Breitbandausbau
Breitbandausbau Adelshofen
Die Stadt Eppingen beabsichtigt im Rahmen des kommunalen Breitbandausbaus „unterversorgte“ Bereiche zu beseitigen und dazu ein Glasfasernetz (FTTB) auszubauen. Das Projekt wird aus Mitteln der Bundesförderung des Landes Baden-Württemberg gefördert.
Durch den geförderten Ausbau können unterversorgte Haushalte, Gewerbeeinheiten sowie landwirtschaftliche Betriebe mit internetfähigem Büroarbeitsplatz die einmalige Chance nutzen, sich mit einem kostenlosen Glasfaser-Hausanschluss ausstatten zu lassen.
Aktuelles
Die Firma MRK Media AG wurde von der Stadt Eppingen mit den Planungsleistungen für den Breitbandausbau in Adelshofen betraut.
MRK versendete bereits an alle Eigentümer die einen geförderten Anschluss erhalten können ein Anschreiben inklusive des notwendigen Gestattungsvertrags für die spätere Leitungsverlegung und Bauarbeiten. Der Verlauf der Leitungstrasse innerhalb des anschlussberechtigten Grundstücks wird im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung mit dem Grundstückseigentümer abgestimmt.
Sollten Sie bisher noch keinen Besichtigungstermin gehabt haben oder Fragen zum Gestattungsvertrag haben wenden Sie sich bitte an:
MRK Media AG
Telefonnummer: 02102 3704015 (Dienstag & Donnerstag jeweils von 10:00 Uhr bis 12:00 & von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
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Hinweise
Für Fragen zur Vor-Ort-Begehung und zum Rückversand der Vertragsunterlagen wenden Sie sich bitte an:
MRK Media AG
Telefonnummer: 02102 3704015
(Dienstag & Donnerstag jeweils von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr & von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
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In einer ersten Runde erhalten lediglich die förderfähigen Anlieger einen Gestattungsvertrag. Nicht förderfähige Adresspunkte erhalten ein separates Schreiben mit der Möglichkeit einer Interessensbekundung.
Sie wurden bisher nicht von uns kontaktiert?
Sofern Ihre Adresse in der Übersicht als förderfähig ausgewiesen ist, setzen Sie sich bitte mit MRK Media AG in Verbindung, damit Sie erneut einen Gestattungsvertrag erhalten.
Telefonnummer: 02102 3704015 Dienstag & Donnerstag jeweils von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr & von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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Sollte Ihre Adresse als nicht förderfähig ausgewiesen sein, wenden Sie sich bitte an MRK Media AG
Telefonnummer: 0711 719150-118
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Meine Adresse ist nicht förderfähig ausgewiesen aber ich habe trotzdem eine schlechte Download-Geschwindigkeit
Sollten Sie entgegen der uns vorliegenden Daten aktuell eine dauerhafte Download-Geschwindigkeit von weniger als 100mbit/s an der oben genannten Anschlussadresse feststellen, so besteht durch einen entsprechenden Nachweis aus dem Portal www.breitbandmessung.de die Möglichkeit, einen kostenlosen, geförderten Glasfaseranschluss zu erhalten.
Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:
1. Überprüfen Sie, welche Downloadgeschwindigkeit Ihr aktueller Vertrag ermöglicht.
Bietet dieser Ihnen eine Geschwindigkeit von mehr als 100 MBit/s gehen Sie zu 2.
Sofern dieser unter 100 Mbit/s beträgt, überprüfen Sie bei den lokalen Telekommunikationsanbietern (z.B. Telekom, Vodafone, 1&1, ..) ob es an Ihrer Adresse einen Tarif gibt, der eine Übertragungsgeschwindigkeit (mit 100 Mbit/s oder mehr) ermöglicht.
Ist ein solcher Tarif buchbar ist, ist es unwahrscheinlich, dass Sie einen geförderten Anschluss erhalten können.
Gibt es keine Angebote mit Geschwindigkeiten von min. 100 Mbits, vermerken Sie es entsprechend auf dem Muster der eidesstattlichen Versicherung.
