Fragen & Antworten
FAQ
Was ist das Ziel der Stadtplanung?
Aufgabe der Stadtplanung ist die Gestaltung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Entwicklung unserer Stadt. Sie legt die Art und Weise der Nutzung von Flächen fest, schafft Rahmenbedingungen für Wohnen, Verkehr, Wirtschaft und Grünflächen und sorgt dafür, dass unsere Stadt lebenswert bleibt.
Was sind die Ziele der Stadtentwicklung?
Ziel der Stadtentwicklung ist es, einen zukunftsgerechten Leitfaden für die weitere Entwicklung der Stadt darzustellen und hierbei den sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Fortschritt unserer Stadt zu fördern. Die Stadt wird als Ganzes betrachtet und berücksichtigt auch Einflüsse gesellschaftlicher Entwicklungen wie den demografischen Wandel, die Digitalisierung und den Klimawandel
Wie läuft ein Bauleitplanverfahren ab?
Der Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens gliedert sich in der Regel in folgende Schritte:
1.Aufstellungsbeschluss/ Einleitung des Verfahrens
- Die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes (oder einer Änderung) wird durch den gemeinsamen Ausschuss, die Aufstellung des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat beschlossen.
- Der Beschluss wird ortsüblich bekannt gemacht (z.B. im Eppinger Stadtanzeiger).
2. Grundlagenermittlung und Vorentwurfsphase
- Abgleich mit dem Regionalplan, dem Flächennutzungsplan und gesetzlichen Vorgaben.
- Ermittlung der Grundlagen und Einholung von Fachgutachten im Bebauungsplanverfahren (z. B. Artenschutzgutachten, Schallimmissionsprognose, Kampmittelbelastung etc.)
- Erstellung erster Vorentwürfe.
3. Frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden, der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
- Bürger, Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden haben die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren Auswirkungen zu informieren.
- Alle zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Unterlagen werden auf der Homepage der Stadt Eppingen veröffentlicht und können alternativ im Rathaus eingesehen werden.
- Während des Beteiligungsverfahrens besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen und Anregungen einzureichen. Die Beteiligungsfrist beträgt in der Regel 30 Tage.
- Die eingegangenen Anregungen werden geprüft und ggf. bei der weiteren Planung berücksichtigt.
4. Entwurfsplanung sowie Entwurfs-/ und Veröffentlichungsbeschluss
- Die Stadt erarbeitet einen konkreten Entwurf des Bebauungsplanes (oder Flächennutzungsplanes) unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen.
- Der Gemeinderat beschließt über die Abwägungsvorschläge der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen und über die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs (bzw. der Gemeinsame Ausschuss bei Flächennutzungsplänen).
5. Veröffentlichung des Entwurfs und Beteiligung der Nachbargemeinden, der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
- Der Planentwurf wird für die Dauer von 30 Tagen auf der Homepage der Stadt Eppingen veröffentlicht.
- Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, alle Unterlagen vor Ort im Rathaus der Stadt Eppingen einzusehen.
- Bürgerinnen und Bürger können Stellungnahmen und Anregungen abgeben.
- Fachbehörden und betroffene öffentliche Stellen sowie Nachbargemeinden geben ihre Stellungnahmen ab.
6. Überarbeitung des Entwurfs
- Die Stellungnahmen und Einwendungen werden geprüft.
- Gegebenenfalls erfolgt eine Anpassung des Plans. Bei wesentlichen Änderungen erfolgt eine erneute, verkürzte Beteiligung.
7. Flächennutzungsplan: Feststellungsbeschluss und Genehmigung. Bebauungsplan: Satzungsbeschluss.
- Der Gemeinsame Ausschuss beschließt den Flächennutzungsplan (Feststellungsbeschluss).
- Der Flächennutzungsplan muss nach dem Feststellungsbeschluss vom Regierungspräsidium Stuttgart genehmigt werden.
- Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird der Flächennutzungsplan wirksam.
- Der Gemeinderat beschließt den finalen Bebauungsplan (Satzungsbeschluss).
- Nach der Bekanntmachung im Eppinger Stadtanzeiger tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Wie kann ich einen Bebauungsplan einsehen?
Bebauungspläne können online oder auch nach Terminvereinbarung per Email im Rathaus einsehen.
Wie kann ich mich an der Stadtplanung beteiligen?
Bürgerbeteiligung ist uns wichtig!
Sie können an öffentlichen Informationsveranstaltungen teilnehmen, sich online beteiligen oder Stellungnahmen zu Bauleitplänen in aktuellen Beteiligungsverfahren abgeben.
Was passiert mit meiner Stellungnahme?
Ihre Stellungnahme wird von der zuständigen Fachabteilung geprüft und in den Entscheidungsprozess einbezogen. Falls es sich um eine öffentliche Beteiligung zu einem Bebauungsplan handelt, werden alle eingegangenen Stellungnahmen gesammelt, ausgewertet und in einem Abwägungsprozess berücksichtigt. Die Ergebnisse dieses Prozesses werden im Gemeinderat oder im zuständigen Ausschuss beraten. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Rückmeldung darüber, wie Ihre Anregungen in die Planung eingeflossen sind.
News-Bereich
Hier finden Sie unsere Newsartikel in der Übersicht.
Aus der Sitzung des Gemeinderats am 24. Juni

Start der Interessensabfrage für Nahwärmenetz in Eppingen
Spatenstich Hellbergschule: Erweiterung der Ganztagsschule

Brücke in Richen fertiggestellt

Baulücken in Eppingen – Allgemeine Informationen

Aus der Sitzung des Gemeinderats am 27. Mai


Aus der öffentlichen Sitzung: Technischer Ausschusses am 13. Mai

