Förderprogramme
Fachwerk- & Fassadenförderprogramm der Stadt Eppingen
Der Gemeinderat der Stadt Eppingen hat im Jahr 1998 erstmals das Programm "Fachwerk- und Fassadenförderung" (PDF-Dokument, 866,60 KB, 16.04.2025) ausgelobt und seitdem Jahr für Jahr mit entsprechenden Finanzmitteln ausgestattet.
Gefördert werden die Eigentümer, die in den Ortskernen von Eppingen und den Stadtteilen in die Verschönerung der Außenfassaden ihrer Wohnhäuser und Nebengebäude investieren. Die Wohnhäuser und Nebengebäude müssen dabei vor 1950 errichtet worden sein. Je nach städtebaulicher Bedeutung und Denkmalwertigkeit des Gebäudes liegt die Förderhöhe zwischen zehn und zwanzig Prozent der Investitionskosten.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
„Wohnen – Grundversorgung – Arbeiten“
Ziel des ELR-Förderprogramms ist es, in Gemeinden vor allem des ländlichen Raums die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen zu erhalten und fortzuentwickeln, der Abwanderung entgegenzuwirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen.
Privateigentümer können bei der Stadt Eppingen einen entsprechenden Förderantrag stellen, wenn sie im Förderschwerpunkt „Wohnen“ oder „Grundversorgung“ investieren möchten.
Firmenbesitzer können ebenfalls Fördergelder aus dem Programm beantragen, wenn sie im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ – das heißt Arbeitsplatzsicherung oder Arbeitsplatzschaffung – aktiv werden wollen.
Nachfolgend werden die Förderschwerpunkte sowie die Höhe der möglichen Förderung dargestellt:
Wohnen
- Adelshofen, Elsenz, Kleingartach, Mühlbach & Rohrbach
Mit Blick auf die demografische Entwicklung sowie den fortschreitenden Flächenverbrauch wird der Fokus noch stärker auf die Umnutzung bestehender und zwecklos gewordener Bausubstanz gelegt (zum Beispiel Umnutzung einer leerstehenden Scheune zu Wohnraum).
Im Förderschwerpunkt Wohnen erhalten Umnutzungen eine deutlich höhere Förderpriorität als Modernisierungen.
Neubauten sind nachrangig und können nur noch zur Förderung beantragt werden, sofern keine bisher unbebauten Flächen überbaut werden sollen und sofern für die Tragkonstruktion Holz eingesetzt wird.
Bei der Modernisierung von Altbauten ist ein verbesserter Wärmeschutz ein wichtiges Kriterium bei der Förderantragstellung.
Förderanträge können gestellt werden, sofern das Gebäude im Ortskern liegt.
Nicht förderfähig sind Mietwohnungen in Neubauvorhaben sowie die Mehrwertssteuer.
Die Förderhöhe sowie der Höchstfördersatz variieren je nach Projekt.
Grundversorgung
- Adelshofen, Elsenz, Kleingartach, Mühlbach & Rohrbach
Sicherung der Grundversorgung mit Waren oder Dienstleistungen (zum Beispiel Einrichtung einer Dorfgaststätte, eines Frisörladens, einer Bäckereiverkaufsstelle usw.).
Nicht förderfähig ist die Mehrwertssteuer.
Die Förderhöhe sowie der Höchstfördersatz variieren je nach Projekt.
Arbeiten
- dieser Förderschwerpunkt gilt in allen Stadtteilen und auch in der Zentralstadt
Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen vor allem in Verbindung mit der Ansiedlung in Gewerbegebieten, Erweiterung von Firmen.
Das Förderprojekt kann sich auch in einem örtlichen Gewerbegebiet befinden.
Nicht förderfähig sind die Beschaffung von Fahrzeugen, reine Ersatzinvestitionen, reine Maschineninvestitionen ohne nachgewiesene strukturelle Effekte und die Mehrwertssteuer.
Die Förderhöhe sowie der Höchstfördersatz variieren je nach Projekt.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Förderung um eine Freiwilligkeitsleistung des Landes Baden-Württemberg handelt; ein Rechtsanspruch auf den Erhalt von Fördergeldern aus dem ELR-Programm besteht nicht. Weiterhin kann es sein, dass eine erfolgreiche Förderantragstellung beim ELR-Programm die Inanspruchnahme anderer Fördermittel des Landes Baden-Württemberg ausschließt.
Der Förderantrag ist bei der Stadt Eppingen einzureichen. Gerne können Sie Ihr Projekt vorab mit der Stabstelle Bauverwaltung & Sanierung erörtern, um die Fördervoraussetzung, die Förderchancen und die Formalitäten abzuklären.
Die Formulare und weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.
Zu beachten sind auch die Antragsfristen, die jährlich durch das Ministerium im Zuge der Ausschreibung des Förderprogramms veröffentlicht werden; diese Ausschreibung wird im Eppinger Stadtanzeiger veröffentlicht.
Mit der Investition darf so lange nicht begonnen werden, bis ein entsprechender Bescheid des Landes Baden-Württemberg vorliegt. Einzelheiten zu diesem sehr restriktiv gehandhabten Ausschlusskriterium erfahren Sie bei der Stadt Eppingen.
Wird Ihr Projekt gefördert, so werden die Förderdaten veröffentlicht.
Aus der öffentlichen Sitzung: Technischer Ausschusses am 13. Mai
Erstelldatum22.05.2025
„Ein ehemaliges Gefängnis wird Begegnungsstätte“ – Bau- und Finanzierungsbeschluss für den Rathaus Keller in Mühlbach gefasst
Der Technische Ausschuss fasst in seiner letzten Sitzung einstimmig den Bau- und Fianzierungsbeschluss für den Um- und Ausbau des Rathauskellers in Mühlbach.
