Qualifizierter Mietspiegel
Qualifizierter Mietspiegel 2026
Im südwestlichen Landkreis Heilbronn haben sich 26 Städte und Gemeinden zusammengeschlossen um einen Mietspiegel zu erstellen. Es handelt sich dabei um einen „qualifizierter Mietspiegel“ gemäß § 558d BGB. Er bildet die ortsübliche Vergleichsmiete für die Städte und Gemeinden Abstatt, Brackenheim, Cleebronn, Eberstadt, Ellhofen, Eppingen, Flein, Gemmingen, Güglingen, Ilsfeld, Ittlingen, Kirchardt, Lehrensteinsfeld, Leingarten, Löwenstein, Massenbachhausen, Neckarwestheim, Nordheim, Obersulm, Pfaffenhofen, Schwaigern, Talheim, Untergruppenbach, Weinsberg, Wüstenrot und Zaberfeld ab.
Die ortsübliche Vergleichsmiete gibt die üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Eigenschaften wider.
Den Nutzern steht in Kürze ein kostenloser Online-Mietspiegelrechner zur Verfügung.
Der qualifizierte Mietspiegel für den südwestlichen Landkreis Heilbronn (PDF-Dokument, 1,87 MB, 05.06.2026) ist ab dem 19. Mai 2026 für zwei Jahre gültig.
Bau-Turbo: Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus
Erstelldatum04.02.2026
Die Bundesregierung hat zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sogenannter Bau-Turbo) verabschiedet. Nach diesem Gesetz besteht seit dem 30.10.2025 unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, im baurechtlichen Verfahren zugunsten des Wohnungsbaus von manchen Bauvorschriften (zum Beispiel von Festsetzungen im Bebauungsplan oder dem Einfügen in die Umgebungsbebauung) abzuweichen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Stadt Eppingen dem Bauvorhaben unter Berücksichtigung nachbarlicher Interessen und öffentlicher Belange zustimmt. Das Bauvorhaben muss außerdem mit den Vorstellungen von der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung der Stadt Eppingen vereinbar sein.
Hierunter fallen insbesondere solche Wohnungsbauvorhaben, die der Nachverdichtung dienen. Damit ist beispielsweise die Umnutzung eines großen, ehemals landwirtschaftlich genutzten Nebengebäudes gemeint, das aufgrund seiner Lage im hinteren Bereich eines Grundstücks bislang baurechtlich nicht umgenutzt werden durfte. Nicht nur die Umnutzung zu Wohnraum, sondern auch der Abbruch eines solchen Nebengebäudes und der anschließende Wohnungsneubau fallen in die Kategorie der Nachverdichtung.
Ein weiteres Beispiel ist die Vergrößerung eines bestehenden Wohnhauses durch einen Anbau im rückwärtigen Bereich, wenn dieser aufgrund bestehender Baugrenzen bislang nicht zulässig war. Es sind auch Aufstockungen bestehender Wohnhäuser denkbar, wenn diese mit den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt Eppingen in Einklang gebracht werden können und die nachbarlichen Interessen im Baugebiet gewahrt bleiben.
Sollten Sie Fragen zu Abweichungen von Festsetzungen in Bebauungsplänen oder dem Einfügen in die Umgebungsbebauung haben, dann kommen Sie gerne mit Ihren Ideen auf uns zu. Ihr Ansprechpartner für städtebauliche Fragen ist Herr von Versen, Stadtplaner, Geschäftsbereich Stadtplanung & Bauordnung, erreichbar unter der Nummer 07262 / 920 – 1139 oder per E-Mail unter m.vonversen(@)eppingen.de.
Wie gewohnt haben Sie auch die Möglichkeit, allgemeine Fragen zur Bebaubarkeit Ihres Grundstücks oder zu Baugenehmigungsverfahren an unsere Abt. Baurecht zu richten. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen mit Anfragen per E-Mail an baurecht(@)eppingen.de oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 07262 / 920–1135 oder –1137.
