Breitbandausbau
Breitbandausbau Adelshofen
Die Stadt Eppingen beabsichtigt im Rahmen des kommunalen Breitbandausbaus „unterversorgte“ Bereiche zu beseitigen und dazu ein Glasfasernetz (FTTB) auszubauen. Das Projekt wird aus Mitteln der Bundesförderung des Landes Baden-Württemberg gefördert.
Durch den geförderten Ausbau können unterversorgte Haushalte, Gewerbeeinheiten sowie landwirtschaftliche Betriebe mit internetfähigem Büroarbeitsplatz die einmalige Chance nutzen, sich mit einem kostenlosen Glasfaser-Hausanschluss ausstatten zu lassen.
Aktuelles
Die Firma MRK Media AG wurde von der Stadt Eppingen mit den Planungsleistungen für den Breitbandausbau in Adelshofen betraut.
MRK versendete bereits an alle Eigentümer die einen geförderten Anschluss erhalten können ein Anschreiben inklusive des notwendigen Gestattungsvertrags für die spätere Leitungsverlegung und Bauarbeiten. Der Verlauf der Leitungstrasse innerhalb des anschlussberechtigten Grundstücks wird im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung mit dem Grundstückseigentümer abgestimmt.
Sollten Sie bisher noch keinen Besichtigungstermin gehabt haben oder Fragen zum Gestattungsvertrag haben wenden Sie sich bitte an:
MRK Media AG
Telefonnummer: 02102 3704015 (Dienstag & Donnerstag jeweils von 10:00 Uhr bis 12:00 & von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
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Hinweise
Für Fragen zur Vor-Ort-Begehung und zum Rückversand der Vertragsunterlagen wenden Sie sich bitte an:
MRK Media AG
Telefonnummer: 02102 3704015
(Dienstag & Donnerstag jeweils von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr & von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
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In einer ersten Runde erhalten lediglich die förderfähigen Anlieger einen Gestattungsvertrag. Nicht förderfähige Adresspunkte erhalten ein separates Schreiben mit der Möglichkeit einer Interessensbekundung.
Sie wurden bisher nicht von uns kontaktiert?
Sofern Ihre Adresse in der Übersicht als förderfähig ausgewiesen ist, setzen Sie sich bitte mit MRK Media AG in Verbindung, damit Sie erneut einen Gestattungsvertrag erhalten.
Telefonnummer: 02102 3704015 Dienstag & Donnerstag jeweils von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr & von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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Sollte Ihre Adresse als nicht förderfähig ausgewiesen sein, wenden Sie sich bitte an MRK Media AG
Telefonnummer: 0711 719150-118
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Meine Adresse ist nicht förderfähig ausgewiesen aber ich habe trotzdem eine schlechte Download-Geschwindigkeit
Sollten Sie entgegen der uns vorliegenden Daten aktuell eine dauerhafte Download-Geschwindigkeit von weniger als 100mbit/s an der oben genannten Anschlussadresse feststellen, so besteht durch einen entsprechenden Nachweis aus dem Portal www.breitbandmessung.de die Möglichkeit, einen kostenlosen, geförderten Glasfaseranschluss zu erhalten.
Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:
1. Überprüfen Sie, welche Downloadgeschwindigkeit Ihr aktueller Vertrag ermöglicht.
Bietet dieser Ihnen eine Geschwindigkeit von mehr als 100 MBit/s gehen Sie zu 2.
Sofern dieser unter 100 Mbit/s beträgt, überprüfen Sie bei den lokalen Telekommunikationsanbietern (z.B. Telekom, Vodafone, 1&1, ..) ob es an Ihrer Adresse einen Tarif gibt, der eine Übertragungsgeschwindigkeit (mit 100 Mbit/s oder mehr) ermöglicht.
Ist ein solcher Tarif buchbar ist, ist es unwahrscheinlich, dass Sie einen geförderten Anschluss erhalten können.
Gibt es keine Angebote mit Geschwindigkeiten von min. 100 Mbits, vermerken Sie es entsprechend auf dem Muster der eidesstattlichen Versicherung.
2. Sofern Sie bereits einen Anschluss mit 100 Mbit/s oder mehr abgeschlossen haben, aber Sie eine deutlich langsamerer tatsächliche Download-Geschwindigkeit haben, führen Sie hier 3x eine entsprechende Messung Ihrer tatsächlichen Downloadgeschwindigkeit über das Portal www.breitbandmessung.de durch und dokumentieren Sie die Ergebnisse. Gehen Sie hier wie in der Anleitung auf der Webseite beschrieben vor.