Der Ortschaftsrat Mühlbach hat sich im Jahr 2023 intensiv mit der städtebaulichen, sozialen, touristischen, klimaschonenden und verkehrlichen Zukunftsentwicklung des Stadtteils auseinandergesetzt. Eine wichtige Erkenntnis aus der Bürgerbefragung und der Arbeitskreise war das Fehlen eines dörflichen Treffpunkts für „Jedermann“ und der damit verbundene Wunsch, einen solchen zu schaffen. Und so kamen die Beteiligten auf die Idee, den Kellerbereich der denkmalgeschützten Verwaltungsstelle sowie den alten Bauhof zu diesem Treffpunkt umzufunktionieren. Für die Umsetzung des Nutzungskonzeptes sind geringfügige bauliche Eingriffe in die denkmalgeschützte Bausubstanz erforderlich, sowie die Schaffung bzw. Organisation von Flucht- und Rettungswegen. Architekt und Ortschaftsrat Manuel Müller hat die Planungen unentgeltlich übernommen und stellte diese in der Sitzung des Technischen Ausschusses vor. Die Baugenehmigung so-wie die denkmalschutzrechtliche Zustimmung liegen bereits vor. Die Kosten für die Umsetzung des Bauprojektes belaufen sich auf rund 140.000 € brutto. Die Stadt Eppingen hat beim Verein LEADER Kraichgau einen Förderantrag gestellt, der bereits positiv beschieden wurde. So werden 70.308 Euro im Rahmen der Förderung übernommen, rund 70.000 Euro trägt die Stadt Eppingen selbst.
Glasfaserausbau der Rottwaldsiedlung in Elsenz sowie der nicht förderfähigen Adressen in Adelshofen durch den Eigenbetrieb Energie- und Verkehrsbetriebe Eppingen (EVE)
Elsenz
Der Technische Ausschuss fasste einstimmig den Baubeschluss zur Herstellung eines FTTH Netzes im Bereich der Rottwaldstraße, Gartenstraße sowie dem angrenzenden Teilbereich der Sinsheimer Straße. Im Rahmen der Sanierung der Gartenstraße sollen die Eigentümer auch die Möglichkeit erhalten, sich an das kommunale Glasfasernetz anzuschließen. In der Rottwaldstraße sowie dem Teilbereich der Sinsheimer Straße wurde im Rahmen der damaligen Sanierung bereits die notwendige Leerrohrinfrastruktur im öffentlichen Bereich mitverlegt. Hier sind demnach nur noch Punktaufgrabungen sowie die Herstellung der Hausanschlüsse und die Glasfaserarbeiten durchzuführen. Diese Arbeiten sollen gemeinsam mit den Glasfaserarbeiten in der Gartenstraße (Kabelzug und Hausanschluss Inbetriebnahme etc.) ausgeschrieben und vergeben werden. Durch die Verwaltung wurde bereits eine Interessensabfrage durchgeführt. Die Stadtverwaltung wird nun erneut auf die bisher unentschlossenen zugehenden und anschließend die Gestattungsverträge mit den Interessenten abschließen. Danach werden die Arbeiten für die Hausanschlüsse und die Glasfaserverlege- und Anschlussarbeiten ausgeschrieben und vergeben. Im Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs EVE wurden hierfür 600.000 Euro veranschlagt.
Adelshofen
Der Technische Ausschuss fasste einstimmig den Baubeschluss für die Planungs-, Tiefbau- und Glasfaserarbeiten für den Anschluss von nicht förderfähigen Adressen in Adelshofen.
Die Stadt Eppingen wird im Rahmen des kommunalen Breitbandausbaus „unterversorg-te“ Bereiche beseitigen und dazu ein Glasfasernetz (FTTB) auszubauen. Das Projekt wird aus Mitteln der Bundesförderung des Landes Baden-Württemberg gefördert. Ziel des geförderten Ausbaus ist es, unterversorgte Haushalte, Gewerbeeinheiten sowie landwirtschaftliche Betriebe mit internetfähigem Büroarbeitsplatz mit einem kostenlosen Glasfaser-Hausanschluss auszustatten.
Die Stadtverwaltung schlägt ergänzend hierzu vor, dass auch die Eigentümer von nicht-förderfähigen Adresspunkten die Möglichkeit erhalten sollen, sich an das kommunale Glasfasernetz anzuschließen. Da die damit verbundenen Kosten zu 100 Prozent von der EVE getragen werden müssen, ist es notwendig, dass hierzu ein Baukostenzuschuss von den jeweiligen Eigentümern erhoben wird. Dieser soll, analog zu Elsenz, bei 2.000 Euro netto liegen. Liegt der Hausübergabepunkt mehr als 20 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt oder handelt es sich um eine schwer erschließbare Einzellage, gilt der vor-stehenden Baukostenzuschuss nicht.
Als nächsten Schritt wir die Stadt die Leistungen zur Planung vergeben und anschließend eine Abfrage der nicht förderfähigen Adressen durchführen. Neben der Abfrage soll auch geprüft werden, ob hier nicht gegebenenfalls doch förderfähige Adressen vorliegen. Ein entsprechendes Verfahren wurde bereits vorbereitet.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten stehen Ihnen im Ratsinformationssystem auf unserer Homepage www.eppingen.de zur Verfügung.