2. Sofern Sie bereits einen Anschluss mit 100 Mbit/s oder mehr abgeschlossen haben, aber Sie eine deutlich langsamerer tatsächliche Download-Geschwindigkeit haben, führen Sie hier 3x eine entsprechende Messung Ihrer tatsächlichen Downloadgeschwindigkeit über das Portal www.breitbandmessung.de durch und dokumentieren Sie die Ergebnisse. Gehen Sie hier wie in der Anleitung auf der Webseite beschrieben vor.
Bitte nutzen Sie hierbei unbedingt die Desktop App – nur so können die notwendigen Messprotokolle generiert werden.
3. Zusätzlich zu diesem Nachweis ist die beiliegende, eidesstattliche Erklärung vollständig ausgefüllt und unterschrieben beizufügen. Diese erhalten Sie Da die finale Entscheidung über die Förderfähigkeit beim Fördermittelgeber liegt, bittet die Stadt Eppingen um Verständnis, dass ein kostenloser Hausanschluss auch nach Erbringen des oben genannten Nachweises nicht garantiert werden kann.
Da die finale Entscheidung über die Förderfähigkeit beim Fördermittelgeber liegt, bittet die Stadt Eppingen um Verständnis, dass ein kostenloser Hausanschluss auch nach Erbringen des oben genannten Nachweises nicht garantiert werden kann.
Das Verfahren ist dabei wie folgt:
- Rückmeldungen werden mit den vorliegenden Meldungen aus dem Markterkundungsverfahren des jeweiligen Telekommunikationsunternehmens (TKU) abgeglichen.
- Anfrage an das betreffende TKU bzgl. der Einzelanschlüsse, welche nicht ausreichend versorgt werden. Bei ausreichender Menge ggf. auch Infragestellung der Gesamtmeldung mit mehr als 100 Mbit/s.
- Unterlagen 1. – 3. Inkl. Rückmeldung TKU wir dem Projektträger zur Stellungnahme eingereicht.
- Nach Bestätigung des Projektträgers Rückzug des MEV-Ergebnisses und Aufnahme der korrigierten Werte.
- Vornahme Änderungsantrag zur Hinzunahme der Adressen und Umsetzung, sofern die Nachweise erbracht und anerkannt wurden.
- Bewilligung oder Ablehnung des Änderungsantrags durch den Fördermittelgeber.
Meine Adresse ist nicht förderfähig ausgewiesen aber erfülle Sonderförderbedingungen (Unternehmen oder landwirtschaftlicher Betrieb)
Sofern an Ihrer Adresse ein KMU Unternehmen und landwirtschaftlichen Betrieb vorhanden ist könnten Sie das Tatbestandsmerkmals des „sozioökonomischer Schwer-punkt“ erfüllen und damit einen Anspruch auf einen geförderten Glasfaserhausanschluss haben.
Weitere Informationen hierzu wurden durch den Fördermittelgeber veröffentlicht und sind online abrufbar: Eigenerklärung von Unternehmen und landwirtschaftlichen Betrieben
Sofern diese Voraussetzungen bei Ihnen zutreffen, lassen Sie MRK bitte die vollständig ausgefüllte Eigenerklärung zukommen.
Hintergrund & Zielsetzung
Für die Stadt Eppingen ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund hat die Stadt Eppingen über die EVE Energie- und Verkehrsbetriebe Eppingen als Eigenbetrieb der Stadt in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung von der Kernstadt Eppingen bis zum Stadtteil Elsenz hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Stadtteils auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt.
Auf Basis dieser Infrastruktur errichtet der Auftraggeber derzeit gefördert eine Glasfaserinfrastruktur auf Basis der FTTB-Technologie im Stadtteil Adelshofen. Die geförderte Glasfaserinfrastruktur besteht hierbei aus einer Backbone-Zuleitung zum Stadtteil Adelshofen ausgehend vom Städtischen Glasfasernetz im Stadtteil Elsenz sowie dem innerörtlichen Verteilnetz im Stadtteil Adelshofen. Das Projekt wird nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert.