Bitte nutzen Sie hierbei unbedingt die Desktop App – nur so können die notwendigen Messprotokolle generiert werden.
3. Zusätzlich zu diesem Nachweis ist die beiliegende, eidesstattliche Erklärung vollständig ausgefüllt und unterschrieben beizufügen. Diese erhalten Sie Da die finale Entscheidung über die Förderfähigkeit beim Fördermittelgeber liegt, bittet die Stadt Eppingen um Verständnis, dass ein kostenloser Hausanschluss auch nach Erbringen des oben genannten Nachweises nicht garantiert werden kann.
Da die finale Entscheidung über die Förderfähigkeit beim Fördermittelgeber liegt, bittet die Stadt Eppingen um Verständnis, dass ein kostenloser Hausanschluss auch nach Erbringen des oben genannten Nachweises nicht garantiert werden kann.
Das Verfahren ist dabei wie folgt:
- Rückmeldungen werden mit den vorliegenden Meldungen aus dem Markterkundungsverfahren des jeweiligen Telekommunikationsunternehmens (TKU) abgeglichen.
- Anfrage an das betreffende TKU bzgl. der Einzelanschlüsse, welche nicht ausreichend versorgt werden. Bei ausreichender Menge ggf. auch Infragestellung der Gesamtmeldung mit mehr als 100 Mbit/s.
- Unterlagen 1. – 3. Inkl. Rückmeldung TKU wir dem Projektträger zur Stellungnahme eingereicht.
- Nach Bestätigung des Projektträgers Rückzug des MEV-Ergebnisses und Aufnahme der korrigierten Werte.
- Vornahme Änderungsantrag zur Hinzunahme der Adressen und Umsetzung, sofern die Nachweise erbracht und anerkannt wurden.
- Bewilligung oder Ablehnung des Änderungsantrags durch den Fördermittelgeber.
Meine Adresse ist nicht förderfähig ausgewiesen aber erfülle Sonderförderbedingungen (Unternehmen oder landwirtschaftlicher Betrieb)
Sofern an Ihrer Adresse ein KMU Unternehmen und landwirtschaftlichen Betrieb vorhanden ist könnten Sie das Tatbestandsmerkmals des „sozioökonomischer Schwer-punkt“ erfüllen und damit einen Anspruch auf einen geförderten Glasfaserhausanschluss haben.
Weitere Informationen hierzu wurden durch den Fördermittelgeber veröffentlicht und sind online abrufbar: Eigenerklärung von Unternehmen und landwirtschaftlichen Betrieben
Sofern diese Voraussetzungen bei Ihnen zutreffen, lassen Sie MRK bitte die vollständig ausgefüllte Eigenerklärung zukommen.
Hintergrund & Zielsetzung
Für die Stadt Eppingen ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund hat die Stadt Eppingen über die EVE Energie- und Verkehrsbetriebe Eppingen als Eigenbetrieb der Stadt in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung von der Kernstadt Eppingen bis zum Stadtteil Elsenz hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Stadtteils auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt.
Auf Basis dieser Infrastruktur errichtet der Auftraggeber derzeit gefördert eine Glasfaserinfrastruktur auf Basis der FTTB-Technologie im Stadtteil Adelshofen. Die geförderte Glasfaserinfrastruktur besteht hierbei aus einer Backbone-Zuleitung zum Stadtteil Adelshofen ausgehend vom Städtischen Glasfasernetz im Stadtteil Elsenz sowie dem innerörtlichen Verteilnetz im Stadtteil Adelshofen. Das Projekt wird nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert.
Zeitplan
- 2021: Durchführung Markterkundungsverfahrens und Antragstellung auf Bundesfördermittel
- Februar 2022: vorläufiger Bescheid für die Bundesförderung.
- Dezember 2022: Übergabe des KO-Förderbescheids des Landes Baden-Württemberg an BM Thalmann durch Minister Strobel.
- 2023: Änderungsantragstellung für die Fördermittel
- 2023: weiteres (flächendeckendes) Markterkundungsverfahren durch den Landkreis. Danach erneuter Änderungsantrag auf Fördermittel.
- Mai 2024: angepasster Förderbescheid Bund
- Juni 2024: angepasster Förderbescheid des Landes BW
- Durchführung Europaweiter Netzbetriebsausschreibung
- November 2023: Zuschlag hat das Unternehmen „brain4kom AG“ erhalten. Diese wurde umfirmiert/fusioniert und heißt inzwischen „Stiegeler Internet Service GmbH“.
