Mietspiegel

Im westlichen Landkreis Heilbronn haben sich elf Städte und Gemeinden zusammengeschlossen um einen Mietspiegel zu erstellen. Es handelt sich dabei um einen „qualifizierter Mietspiegel“ gemäß § 558d BGB. Er bildet die ortsübliche Vergleichsmiete für die Städte Brackenheim, Eppingen, Güglingen und den Gemeinden Cleebronn, Gemmingen, Ittlingen, Kirchardt, Massenbachhausen, Nordheim, Pfaffenhofen und Zaberfeld ab.

Die ortsübliche Vergleichsmiete gibt die üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit wider.
Den Nutzern steht ein kostenloser Online-Mietspiegelrechner unter folgendem Link zur Verfügung: https://omsp.analyse-konzepte.de/westlicher-landkreis-heilbronn/

Die elf Städte und Gemeinden haben den Mietspiegel für den westlichen Landkreis Heilbronn 2021 in Zusammenarbeit mit der Firma Analyse & Konzepte immo.consult GmbH erstellt.

Dieser qualifizierte Mietspiegel wurde außerdem durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, Baden-Württemberg gefördert. Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.


Der Mietspiegel für den westlichen Landkreis Heilbronn wurde zum 1. September 2023 fortgeschrieben und ist für weitere zwei Jahre gültig.

Qualifizierter Mietspiegel für den westlichen Landkreis Heilbronn, gültig ab 1. September 2023 »