Zeitplan
- 2021: Durchführung Markterkundungsverfahrens und Antragstellung auf Bundesfördermittel
- Februar 2022: vorläufiger Bescheid für die Bundesförderung.
- Dezember 2022: Übergabe des KO-Förderbescheids des Landes Baden-Württemberg an BM Thalmann durch Minister Strobel.
- 2023: Änderungsantragstellung für die Fördermittel
- 2023: weiteres (flächendeckendes) Markterkundungsverfahren durch den Landkreis. Danach erneuter Änderungsantrag auf Fördermittel.
- Mai 2024: angepasster Förderbescheid Bund
- Juni 2024: angepasster Förderbescheid des Landes BW
- Durchführung Europaweiter Netzbetriebsausschreibung
- November 2023: Zuschlag hat das Unternehmen „brain4kom AG“ erhalten. Diese wurde umfirmiert/fusioniert und heißt inzwischen „Stiegeler Internet Service GmbH“.
- EU-weite Vergabe der Planungsleistung durchgeführt
- Juli 2024: Zuschlag an die MRK Media AG
- Nächste Schritte sind Fertigstellung der Ausführungsplanung sowie der Ausschreibungsunterlagen zur Bauausschreibung. Anschließend erfolgt die Bauvergabe. Voraussichtlicher Baubeginn ist Mitte 2025 zu rechnen. Es wird eine Bauzeit von ca. einem Jahr angestrebt.
Projektdaten
- Gesamtkostenschätzung: ca. 4.718.547,00 € €
- Zuschuss Bund 50 %: ca. 2.359.273,5 €
- Zuschuss Land BW 40 %: ca. 1.887.418,80 €
- Eigenanteil Stadt Eppingen: ca. 471.855,20 €
- Hausanschlüsse: ca. 276 Stk.
- Tiefbau: ca. 15 km
Projektbeteiligung
- Stadt Eppingen/ Eigenbetrieb EVE → Auftraggeber
- MRK Media AG → Planer Breitbanderschließung „weiße Flecken“ und Gewerbe
- Stiegeler Internet Service GmbH → Netzbetreiber
- Breitbandberatung Baden-Württemberg → Beratungsleistung
- iuscomm Rechtsanwälte → Rechtsberatung
- PricewaterhouseCoopers GmbH, Stuttgart → Projektträger der Fördermittelgeber
- Bundesrepublik Deutschland → Fördermittelgeber www.gigabit-projekttraeger.de
- Land Baden-Württemberg → Fördermittelgeber
Häufig gestellte Fragen zum Breitbandausbau, Hausanschlüsse (FAQ)
- Welche Akteure bzw. Ministerien sind an dieser Maßnahme beteiligt?
Bauherr ist der Stadt Eppingen. Die Fördermittelgeber sind das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie das Land Baden-Württemberg über das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen. - Wer trägt die Kosten für die Baumaßnahme?
Der Glasfaserausbau der so genannten Grauen Flecken (eine Versorgung mit weniger als 100 Mbit/s) wird von folgenden Fördermittelgebern übernommen: 50 % der Kosten trägt der Bund, 40 % das Land Baden-Württemberg und die verbleibenden 10 % die jeweilige Kommune. Das bedeutet, der Anschlussnehmer eines förderfähigen Hausanschlusses bekommt die Glasfaseranbindung vollkommen kostenlos. - Warum sollte ich die Gestattung unterzeichnen und einen Glasfaseranschluss legen lassen?
