Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23. Januar

Grundsatzbeschluss zum Interessenbekundungsverfahren Windenergie gefasst
Worüber bereits in den Einwohnerversammlungen in den Stadtteilen im Oktober berichtet wurde, nimmt nun durch den Grundsatzbeschluss des Gemeinderates weiter Form an: Am vergangenen Dienstag hat der Eppinger Gemeinderat einstimmig den Grundsatzbeschluss zur Durchführung eines Interessenbekundungsverfahren für die Errichtung, den Bau und Betrieb von sechs Windenergieanlagen im Hardwald beschlossen. 
Gemäß dem Klimaschutz und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg und dem Windenergiebedarfsflächengesetz soll in den Regionalplänen bis spätestens 30.09.2025 1,8 Prozent der Regionsfläche für die Windenergie festgelegt werden. Für die Festlegung und möglichst gleichmäßige und faire Verteilung von Windenergiegebieten ist der Regionalverband Heilbronn-Franken zuständig. Der Gemeinderat und die Stadtverwaltung haben sich aus diesem Grund gemeinsam auf den Weg gemacht, die geeignetsten Flächen auf Eppinger Gemarkung zu identifizieren. Der Regionalverband kann diese jedoch nur berücksichtigen, wenn die Meldung rechtzeitig erfolgt und die Flächen bereits auf ihr Machbarkeit überprüft wurden. Sofern das Flächenziel zur Ausweisung von 1,8 Prozent der Regionsfläche zu Windenergiegebieten bis zum Stichtag in 2025 erreicht wird, sind Windenergieanlage, beispielsweise durch private Investoren, nur noch im Einzelfall zulässig. Dadurch soll ein „Wildwuchs“ der Anlagen in Eppingen verhindert werden. Mit der Meldung von geeigneten Flächen behält die Stadt Eppingen damit die Steuerungsmöglichkeiten und kann auf die Planungen des Regionalverbandes einwirken.
Die Machbarkeit zum Stellen von Anlagen auf bestimmten Gebieten wird unter Einbeziehung von Projektierern geprüft. Um einen geeigneten Projektierer zu finden, hat sich in der Praxis das sogenannte Interessenbekundungsverfahren bewährt. Dies wird nun in Zusammenarbeit mit der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz durchgeführt. Die Stadtverwaltung und der Gemeinderat gibt hierfür eine Flächenkulisse, eine maximale Anzahl von Anlagen, ein Leistungsverzeichnis sowie weitere Kriterien vor. 
Gemäß dem nun getroffenen Grundsatzbeschluss wird die maximale Anzahl von sechs Anlagen sowie die Fläche des Hardwaldes vorgegeben. Letzteres hat den Hintergrund, dass es sich um kommunale Grundstücke handelt, die Bürgerbeteiligungsmodelle sowie hohe Pachterträge für den städtischen Haushalt versprechen. 
Weiterhin stellt der Hardwald die logische Verlängerung des geplanten Windparks am Heuchelberg dar und sorgt dabei für eine optische Erweiterung und eine Konzentration von Windenergieanlagen im westlichen Landkreis Heilbronn.
Im Kontext des Interessenbekundungsverfahren wird es zeitnah eine separate Bürgerinformationsveranstaltung geben, in der nochmals Experten auf Detailfragen unter anderem zur Errichtung, zur Technik und zum Betrieb der Anlagen Rede und Antwort stehen werden.
Die ausführlichen Beratungsunterlagen zum Thema Windenergie und zu den weiteren Tagesordnungspunkten der Sitzung des Gemeinderats am 23. Januar können Sie im Ratsinformationssystem einsehen. 

Karte der Fläche im Hardwald