaus wird festgelegt, wer im Eppinger Stadtanzeiger veröffentlichen darf. Die Vereinbarung und die Verschriftlichung einheitlicher Regelungen für Vereine, Kirchen, Institutionen und Organisationen soll für mehr Klarheit und Gleichbehandlung führen. Dabei finden die örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse der Leser sowie der veröffentlichenden Akteure Berücksichtigung. Mit der Einführung des Redaktionsstatutes werden die Weichen für eine künftig rechtssichere Handhabung bei Veröffentlichungen im Amtsblatt gestellt. Das Redaktionsstatut wird in Gänze im Eppinger Stadtanzeiger in der Rubrik „Amtliche Mitteilungen“ veröffentlich und tritt damit in Kraft. Ebenso finden Sie es auf der städtischen Homepage in der Rubrik "Stadtanzeiger"und hier als Redaktionsstatut

Die vollständigen Beratungsunterlagen zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates sind im Ratsinformationssystem auf unserer Homepage oben  rechts

Außenansicht des Schwanen