Durch die o. g. Förderung, ist es Ihnen momentan möglich, kostenlos die höchste verfügbare Ausbaustufe des Telekommunikationsnetzes zu erhalten. Ihre Internetverbindung wird dadurch nicht nur unverkennbar schneller, sondern auch wesentlich stabiler. Eine Glasfaserleitung ist nämlich deutlich störungsärmer, da sie nicht durch elektrische oder magnetische Felder beeinflusst werden kann. Diese sorgt für eine nahezu verlustfreie Datenübertragung – unabhängig von der Anzahl der zeitgleich nutzenden Parteien. Sie steigern darüber hinaus auch den Wert Ihrer Immobilie. Schließlich ist das Internet mittlerweile ein ebenso wichtiger Infrastrukturfaktor wie die Straßenanbindung etc. und stellt einen wichtigen Auswahlfaktor bei der Immobiliensuche dar. Von Video-Besprechungen im Homeoffice über Streaming von Fernsehen und Musik bis hin zu der Vernetzung von Haushaltsgeräten – schon jetzt ist der Bedarf an einer hohen Datenübertragung groß. Und die Möglichkeiten, auch im Privaten die Leistung eines Glasfaseranschlusses voll auszunutzen, wird künftig nur noch weiterwachsen. - Ich habe ein Schreiben erhalten und bin nur Mieter, was tun?
Bitte leiten Sie in diesem Fall die Unterlagen an Ihren Vermieter weiter. - Warum bekomme ich einen Anschluss und mein Nachbar nicht?
Wer anschlussberechtigt ist entscheidet der Fördermittelgeber anhand der verfügbaren Internetversorgung. Ermittelt wird die Versorgungslage im so genannten Markterkundungsverfahren (MEV), bei dem von den Telekommunikationsanbietern die aktuellen Daten je Grundstück angefordert wurden. Sollten Sie also eine Gestattung erhalten haben, Ihr/e Nachbar/in oder Bekannte/r nicht, so verfügen Sie über eine schlechtere Versorgung und waren deshalb im MEV enthalten. - Wo soll der Hausanschluss an mein Gebäude hergestellt werden?
Im Idealfall sollte der Anschluss möglichst nahe bei Ihrem bestehenden Telefonhausanschluss in das Gebäude eingeführt werden. Dies hat den Hintergrund, dass Sie den Anschluss dann meist ohne weitere Arbeiten in Ihrem Gebäude nutzen können. Für die Herstellung des Anschlusses im Gebäude bzw. der Hauseinführung dürfen in der Wand keine Leitungen verlaufen und es muss ausreichend freie Fläche für die Montage eines Abschlusspunktes über der Hauseinführung vorhanden sein. Im Regelfall eignen sich hierfür Kellerräume am besten. Dies wird jedoch bei der Hausbegehung geprüft und mit Ihnen besprochen. - Welche Voraussetzungen müssen im Haus für den Anschluss geschaffen werden?
Damit die Glasfaser tatsächlich bis in Ihr Gebäude eingeführt werden kann, muss eine minimale Bohrung vorgenommen werden. Diese wird nach den Regeln der Technik abgedichtet.
In der Nähe des dann gesetzten Kastens – der so genannten Anschlusspunkt Linie (APL) – muss eine Steckdose vorliegen, wobei die Verwendung eines Verlängerungskabels durchaus möglich ist. Die weitere Verbindung im Gebäude übernimmt der Eigentümer. Sollten Sie sich nicht sicher sein, wenden Sie sich zum Themenbereich Gebäudeinstallation am besten an Ihren Elektriker, dieser hilft Ihnen sicher gerne weiter. - Wie verläuft die Baumaßnahme auf Ihrem Grundstück?
Am Einführungspunkt in Ihr Gebäude muss ein so genanntes Kopfloch gegraben werden. Im Idealfall wird die Leitung nun mit Hilfe einer Erdrakete vom öffentlichen Grund minimalinvasiv an dieses Kopfloch geführt. Sollte dies aufgrund der örtlichen Begebenheiten nicht möglich sein, so muss ein Graben hergestellt werden. Der Tiefbauer trägt in diesem Fall Sorge, dass der ursprüngliche Zustand des Grundstücks wiederhergestellt wird. - Für den Bau meines Hausanschlusses muss die Trasse über Gemeinschaftseigentum oder ein fremdes Grundstück.
Bestenfalls läuft die Trasse nur über öffentlichen Grund bis zu Ihrem Grundstück. Sollte dies nicht möglich sein, so holen wir eine Dienstbarkeit vom Besitzer des Privatgrundstücks ein, um sicherzustellen, dass die Leitung auch bei einem Verkauf des Grundstücks geschützt ist. - Wann bekomme ich meinen Hausanschluss?
