Förderprogramme
Fachwerk- & Fassadenförderprogramm der Stadt Eppingen
Der Gemeinderat der Stadt Eppingen hat im Jahr 1998 erstmals das Programm "Fachwerk- und Fassadenförderung" (PDF-Dokument, 866,60 KB, 16.04.2025) ausgelobt und seitdem Jahr für Jahr mit entsprechenden Finanzmitteln ausgestattet.
Gefördert werden die Eigentümer, die in den Ortskernen von Eppingen und den Stadtteilen in die Verschönerung der Außenfassaden ihrer Wohnhäuser und Nebengebäude investieren. Die Wohnhäuser und Nebengebäude müssen dabei vor 1950 errichtet worden sein. Je nach städtebaulicher Bedeutung und Denkmalwertigkeit des Gebäudes liegt die Förderhöhe zwischen zehn und zwanzig Prozent der Investitionskosten.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
„Wohnen – Grundversorgung – Arbeiten“
Ziel des ELR-Förderprogramms ist es, in Gemeinden vor allem des ländlichen Raums die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen zu erhalten und fortzuentwickeln, der Abwanderung entgegenzuwirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen.
Privateigentümer können bei der Stadt Eppingen einen entsprechenden Förderantrag stellen, wenn sie im Förderschwerpunkt „Wohnen“ oder „Grundversorgung“ investieren möchten.
Firmenbesitzer können ebenfalls Fördergelder aus dem Programm beantragen, wenn sie im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ – das heißt Arbeitsplatzsicherung oder Arbeitsplatzschaffung – aktiv werden wollen.
Nachfolgend werden die Förderschwerpunkte sowie die Höhe der möglichen Förderung dargestellt:
Wohnen
- Adelshofen, Elsenz, Kleingartach, Mühlbach & Rohrbach
Mit Blick auf die demografische Entwicklung sowie den fortschreitenden Flächenverbrauch wird der Fokus noch stärker auf die Umnutzung bestehender und zwecklos gewordener Bausubstanz gelegt (zum Beispiel Umnutzung einer leerstehenden Scheune zu Wohnraum).
Im Förderschwerpunkt Wohnen erhalten Umnutzungen eine deutlich höhere Förderpriorität als Modernisierungen.
Neubauten sind nachrangig und können nur noch zur Förderung beantragt werden, sofern keine bisher unbebauten Flächen überbaut werden sollen und sofern für die Tragkonstruktion Holz eingesetzt wird.
Bei der Modernisierung von Altbauten ist ein verbesserter Wärmeschutz ein wichtiges Kriterium bei der Förderantragstellung.
Förderanträge können gestellt werden, sofern das Gebäude im Ortskern liegt.
Nicht förderfähig sind Mietwohnungen in Neubauvorhaben sowie die Mehrwertssteuer.
Die Förderhöhe sowie der Höchstfördersatz variieren je nach Projekt.
Grundversorgung
- Adelshofen, Elsenz, Kleingartach, Mühlbach & Rohrbach
Sicherung der Grundversorgung mit Waren oder Dienstleistungen (zum Beispiel Einrichtung einer Dorfgaststätte, eines Frisörladens, einer Bäckereiverkaufsstelle usw.).
Nicht förderfähig ist die Mehrwertssteuer.
Die Förderhöhe sowie der Höchstfördersatz variieren je nach Projekt.
Arbeiten
- dieser Förderschwerpunkt gilt in allen Stadtteilen und auch in der Zentralstadt
Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen vor allem in Verbindung mit der Ansiedlung in Gewerbegebieten, Erweiterung von Firmen.
Das Förderprojekt kann sich auch in einem örtlichen Gewerbegebiet befinden.
Nicht förderfähig sind die Beschaffung von Fahrzeugen, reine Ersatzinvestitionen, reine Maschineninvestitionen ohne nachgewiesene strukturelle Effekte und die Mehrwertssteuer.
Die Förderhöhe sowie der Höchstfördersatz variieren je nach Projekt.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Förderung um eine Freiwilligkeitsleistung des Landes Baden-Württemberg handelt; ein Rechtsanspruch auf den Erhalt von Fördergeldern aus dem ELR-Programm besteht nicht. Weiterhin kann es sein, dass eine erfolgreiche Förderantragstellung beim ELR-Programm die Inanspruchnahme anderer Fördermittel des Landes Baden-Württemberg ausschließt.
