Förderprogramme
Fachwerk- & Fassadenförderprogramm der Stadt Eppingen
Der Gemeinderat der Stadt Eppingen hat im Jahr 1998 erstmals das Programm "Fachwerk- und Fassadenförderung" (PDF-Dokument, 866,60 KB, 16.04.2025) ausgelobt und seitdem Jahr für Jahr mit entsprechenden Finanzmitteln ausgestattet.
Gefördert werden die Eigentümer, die in den Ortskernen von Eppingen und den Stadtteilen in die Verschönerung der Außenfassaden ihrer Wohnhäuser und Nebengebäude investieren. Die Wohnhäuser und Nebengebäude müssen dabei vor 1950 errichtet worden sein. Je nach städtebaulicher Bedeutung und Denkmalwertigkeit des Gebäudes liegt die Förderhöhe zwischen zehn und zwanzig Prozent der Investitionskosten.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
„Wohnen – Grundversorgung – Arbeiten“
Ziel des ELR-Förderprogramms ist es, in Gemeinden vor allem des ländlichen Raums die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen zu erhalten und fortzuentwickeln, der Abwanderung entgegenzuwirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen.
Privateigentümer können bei der Stadt Eppingen einen entsprechenden Förderantrag stellen, wenn sie im Förderschwerpunkt „Wohnen“ oder „Grundversorgung“ investieren möchten.
Firmenbesitzer können ebenfalls Fördergelder aus dem Programm beantragen, wenn sie im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ – das heißt Arbeitsplatzsicherung oder Arbeitsplatzschaffung – aktiv werden wollen.
Nachfolgend werden die Förderschwerpunkte sowie die Höhe der möglichen Förderung dargestellt:
Wohnen
- Adelshofen, Elsenz, Kleingartach, Mühlbach & Rohrbach
Mit Blick auf die demografische Entwicklung sowie den fortschreitenden Flächenverbrauch wird der Fokus noch stärker auf die Umnutzung bestehender und zwecklos gewordener Bausubstanz gelegt (zum Beispiel Umnutzung einer leerstehenden Scheune zu Wohnraum).
Im Förderschwerpunkt Wohnen erhalten Umnutzungen eine deutlich höhere Förderpriorität als Modernisierungen.
Neubauten sind nachrangig und können nur noch zur Förderung beantragt werden, sofern keine bisher unbebauten Flächen überbaut werden sollen und sofern für die Tragkonstruktion Holz eingesetzt wird.
Bei der Modernisierung von Altbauten ist ein verbesserter Wärmeschutz ein wichtiges Kriterium bei der Förderantragstellung.
Förderanträge können gestellt werden, sofern das Gebäude im Ortskern liegt.
Nicht förderfähig sind Mietwohnungen in Neubauvorhaben sowie die Mehrwertssteuer.
Die Förderhöhe sowie der Höchstfördersatz variieren je nach Projekt.
Grundversorgung
- Adelshofen, Elsenz, Kleingartach, Mühlbach & Rohrbach
Sicherung der Grundversorgung mit Waren oder Dienstleistungen (zum Beispiel Einrichtung einer Dorfgaststätte, eines Frisörladens, einer Bäckereiverkaufsstelle usw.).
Nicht förderfähig ist die Mehrwertssteuer.
Die Förderhöhe sowie der Höchstfördersatz variieren je nach Projekt.
Arbeiten
- dieser Förderschwerpunkt gilt in allen Stadtteilen und auch in der Zentralstadt
Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen vor allem in Verbindung mit der Ansiedlung in Gewerbegebieten, Erweiterung von Firmen.
Das Förderprojekt kann sich auch in einem örtlichen Gewerbegebiet befinden.
Nicht förderfähig sind die Beschaffung von Fahrzeugen, reine Ersatzinvestitionen, reine Maschineninvestitionen ohne nachgewiesene strukturelle Effekte und die Mehrwertssteuer.
Die Förderhöhe sowie der Höchstfördersatz variieren je nach Projekt.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Förderung um eine Freiwilligkeitsleistung des Landes Baden-Württemberg handelt; ein Rechtsanspruch auf den Erhalt von Fördergeldern aus dem ELR-Programm besteht nicht. Weiterhin kann es sein, dass eine erfolgreiche Förderantragstellung beim ELR-Programm die Inanspruchnahme anderer Fördermittel des Landes Baden-Württemberg ausschließt.
Der Förderantrag ist bei der Stadt Eppingen einzureichen. Gerne können Sie Ihr Projekt vorab mit der Stabstelle Bauverwaltung & Sanierung erörtern, um die Fördervoraussetzung, die Förderchancen und die Formalitäten abzuklären.
Die Formulare und weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.