Leider ist es nicht möglich, eine verlässliche Aussage darüber zu treffen. Die tatsächliche Netzinbetriebnahme hängt von diversen Faktoren ab. So muss nicht nur zunächst die Glasfaser eingebracht werden, auch die Dokumentation für den Fördermittelgeber muss erfolgen. Des Weiteren muss das Netz übergeben und die Aktivtechnik eingebracht werden. - Bei wem kann ich schnelles Internet über meinen neuen Anschluss buchen?
Der Anbieter Stiegeler Internet Service GmbH, pachtet das Netz der Stadt Eppingen. Dieser Provider wird sie also definitiv mit gigabitfähigem Internet versorgen. Allerdings gewährt die Stiegeler Internet Service GmbH gemäß den Open-Access-Prinzips auch allen anderen Anbietern Zugang zum Netz. Inwieweit diese von ihrem Recht Gebrauch machen, liegt aber nicht im Ermessen der Stadt Eppingen. So ist es ggf. langfristig möglich, dass Sie auch zu anderen Netzbetreibern wechseln, dies ist jedoch aktuell noch nicht der Fall. - Kann ich auch bei meinem bisherigen Anbieter bleiben?
Ihr bestehender Hausanschluss bleibt erhalten und ist weiterhin über Ihren bisherigen Vertrag / Anbieter zu den gewohnten Konditionen nutzbar. Nur wenn Sie auf Glasfaser umstellen möchten, müssen Sie zum jetzigen Zeitpunkt vermutlich zur Stiegeler Internet Service GmbH wechseln.
Links mit weiteren Informationen
https://im.baden-wuerttemberg.de/de/digitalisierung/breitband
https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html





Aus der Sitzung des Gemeinderats am 27. Mai
Erstelldatum05.06.2025
Änderung der Betreuungssatzung – Anpassung von Gebühren für Kindertageseinrichtungen
Die Stadt Eppingen betreibt in der Kernstadt und in den Ortsteilen aktuell sieben Kindertageseinrichtungen. Weiterhin gibt es sieben konfessionelle und zwei private Einrichtungen. Um eine Gebühreneinheit für die Gesamtstadt herzustellen, wurde bereits vor Jahren der Weg eingeschlagen, die Gebühren für die Eltern für alle Einrichtungen gleich an-zusetzen. Die Differenz zwischen den Gebühren der unterschiedlichen Träger und denen der Stadt Eppingen trägt seither die Stadt Eppingen.
Die Betreuung wird grundsätzlich in der Betreuungssatzung geregelt. Wesentliche Bestandteile dieser Satzung sind die Regelung des Benutzungsverhältnisses und die Gebührenerhebung in den städtischen Tageseinrichtungen. Neben den Tageseinrichtungen im Sinne des KitaG betreibt die Stadt Eppingen noch weitere Betreuungsangebote, wie die außerschulische Betreuung und Ferienbetreuung. Diese wurden bereits mit Beschluss des Gemeinderats vom 01.04.2025 ebenfalls in die Betreuungssatzung mit aufgenommen.
Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 27. Mai mehrheitlich die Änderung der Betreuungssatzung aufgrund der Anpassung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen an die Landesrichtsätze in zwei Schritten.
Dadurch soll in zwei Jahren der Landesrichtsatz erreicht werden, der dann zukünftig als Maßstab für die Kindergartengebühren gelten soll. Der Landesrichtsatz wird durch Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Kirchen sowie der kirchlichen Fachverbände festgelegt und gilt als Orientierung für die Erhebung von Gebühren in Kindertageseinrichtungen. Die Beträge werden regelmäßig angepasst und fortgeschrieben.
Damit sind auch Zuschüsse von Land und Bund für wichtige Maßnahmen, zum Beispiel Sanierungen der Kindergartengebäude, weiterhin möglich. Weiterhin führt die Anpassung zu einer Verbesserung des Kostendeckungsgrades für die städtischen Einrichtungen von ca. 9,51 % auf rund 12,15 %. Für die Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen verbleibt weiterhin ein Zuschussbedarf der Stadt Eppingen in Höhe von 9,699 Mio. Euro.
