Förderprogramme
Fachwerk- & Fassadenförderprogramm der Stadt Eppingen
Der Gemeinderat der Stadt Eppingen hat im Jahr 1998 erstmals das Programm "Fachwerk- und Fassadenförderung" (PDF-Dokument, 866,60 KB, 16.04.2025) ausgelobt und seitdem Jahr für Jahr mit entsprechenden Finanzmitteln ausgestattet.
Gefördert werden die Eigentümer, die in den Ortskernen von Eppingen und den Stadtteilen in die Verschönerung der Außenfassaden ihrer Wohnhäuser und Nebengebäude investieren. Die Wohnhäuser und Nebengebäude müssen dabei vor 1950 errichtet worden sein. Je nach städtebaulicher Bedeutung und Denkmalwertigkeit des Gebäudes liegt die Förderhöhe zwischen zehn und zwanzig Prozent der Investitionskosten.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
„Wohnen – Grundversorgung – Arbeiten“
Ziel des ELR-Förderprogramms ist es, in Gemeinden vor allem des ländlichen Raums die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen zu erhalten und fortzuentwickeln, der Abwanderung entgegenzuwirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen.
Privateigentümer können bei der Stadt Eppingen einen entsprechenden Förderantrag stellen, wenn sie im Förderschwerpunkt „Wohnen“ oder „Grundversorgung“ investieren möchten.
Firmenbesitzer können ebenfalls Fördergelder aus dem Programm beantragen, wenn sie im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ – das heißt Arbeitsplatzsicherung oder Arbeitsplatzschaffung – aktiv werden wollen.
Nachfolgend werden die Förderschwerpunkte sowie die Höhe der möglichen Förderung dargestellt:
Wohnen
- Adelshofen, Elsenz, Kleingartach, Mühlbach & Rohrbach
Mit Blick auf die demografische Entwicklung sowie den fortschreitenden Flächenverbrauch wird der Fokus noch stärker auf die Umnutzung bestehender und zwecklos gewordener Bausubstanz gelegt (zum Beispiel Umnutzung einer leerstehenden Scheune zu Wohnraum).
Im Förderschwerpunkt Wohnen erhalten Umnutzungen eine deutlich höhere Förderpriorität als Modernisierungen.
Neubauten sind nachrangig und können nur noch zur Förderung beantragt werden, sofern keine bisher unbebauten Flächen überbaut werden sollen und sofern für die Tragkonstruktion Holz eingesetzt wird.
Bei der Modernisierung von Altbauten ist ein verbesserter Wärmeschutz ein wichtiges Kriterium bei der Förderantragstellung.
Förderanträge können gestellt werden, sofern das Gebäude im Ortskern liegt.
Nicht förderfähig sind Mietwohnungen in Neubauvorhaben sowie die Mehrwertssteuer.
Die Förderhöhe sowie der Höchstfördersatz variieren je nach Projekt.
Grundversorgung
- Adelshofen, Elsenz, Kleingartach, Mühlbach & Rohrbach
Sicherung der Grundversorgung mit Waren oder Dienstleistungen (zum Beispiel Einrichtung einer Dorfgaststätte, eines Frisörladens, einer Bäckereiverkaufsstelle usw.).
Nicht förderfähig ist die Mehrwertssteuer.
Die Förderhöhe sowie der Höchstfördersatz variieren je nach Projekt.
Arbeiten
- dieser Förderschwerpunkt gilt in allen Stadtteilen und auch in der Zentralstadt
Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen vor allem in Verbindung mit der Ansiedlung in Gewerbegebieten, Erweiterung von Firmen.
Das Förderprojekt kann sich auch in einem örtlichen Gewerbegebiet befinden.
Nicht förderfähig sind die Beschaffung von Fahrzeugen, reine Ersatzinvestitionen, reine Maschineninvestitionen ohne nachgewiesene strukturelle Effekte und die Mehrwertssteuer.