Zu beachten sind auch die Antragsfristen, die jährlich durch das Ministerium im Zuge der Ausschreibung des Förderprogramms veröffentlicht werden; diese Ausschreibung wird im Eppinger Stadtanzeiger veröffentlicht.
Mit der Investition darf so lange nicht begonnen werden, bis ein entsprechender Bescheid des Landes Baden-Württemberg vorliegt. Einzelheiten zu diesem sehr restriktiv gehandhabten Ausschlusskriterium erfahren Sie bei der Stadt Eppingen.
Wird Ihr Projekt gefördert, so werden die Förderdaten veröffentlicht.
Aus der Sitzung des Gemeinderats am 24. Juni
Erstelldatum01.07.2025
Generalsanierung und Erweiterung des ev. Kindergartens in Mühlbach – Gemeinderat beschließt Finanzierungsvereinbarung
Der Gemeinderat beschloss in seiner letzten Sitzung einstimmig den Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung mit der evangelischen Kirchengemeinde, die eine vollständige Kostenübernahme der Stadt zur Generalsanierung und Erweiterung des Kindergartens in Mühlbach regelt.
Der Raumbedarf und die Sanierung des evangelischen Kindergartens in Mühlbach sind seit Jahren ein vordringliches Thema. Entgegen des Bundestrends steigt der Bedarf an Kindergartenplätzen in Mühlbach weiter an. Derzeit werden bereits 21 Mühlbacher Kindergartenkinder und sechs Krippenkinder in anderen Einrichtungen in Eppingen betreut. Daraus lässt sich deutlich der dringende Bedarf für eine Erweiterung des Mühlbacher Kindergartens erkennen. Weiterhin besteht dringend die Notwendigkeit einer Generalsanierung. Das Gebäude ist in die Jahre gekommen und weist an vielen Stellen Mängel auf.
Die evangelische Kirchengemeinde ist Träger des Kindergartens in Mühlbach. Zwischen der Stadt Eppingen und der Kirchengemeinde wurde im Jahr 2004 eine Vereinbarung geschlossen, die eine Übernahme der Kosten von Investitionen in Höhe von 80 Prozent durch die Stadt Eppingen vorsieht. Da die Finanzsituation der Kirchengemeinde eine Beteiligung an den Kosten für eine Generalsanierung und Erweiterung in Höhe der restlichen 20 Prozent nicht zulässt, sieht die nun beschlossene Finanzierungsvereinbarung die 100-Prozentige Übernahme der Kosten durch die Stadt Eppingen vor.
Im Gremium wurde insbesondere die Priorität und Notwendigkeit der Maßnahme als auch auf die Wichtigkeit in Hinblick auf die Zukunft der Mühlbacher Familien und ihrer Kinder hervorgehoben.
Umbau und Sanierung des Gebäudes Rappenauer Straße 4 in Eppingen
Der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 24. Juni den Entwurfs-, Bau- und Finanzierungsbeschluss für das Gebäude in der Rappenauer Straße 4 in Eppingen. Die Stadt Eppingen ist seit 2019 Eigentümerin des Gebäudes. Aufgrund der zentralen Lage am Markt-platz ist es erklärtes städtebauliches Ziel, dieses Gebäude zu sanieren und wieder in Wert zu setzen. Bereits 2021 wurden daher Arbeiten an der Sandsteinfassade durchgeführt. Im Jahr 2025 sollen die Sanierungsarbeiten im Inneren des denkmalgeschützten Gebäudes fortgesetzt werden. Das Architekturbüro Schwarz aus Eppingen wurde mit den Planungen beauftragt, die die Schaffung eines neuen Gastronomiebereiches inkl. erforderlicher Nebenräume im Erdgeschoss, die Einrichtung von Wohnflächen in den oberen Geschossen sowie einen neuen - auch barrierefreien – Zugang zum Gebäude beinhalten. Der Mietvertrag mit einem Eppinger Gastronomen wurde bereits geschlossen, sodass eine Belebung des Marktplatzes mit Aufenthaltsqualität gesichert ist. Die Kosten der Sanierung belaufen sich auf rund 1,5 Millionen Euro, denen jedoch Fördergelder aus dem Sanierungsgebiet „Altstadtbogen“ in Höhe von 51 Prozent sowie anschließenden Mieteinnahmen in Höhe von ca. 47.000 Euro im Jahr gegenzurechnen sind. Als nächsten Schritt erfolgt der Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung beim Regierungspräsidium Stuttgart sowie der Bauantrag bei der Baurechtsbehörde. Mit einem Baubeginn ist Anfang 2026 zu rechnen.
Rad- und Fußwegeverbindung zum Schulcampus – Entwurfs-, Bau- und Finanzierungsbeschluss gefasst
Der Gemeinderat beschloss ebenso einstimmig den Ausbau und die Optimierung der Rad- und Fußwegeverbindung von der Bahnhofstraße zum Schulcampus.