Neben der Anpassung von Gebühren mussten in der Satzung noch redaktionelle Änderungen vorgenommen werden. Außerdem entfällt die Streikregelung, die aufgrund der Gebührenrückerstattungen einen zu hohen Verwaltungsaufwand mit sich bringen und dem gebührenrechtlichen Grundsätzen entgegenstehen würde.
Der erste Schritt der Erhöhung greift ab September 2025.
Wir weisen ausdrücklich auf die Möglichkeit zur Übernahme der Gebühren durch das Landratsamt sowie auf die Eppinger Rabattierung von bis zu 25 Prozent hin. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in Ihrer Kindertageseinrichtung oder bei der Stadt Eppingen, Abteilung Bildung und Betreuung.
Die ausführlichen Beratungsunterlagen, den Satzungstext sowie das Gebührenverzeichnis können Sie im Ratsinformationssystem auf www.eppingen.de einsehen.
Aktualisierung der Vereinsförderrichtlinie beschlossen
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aktualisierung der städtischen Vereinsförderrichtlinie. Die aktuelle Vereinsförderrichtlinie der Stadt Eppingen gilt seit 2013. Aufgrund von Erfahrungen der nun zurückliegenden Jahre sowie einigen Veränderungen in der Vereinslandschaft besteht nun Bedarf an Konkretisierungen, Änderungen und Ergänzungen. Eine wesentliche Anpassung ist die Erhöhung des Betrags zur Förderung der Jugendarbeit in den einzelnen Vereinen. Die Vereine sollen zukünftig für jedes dem übergeordneten Verband gemeldete und aktiv am wöchentlichen Angebot teilnehmende jugendliche Mitglied vom vollendeten 3. bis einschließlich 17. Lebensjahr einen Betrag in Höhe von 20 Euro erhalten. Der Betrag lag bisher bei lediglich 10 Euro. Damit zeigt die Stadt Eppingen und der Gemeinderat eine deutliche Wertschätzung für die Jugendarbeit der Vereine. Die Vereine erhalten den Jugendförderzuschuss anhand der jährlichen Bestandsmeldungen.
Neue Entgelte für städtische Hallen und Räume
Der Gemeinderat beschloss weiterhin einstimmig die neuen Entgelte für die Nutzung städtischer Hallen und Räume zum 1. Juli 2025. Die derzeit gültigen Hallenentgelte bei Veranstaltungen sind zum 01.01.2009 in Kraft getreten. Aufgrund von in den jeweiligen Hallen unterschiedlich ausfallender Nebenkosten, ist der Verwaltungsaufwand bei der Abrechnungserstellung enorm hoch. Außerdem konnte der Nutzer im Voraus nicht er-kennen, in welcher Höhe die Abrechnung letztlich erfolgt. Gemäß dem Beschluss des Gemeinderats in seiner jüngsten Sitzung soll die Abrechnung der Mietverhältnisse auf pauschale Abrechnungssätze umgestellt werden. Künftig erfolgt eine Unterscheidung nur noch über die Dauer der Veranstaltung (unter/über 4 Stunden). Die Küchennutzung soll durch einen Pauschalbetrag vereinfacht abgerechnet werden. Auf- und Abbauzeiten für Veranstaltungen sind am Veranstaltungstag im Mietpreis inkludiert. erweiterte Zeiten für Auf- und Abbau werden mit einer Pauschale je zusätzlichem Tag berechnet. Künftig reduziert sich bei der Erstveranstaltung für Vereine, die unter die städtischen Vereinsförderrichtlinien fallen, der abzurechnende Betrag für eine Halle oder für das Bürgerhaus Schwanen um 70 Prozent. Durch die Änderung der Handhabung sollen fehleranfällige Schnittstellen zwischen Verein, Hausmeister und Stadtverwaltung minimiert werden. Eine Kalkulation für die anfallenden Kosten für beispielsweise Vereine wird dadurch garantiert. Dies sorgt für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