- EU-weite Vergabe der Planungsleistung durchgeführt
- Juli 2024: Zuschlag an die MRK Media AG
- Nächste Schritte sind Fertigstellung der Ausführungsplanung sowie der Ausschreibungsunterlagen zur Bauausschreibung. Anschließend erfolgt die Bauvergabe. Voraussichtlicher Baubeginn ist Mitte 2025 zu rechnen. Es wird eine Bauzeit von ca. einem Jahr angestrebt.
Projektdaten
- Gesamtkostenschätzung: ca. 4.718.547,00 € €
- Zuschuss Bund 50 %: ca. 2.359.273,5 €
- Zuschuss Land BW 40 %: ca. 1.887.418,80 €
- Eigenanteil Stadt Eppingen: ca. 471.855,20 €
- Hausanschlüsse: ca. 276 Stk.
- Tiefbau: ca. 15 km
Projektbeteiligung
- Stadt Eppingen/ Eigenbetrieb EVE → Auftraggeber
- MRK Media AG → Planer Breitbanderschließung „weiße Flecken“ und Gewerbe
- Stiegeler Internet Service GmbH → Netzbetreiber
- Breitbandberatung Baden-Württemberg → Beratungsleistung
- iuscomm Rechtsanwälte → Rechtsberatung
- PricewaterhouseCoopers GmbH, Stuttgart → Projektträger der Fördermittelgeber
- Bundesrepublik Deutschland → Fördermittelgeber www.gigabit-projekttraeger.de
- Land Baden-Württemberg → Fördermittelgeber
Häufig gestellte Fragen zum Breitbandausbau, Hausanschlüsse (FAQ)
- Welche Akteure bzw. Ministerien sind an dieser Maßnahme beteiligt?
Bauherr ist der Stadt Eppingen. Die Fördermittelgeber sind das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie das Land Baden-Württemberg über das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen. - Wer trägt die Kosten für die Baumaßnahme?
Der Glasfaserausbau der so genannten Grauen Flecken (eine Versorgung mit weniger als 100 Mbit/s) wird von folgenden Fördermittelgebern übernommen: 50 % der Kosten trägt der Bund, 40 % das Land Baden-Württemberg und die verbleibenden 10 % die jeweilige Kommune. Das bedeutet, der Anschlussnehmer eines förderfähigen Hausanschlusses bekommt die Glasfaseranbindung vollkommen kostenlos. - Warum sollte ich die Gestattung unterzeichnen und einen Glasfaseranschluss legen lassen?
Durch die o. g. Förderung, ist es Ihnen momentan möglich, kostenlos die höchste verfügbare Ausbaustufe des Telekommunikationsnetzes zu erhalten. Ihre Internetverbindung wird dadurch nicht nur unverkennbar schneller, sondern auch wesentlich stabiler. Eine Glasfaserleitung ist nämlich deutlich störungsärmer, da sie nicht durch elektrische oder magnetische Felder beeinflusst werden kann. Diese sorgt für eine nahezu verlustfreie Datenübertragung – unabhängig von der Anzahl der zeitgleich nutzenden Parteien. Sie steigern darüber hinaus auch den Wert Ihrer Immobilie. Schließlich ist das Internet mittlerweile ein ebenso wichtiger Infrastrukturfaktor wie die Straßenanbindung etc. und stellt einen wichtigen Auswahlfaktor bei der Immobiliensuche dar. Von Video-Besprechungen im Homeoffice über Streaming von Fernsehen und Musik bis hin zu der Vernetzung von Haushaltsgeräten – schon jetzt ist der Bedarf an einer hohen Datenübertragung groß. Und die Möglichkeiten, auch im Privaten die Leistung eines Glasfaseranschlusses voll auszunutzen, wird künftig nur noch weiterwachsen. - Ich habe ein Schreiben erhalten und bin nur Mieter, was tun?
Bitte leiten Sie in diesem Fall die Unterlagen an Ihren Vermieter weiter. - Warum bekomme ich einen Anschluss und mein Nachbar nicht?
Wer anschlussberechtigt ist entscheidet der Fördermittelgeber anhand der verfügbaren Internetversorgung. Ermittelt wird die Versorgungslage im so genannten Markterkundungsverfahren (MEV), bei dem von den Telekommunikationsanbietern die aktuellen Daten je Grundstück angefordert wurden. Sollten Sie also eine Gestattung erhalten haben, Ihr/e Nachbar/in oder Bekannte/r nicht, so verfügen Sie über eine schlechtere Versorgung und waren deshalb im MEV enthalten. - Wo soll der Hausanschluss an mein Gebäude hergestellt werden?