Die Förderhöhe sowie der Höchstfördersatz variieren je nach Projekt.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Förderung um eine Freiwilligkeitsleistung des Landes Baden-Württemberg handelt; ein Rechtsanspruch auf den Erhalt von Fördergeldern aus dem ELR-Programm besteht nicht. Weiterhin kann es sein, dass eine erfolgreiche Förderantragstellung beim ELR-Programm die Inanspruchnahme anderer Fördermittel des Landes Baden-Württemberg ausschließt.
Der Förderantrag ist bei der Stadt Eppingen einzureichen. Gerne können Sie Ihr Projekt vorab mit der Stabstelle Bauverwaltung & Sanierung erörtern, um die Fördervoraussetzung, die Förderchancen und die Formalitäten abzuklären.
Die Formulare und weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.
Zu beachten sind auch die Antragsfristen, die jährlich durch das Ministerium im Zuge der Ausschreibung des Förderprogramms veröffentlicht werden; diese Ausschreibung wird im Eppinger Stadtanzeiger veröffentlicht.
Mit der Investition darf so lange nicht begonnen werden, bis ein entsprechender Bescheid des Landes Baden-Württemberg vorliegt. Einzelheiten zu diesem sehr restriktiv gehandhabten Ausschlusskriterium erfahren Sie bei der Stadt Eppingen.
Wird Ihr Projekt gefördert, so werden die Förderdaten veröffentlicht.
Baulücken in Eppingen – Allgemeine Informationen
Erstelldatum10.06.2025
Im Rahmen der Vorberatungen zum Baugebiet „Brandstatt II – 1. Änderung“ in Kleingartach wurde in der Ortschaftsratssitzung unter anderem auch das Thema „Schließung von Baulücken“ thematisiert. Die Innenentwicklung und somit auch die Schließung von Baulücken ist ein wesentlicher Baustein zur Umsetzung einer flächensparenden Siedlungsentwicklung und nachhaltigen Stadtentwicklung. Mit dem Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ hat der Gesetzgeber dies bereits vor einigen Jahren im Baugesetzbuch ausformuliert. Im Rahmen der Ausweisung neuer Wohnbau- und Gewerbeflächen sind daher auch immer die Innenentwicklungspotentiale, wie z.B. Baulücken, zu berücksichtigen. Da sich die Mehrzahl dieser Baulücken jedoch nicht in kommunalem Eigentum befinden, sind diese Flächenpotenziale für die Stadt meist nicht mobilisierbar, sodass der bestehende Bedarf an neuen Bauflächen faktisch nicht durch diese Flächen gedeckt werden kann. Im Übrigen sieht die Stadt bei der Veräußerung von Grundstücken eine Bauverpflichtung von drei Jahren vor.
In der Gesamtstadt Eppingen gibt es derzeit rund 235 Baulücken, wobei sich mit 168 Baulücken rund 70% dieser Flächen in den Stadtteilen befinden. Es wurden nur Grundstückt hinzu gerechnet, für die Baurecht besteht und die somit mit einem Gebäude bebaut werden könnten. Die Gründe der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer dafür, eine Fläche nicht zu bebauen oder zu verkaufen, sind vielfältig. Oftmals spielt eine mögliche Nutzung durch Nachkommen oder eine Eigennutzung zu einem späteren Zeitpunkt eine wesentliche Rolle für diese abwartende Haltung. Diese Gründe sind in jedem Fall nachvollziehbar. Aufgrund des großen Innenentwicklungspotenzials, das in diesen Baulücken besteht, möchte die Stadtverwaltung Eppingen dennoch an die Mitwirkungsbereitschaft aller Eigentümerinnen und Eigentümer unbebauter Grundstücke – sowohl in der Kernstadt als auch in den Stadtteilen – appellieren.
Sollten Sie als Eigentümerin oder Eigentümer eines unbebauten Grundstücks in der Kernstadt oder den Stadtteilen Fragen zur Bebaubarkeit dieser Baulücke haben, wenden Sie sich gerne an die Stadtverwaltung Eppingen, Geschäftsbereich Stadtplanung & Bauordnung, Abteilung Stadtplanung, Herrn von Versen, telefonisch unter 07262/920-1139 oder per E-Mail unter stadtplanung(@)eppingen.de.