Abrechnungsbeschluss für die Sanierung des Bergrings in Rohrbach
Der Gemeinderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung einstimmig die Schlussabrechnung für die Sanierung des Bergrings in Rohrbach. Den Entwurfs- Bau- und Finanzierungsbeschluss fasste der Gemeinderat bereits im Mai 2022 in Höhe von insgesamt rund einer Millionen Euro. Dieser umfasste die Kosten für die Stadt für Straßenbauarbeiten und Planungskosten, für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Eppingen (SEE) für Kanalisationsarbeiten und für den Eigenbetrieb Energie- und Verkehrsbetriebe Eppingen (EVE) für die Breitbanderschließung. Die Arbeiten wurden in der Zeit von November 2022 bis Oktober 2023 ausgeführt. Die Schlussrechnung schließt nun für die Stadt mit rund 742.000 Euro, für den Eigenbetrieb SEE mit ca. 68.500 Euro und für den Eigenbetrieb EVE mit rund 96.000 Euro. So liegen die Zahlen rund 100.000 Euro unter dem Finanzierungs-beschluss. Mit der Schlussrechnung hat eine sehr erfolgreiche und wichtige Maßnahme für den Ortsteil Rohrbach seinen Abschluss gefunden.
Gewerbegebiet Weststadt IV: Entwurfs- Bau- und Finanzierungsbeschluss
Um die Nachfrage an Gewerbeflächen zu decken, plant die Große Kreisstadt Eppingen die Erschließung des Gewerbegebietes „Weststadt IV“. Den Entwurfs-, Bau- und Finanzierungsbeschluss fasste der Gemeinderat einstimmig in der Sitzung am 27. Mai 2025. Die Erschließungsfläche beträgt ca. 2,5 Hektar und liegt südlich der B293 bzw. L1110. Das Plangebiet wird derzeit im Außenbereich intensiv landwirtschaftlich (ackerbaulich) ge-nutzt. Die Erschließung des geplanten Gewerbegebiets „Weststadt IV“ ist zwangsläufig aufgrund der bestehenden Erschließungsstruktur nur aus dem Bestandsgewerbegebiet heraus von der Lohmühlstraße möglich, da eine äußere Anbindung von Norden bislang nicht existent ist. Der bestehende Wirtschaftsweg als Nord-Süd-verbindung zwischen den beiden Gebieten Weststadt III und IV bleibt in seiner Funktion erhalten. Die Kosten für die Erschließung werden in Kosten für die Stadt (Straßenbau, Beleuchtung, Pla-nungs- und Nebenkosten) in Höhe von 530.000 Euro sowie Kosten für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Eppingen (Schmutzwasser- und Regenwasserkanal, Regenwasserbe-handlung und Honorare) in Höhe von 880.000 Euro gegliedert.
Neue Vorkaufsrechtssatzung für den Stadtteil Rohrbach
Bereits am 29. April beschloss der Gemeinderat das integrierte Stadtteilentwicklungskonzept für den Ortsteil Rohrbach. Dies soll für die Zukunft der roten Faden für eine städtebauliche und freiraumplanerische Entwicklung des Ortes bilden. Zur Sicherstellung der geordneten städtebaulichen Entwicklung in diesem Gebiet ist es in dieser frühen Planungsphase erforderlich, Beeinträchtigungen der hierfür notwendigen Maßnahmen vorzubeugen. Ein dafür geeignetes Mittel ist der Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung. Aufgrund der Tatsache, dass das Konzept nun fortgeschrieben und konkretisiert worden ist, soll der Geltungsbereich der bereits bestehenden Satzung von 2022 an diese Entwicklung angepasst werden. Eine Vorkaufsrechtssatzung gewährleistet, dass die Stadt Eppingen über Grundstücksverkäufe im Geltungsbereich informiert wird und die Ausübung bzw. die Nichtausübung des Vorkaufsrechts vor der Eintragung ins Grundbuch geltend machen kann.


