Qualifizierter Mietspiegel
Qualifizierter Mietspiegel 2026
Im südwestlichen Landkreis Heilbronn haben sich 26 Städte und Gemeinden zusammengeschlossen um einen Mietspiegel zu erstellen. Es handelt sich dabei um einen „qualifizierter Mietspiegel“ gemäß § 558d BGB. Er bildet die ortsübliche Vergleichsmiete für die Städte und Gemeinden Abstatt, Brackenheim, Cleebronn, Eberstadt, Ellhofen, Eppingen, Flein, Gemmingen, Güglingen, Ilsfeld, Ittlingen, Kirchardt, Lehrensteinsfeld, Leingarten, Löwenstein, Massenbachhausen, Neckarwestheim, Nordheim, Obersulm, Pfaffenhofen, Schwaigern, Talheim, Untergruppenbach, Weinsberg, Wüstenrot und Zaberfeld ab.
Die ortsübliche Vergleichsmiete gibt die üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Eigenschaften wider.
Den Nutzern steht in Kürze ein kostenloser Online-Mietspiegelrechner zur Verfügung.
Der qualifizierte Mietspiegel für den südwestlichen Landkreis Heilbronn (PDF-Dokument, 1,87 MB, 05.06.2026) ist ab dem 19. Mai 2026 für zwei Jahre gültig.
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