Im Idealfall sollte der Anschluss möglichst nahe bei Ihrem bestehenden Telefonhausanschluss in das Gebäude eingeführt werden. Dies hat den Hintergrund, dass Sie den Anschluss dann meist ohne weitere Arbeiten in Ihrem Gebäude nutzen können. Für die Herstellung des Anschlusses im Gebäude bzw. der Hauseinführung dürfen in der Wand keine Leitungen verlaufen und es muss ausreichend freie Fläche für die Montage eines Abschlusspunktes über der Hauseinführung vorhanden sein. Im Regelfall eignen sich hierfür Kellerräume am besten. Dies wird jedoch bei der Hausbegehung geprüft und mit Ihnen besprochen. - Welche Voraussetzungen müssen im Haus für den Anschluss geschaffen werden?
Damit die Glasfaser tatsächlich bis in Ihr Gebäude eingeführt werden kann, muss eine minimale Bohrung vorgenommen werden. Diese wird nach den Regeln der Technik abgedichtet.
In der Nähe des dann gesetzten Kastens – der so genannten Anschlusspunkt Linie (APL) – muss eine Steckdose vorliegen, wobei die Verwendung eines Verlängerungskabels durchaus möglich ist. Die weitere Verbindung im Gebäude übernimmt der Eigentümer. Sollten Sie sich nicht sicher sein, wenden Sie sich zum Themenbereich Gebäudeinstallation am besten an Ihren Elektriker, dieser hilft Ihnen sicher gerne weiter. - Wie verläuft die Baumaßnahme auf Ihrem Grundstück?
Am Einführungspunkt in Ihr Gebäude muss ein so genanntes Kopfloch gegraben werden. Im Idealfall wird die Leitung nun mit Hilfe einer Erdrakete vom öffentlichen Grund minimalinvasiv an dieses Kopfloch geführt. Sollte dies aufgrund der örtlichen Begebenheiten nicht möglich sein, so muss ein Graben hergestellt werden. Der Tiefbauer trägt in diesem Fall Sorge, dass der ursprüngliche Zustand des Grundstücks wiederhergestellt wird. - Für den Bau meines Hausanschlusses muss die Trasse über Gemeinschaftseigentum oder ein fremdes Grundstück.
Bestenfalls läuft die Trasse nur über öffentlichen Grund bis zu Ihrem Grundstück. Sollte dies nicht möglich sein, so holen wir eine Dienstbarkeit vom Besitzer des Privatgrundstücks ein, um sicherzustellen, dass die Leitung auch bei einem Verkauf des Grundstücks geschützt ist. - Wann bekomme ich meinen Hausanschluss?
Leider ist es nicht möglich, eine verlässliche Aussage darüber zu treffen. Die tatsächliche Netzinbetriebnahme hängt von diversen Faktoren ab. So muss nicht nur zunächst die Glasfaser eingebracht werden, auch die Dokumentation für den Fördermittelgeber muss erfolgen. Des Weiteren muss das Netz übergeben und die Aktivtechnik eingebracht werden. - Bei wem kann ich schnelles Internet über meinen neuen Anschluss buchen?
Der Anbieter Stiegeler Internet Service GmbH, pachtet das Netz der Stadt Eppingen. Dieser Provider wird sie also definitiv mit gigabitfähigem Internet versorgen. Allerdings gewährt die Stiegeler Internet Service GmbH gemäß den Open-Access-Prinzips auch allen anderen Anbietern Zugang zum Netz. Inwieweit diese von ihrem Recht Gebrauch machen, liegt aber nicht im Ermessen der Stadt Eppingen. So ist es ggf. langfristig möglich, dass Sie auch zu anderen Netzbetreibern wechseln, dies ist jedoch aktuell noch nicht der Fall. - Kann ich auch bei meinem bisherigen Anbieter bleiben?
Ihr bestehender Hausanschluss bleibt erhalten und ist weiterhin über Ihren bisherigen Vertrag / Anbieter zu den gewohnten Konditionen nutzbar. Nur wenn Sie auf Glasfaser umstellen möchten, müssen Sie zum jetzigen Zeitpunkt vermutlich zur Stiegeler Internet Service GmbH wechseln.