Die Maßnahme, die Kosten in Höhe von rund 450.000 Euro verursacht, wurde vor einigen Jahren bereits durch die Schülerschaft der Campusschulen initiiert. Für die Erörterung der Situation am Bahnübergang in der Bahnhofstraße wurde eine Verkehrsschau mit Vertretern der Bahn, der Polizei sowie der Verkehrsbehörde Ende 2024 durchgeführt. Daraus entstanden die nun vorliegenden Planungen, die eine wesentliche Verbesserung am Bahnübergang herbeiführen sollen. Weiterhin wurden die Planungen für eine künftig attraktive und sichere Verbindung zwischen dem Bahnhof, über die Zeppelinstraße, Bismarckstraße, Kohlplattenweg und den Schmiedgrundweg zum Schulcampus präzisiert. Im Rahmen der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (VwV-LGVFG) und Rad- und Fußverkehr (RuF) wurde durch die Stadtverwaltung Eppingen einen Antrag auf Zuwendung für das Projekt gestellt. Die förmliche Antragsgenehmigung wird in den nächsten Tagen erwartet. Für das Projekt ist mit einer Zuweisung in Höhe von ca. 200.000 € zu rechnen.
Vergabe des Auftrags zur energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtung
Einstimmig vergab der Gemeinderat den Auftrag zur energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtung an die MVV Netze GmbH in Höhe von rund 600.000 Euro. Der Bau- und Finanzierungsbeschluss wurde bereits im Juli 2023 in Höhe von 610.00 Euro gefasst. Diese Kosten beinhaltete die Liefer- und Montagekosten der Beleuchtung sowie die Planungs- und Nebenleistungen. Aufgrund der enormen Verzögerung der Bewilligung des Antrags durch die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, die vom Bundesminis-teriums für Wirtschaft und Energie hierfür beauftragt wurde, konnten die Leistungen erst im Frühjahr 2025 ausgeschrieben werden. Die Bewilligung liegt nun vor, die eine Förderung der Maßnahme in Höhe von rund 256.000 Euro bestätigt.
Beschlussfassung über die Satzung zur Erhöhung der KFZ-Stellplatzverpflichtung „Adelshofer Vorstadt“
In seiner Sitzung am 31.05.2022 hat der Gemeinderat die Einleitung des Satzungsverfahrens für die örtlichen Bauvorschriften zur Erhöhung der Kfz-Stellplatzverpflichtung „Adelshofer Vorstadt“ im vereinfachten Verfahren sowie die Beteiligungen der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Die durchschnittliche Wohnfläche pro Einwohner in Baden-Württemberg betrug laut Sta-tistischem Landesamt Baden-Württemberg auch im Jahr 2023 rund 47 m². Aufgrund des-sen ist aus Sicht der Verwaltung davon auszugehen, dass Wohneinheiten bis einschließ-lich 50m² Wohnfläche eine Belegungsdichte von lediglich einer Person aufweisen – ins-besondere vor dem Hintergrund der ohnehin in den vergangenen Jahren zunehmenden Anzahl an Einpersonenhaushalten. Auch gemäß des durchschnittlichen PKW-Bestands je Haushalt verfügen alleinlebende Personen im Schnitt über 0,67 Fahrzeuge. Paare verfü-gen im Durchschnitt über weniger als 1,5 Fahrzeuge, solange diese noch keine Kinder haben. Aus den genannten Gründen ist eine Erhöhung der Stellplatzverpflichtung für Wohnungen bis einschließlich 50m² aus Sicht der Verwaltung schwer zu begründen.
Nach wie vor erachtet die Verwaltung daher eine gestaffelte Kfz-Stellplatzverpflichtung als gerechteste Lösung und hat dies in jüngeren Bebauungsplänen auch entsprechend festgesetzt, beispielsweise für das Baugebiet Zylinderhof III in Eppingen und für das Baugebiet „Burgberg“ in Richen.
Der Geltungsbereich der Satzung zur Erhöhung der Kfz-Stellplatzverpflichtung „Adels-hofer Vorstadt“ umfasst hauptsächlich das Areal der Adelshofer Straße und der Schaf-hausgasse sowie in Teilen das Gebiet um die Kaiserstraße und die Rappenauer Straße.
Die Satzung kommt bei Neubauten zur Anwendung, wobei die Stellplatznachweise im Baugenehmigungsverfahren erbracht werden müssen. Insbesondere der Geltungsbe-reich des Bebauungsplans „Adelshofer Vorstadt West“ weist große Grundstückstiefen auf, sodass Stellplätze in entsprechender Anzahl innerhalb der Baufenster ausgewiesen werden können.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten stehen Ihnen im Ratsinformationssystem zur Verfügung.