Links mit weiteren Informationen
https://im.baden-wuerttemberg.de/de/digitalisierung/breitband
https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html





Aus der Sitzung des Gemeinderats am 24. Juni
Erstelldatum01.07.2025
Generalsanierung und Erweiterung des ev. Kindergartens in Mühlbach – Gemeinderat beschließt Finanzierungsvereinbarung
Der Gemeinderat beschloss in seiner letzten Sitzung einstimmig den Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung mit der evangelischen Kirchengemeinde, die eine vollständige Kostenübernahme der Stadt zur Generalsanierung und Erweiterung des Kindergartens in Mühlbach regelt.
Der Raumbedarf und die Sanierung des evangelischen Kindergartens in Mühlbach sind seit Jahren ein vordringliches Thema. Entgegen des Bundestrends steigt der Bedarf an Kindergartenplätzen in Mühlbach weiter an. Derzeit werden bereits 21 Mühlbacher Kindergartenkinder und sechs Krippenkinder in anderen Einrichtungen in Eppingen betreut. Daraus lässt sich deutlich der dringende Bedarf für eine Erweiterung des Mühlbacher Kindergartens erkennen. Weiterhin besteht dringend die Notwendigkeit einer Generalsanierung. Das Gebäude ist in die Jahre gekommen und weist an vielen Stellen Mängel auf.
Die evangelische Kirchengemeinde ist Träger des Kindergartens in Mühlbach. Zwischen der Stadt Eppingen und der Kirchengemeinde wurde im Jahr 2004 eine Vereinbarung geschlossen, die eine Übernahme der Kosten von Investitionen in Höhe von 80 Prozent durch die Stadt Eppingen vorsieht. Da die Finanzsituation der Kirchengemeinde eine Beteiligung an den Kosten für eine Generalsanierung und Erweiterung in Höhe der restlichen 20 Prozent nicht zulässt, sieht die nun beschlossene Finanzierungsvereinbarung die 100-Prozentige Übernahme der Kosten durch die Stadt Eppingen vor.
Im Gremium wurde insbesondere die Priorität und Notwendigkeit der Maßnahme als auch auf die Wichtigkeit in Hinblick auf die Zukunft der Mühlbacher Familien und ihrer Kinder hervorgehoben.
Umbau und Sanierung des Gebäudes Rappenauer Straße 4 in Eppingen
Der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 24. Juni den Entwurfs-, Bau- und Finanzierungsbeschluss für das Gebäude in der Rappenauer Straße 4 in Eppingen. Die Stadt Eppingen ist seit 2019 Eigentümerin des Gebäudes. Aufgrund der zentralen Lage am Markt-platz ist es erklärtes städtebauliches Ziel, dieses Gebäude zu sanieren und wieder in Wert zu setzen. Bereits 2021 wurden daher Arbeiten an der Sandsteinfassade durchgeführt. Im Jahr 2025 sollen die Sanierungsarbeiten im Inneren des denkmalgeschützten Gebäudes fortgesetzt werden. Das Architekturbüro Schwarz aus Eppingen wurde mit den Planungen beauftragt, die die Schaffung eines neuen Gastronomiebereiches inkl. erforderlicher Nebenräume im Erdgeschoss, die Einrichtung von Wohnflächen in den oberen Geschossen sowie einen neuen - auch barrierefreien – Zugang zum Gebäude beinhalten. Der Mietvertrag mit einem Eppinger Gastronomen wurde bereits geschlossen, sodass eine Belebung des Marktplatzes mit Aufenthaltsqualität gesichert ist. Die Kosten der Sanierung belaufen sich auf rund 1,5 Millionen Euro, denen jedoch Fördergelder aus dem Sanierungsgebiet „Altstadtbogen“ in Höhe von 51 Prozent sowie anschließenden Mieteinnahmen in Höhe von ca. 47.000 Euro im Jahr gegenzurechnen sind. Als nächsten Schritt erfolgt der Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung beim Regierungspräsidium Stuttgart sowie der Bauantrag bei der Baurechtsbehörde. Mit einem Baubeginn ist Anfang 2026 zu rechnen.
Rad- und Fußwegeverbindung zum Schulcampus – Entwurfs-, Bau- und Finanzierungsbeschluss gefasst
Der Gemeinderat beschloss ebenso einstimmig den Ausbau und die Optimierung der Rad- und Fußwegeverbindung von der Bahnhofstraße zum Schulcampus.
Die Maßnahme, die Kosten in Höhe von rund 450.000 Euro verursacht, wurde vor einigen Jahren bereits durch die Schülerschaft der Campusschulen initiiert. Für die Erörterung der Situation am Bahnübergang in der Bahnhofstraße wurde eine Verkehrsschau mit Vertretern der Bahn, der Polizei sowie der Verkehrsbehörde Ende 2024 durchgeführt. Daraus entstanden die nun vorliegenden Planungen, die eine wesentliche Verbesserung am Bahnübergang herbeiführen sollen. Weiterhin wurden die Planungen für eine künftig attraktive und sichere Verbindung zwischen dem Bahnhof, über die Zeppelinstraße, Bismarckstraße, Kohlplattenweg und den Schmiedgrundweg zum Schulcampus präzisiert. Im Rahmen der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (VwV-LGVFG) und Rad- und Fußverkehr (RuF) wurde durch die Stadtverwaltung Eppingen einen Antrag auf Zuwendung für das Projekt gestellt. Die förmliche Antragsgenehmigung wird in den nächsten Tagen erwartet. Für das Projekt ist mit einer Zuweisung in Höhe von ca. 200.000 € zu rechnen.
Vergabe des Auftrags zur energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtung
Einstimmig vergab der Gemeinderat den Auftrag zur energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtung an die MVV Netze GmbH in Höhe von rund 600.000 Euro. Der Bau- und Finanzierungsbeschluss wurde bereits im Juli 2023 in Höhe von 610.00 Euro gefasst. Diese Kosten beinhaltete die Liefer- und Montagekosten der Beleuchtung sowie die Planungs- und Nebenleistungen. Aufgrund der enormen Verzögerung der Bewilligung des Antrags durch die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, die vom Bundesminis-teriums für Wirtschaft und Energie hierfür beauftragt wurde, konnten die Leistungen erst im Frühjahr 2025 ausgeschrieben werden. Die Bewilligung liegt nun vor, die eine Förderung der Maßnahme in Höhe von rund 256.000 Euro bestätigt.
Beschlussfassung über die Satzung zur Erhöhung der KFZ-Stellplatzverpflichtung „Adelshofer Vorstadt“
In seiner Sitzung am 31.05.2022 hat der Gemeinderat die Einleitung des Satzungsverfahrens für die örtlichen Bauvorschriften zur Erhöhung der Kfz-Stellplatzverpflichtung „Adelshofer Vorstadt“ im vereinfachten Verfahren sowie die Beteiligungen der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Die durchschnittliche Wohnfläche pro Einwohner in Baden-Württemberg betrug laut Sta-tistischem Landesamt Baden-Württemberg auch im Jahr 2023 rund 47 m². Aufgrund des-sen ist aus Sicht der Verwaltung davon auszugehen, dass Wohneinheiten bis einschließ-lich 50m² Wohnfläche eine Belegungsdichte von lediglich einer Person aufweisen – ins-besondere vor dem Hintergrund der ohnehin in den vergangenen Jahren zunehmenden Anzahl an Einpersonenhaushalten. Auch gemäß des durchschnittlichen PKW-Bestands je Haushalt verfügen alleinlebende Personen im Schnitt über 0,67 Fahrzeuge. Paare verfü-gen im Durchschnitt über weniger als 1,5 Fahrzeuge, solange diese noch keine Kinder haben. Aus den genannten Gründen ist eine Erhöhung der Stellplatzverpflichtung für Wohnungen bis einschließlich 50m² aus Sicht der Verwaltung schwer zu begründen.
Nach wie vor erachtet die Verwaltung daher eine gestaffelte Kfz-Stellplatzverpflichtung als gerechteste Lösung und hat dies in jüngeren Bebauungsplänen auch entsprechend festgesetzt, beispielsweise für das Baugebiet Zylinderhof III in Eppingen und für das Baugebiet „Burgberg“ in Richen.
Der Geltungsbereich der Satzung zur Erhöhung der Kfz-Stellplatzverpflichtung „Adels-hofer Vorstadt“ umfasst hauptsächlich das Areal der Adelshofer Straße und der Schaf-hausgasse sowie in Teilen das Gebiet um die Kaiserstraße und die Rappenauer Straße.
Die Satzung kommt bei Neubauten zur Anwendung, wobei die Stellplatznachweise im Baugenehmigungsverfahren erbracht werden müssen. Insbesondere der Geltungsbe-reich des Bebauungsplans „Adelshofer Vorstadt West“ weist große Grundstückstiefen auf, sodass Stellplätze in entsprechender Anzahl innerhalb der Baufenster ausgewiesen werden können.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten stehen Ihnen im Ratsinformationssystem zur Verfügung.