Der Förderantrag ist bei der Stadt Eppingen einzureichen. Gerne können Sie Ihr Projekt vorab mit der Stabstelle Bauverwaltung & Sanierung erörtern, um die Fördervoraussetzung, die Förderchancen und die Formalitäten abzuklären.
Die Formulare und weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.
Zu beachten sind auch die Antragsfristen, die jährlich durch das Ministerium im Zuge der Ausschreibung des Förderprogramms veröffentlicht werden; diese Ausschreibung wird im Eppinger Stadtanzeiger veröffentlicht.
Mit der Investition darf so lange nicht begonnen werden, bis ein entsprechender Bescheid des Landes Baden-Württemberg vorliegt. Einzelheiten zu diesem sehr restriktiv gehandhabten Ausschlusskriterium erfahren Sie bei der Stadt Eppingen.
Wird Ihr Projekt gefördert, so werden die Förderdaten veröffentlicht.
Spatenstich zum Glasfaserausbau in Adelshofen
Erstelldatum21.05.2026
Mit dem offiziellen Spatenstich ist der Startschuss für den kommunalen Breitbandausbau im Eppinger Stadtteil Adelshofen gefallen. Gemeinsam mit Projektpartnern wurde der Beginn eines bedeutenden Infrastrukturprojekts für den ländlichen Raum markiert.Im Rahmen des Projekts entstehen rund 15 Kilometer Tiefbauinfrastruktur sowie etwa 300 Hausanschlüsse. Die Bauzeit für die Tiefbauarbeiten ist auf rund ein Jahr angesetzt und die Netzinbetriebnahme soll gemeinsam mit dem Abschluss der Sanierung der Ortsdurchfahrt erfolgen. Die Stadt Eppingen beziehungsweise der Eigenbetrieb EVE fungiert dabei als Auftraggeber des Projekts. Ziel ist es, Adelshofen mit einer leistungsfähigen und zukunftssicheren Glasfaserinfrastruktur auszustatten und damit einen wichtigen Beitrag zur digitalen Entwicklung des Stadtteils zu leisten. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf rund 4,72 Millionen Euro. Dank der Förderung von Bund und Land liegt die Förderquote bei insgesamt rund 90 Prozent.
Oberbürgermeister Klaus Holaschke betonte beim Spatenstich die strategische Bedeutung des Ausbaus für die Zukunftsfähigkeit der Kommune: „Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur gehört heute genauso zur modernen Daseinsvorsorge wie Wasser- oder Stromversorgung. Die Zukunftsfähigkeit eines Standorts entscheidet sich zunehmend auch an der Qualität seiner digitalen Netze. Deshalb übernehmen wir als Kommune Verantwortung und treiben den Ausbau konsequent voran.“
Auch Bürgermeister Peter Thalmann verwies auf die besondere Bedeutung der anstehenden Investitionen im Stadtteil: „Der Stadtteil Adelshofen steht in den Jahren 2026 und 2027 klar im Investitionsfokus der Stadt Eppingen. Mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt und dem gleichzeitigen Glasfaserausbau nutzen wir wichtige Synergien und schaffen nachhaltige Infrastruktur für die Zukunft.“ Die Stadt Eppingen setzt beim Ausbau auf eine enge Zusammenarbeit mit erfahrenen und zuverlässigen Projektpartnern. Mit aconium GmbH, MRK Media AG, Stiegeler Internet Service GmbH und Amber Bau GmbH werde in Adelshofen „ein Stück resiliente Zukunft“ geschaffen.
Martin Papendieck, stellvertretender Leiter des Regionalbüros Baden-Württemberg des Projektträgers aconium, betonte: „Der Zweck dieser Bundesfördermittel wird hier in besonderer Weise erfüllt: Glasfaser dorthin zu bringen, wo der Ausbau wirtschaftlich oft nicht selbstverständlich ist – in den ländlichen Raum abseits der Ballungszentren. Unser zentrales Anliegen als Projektträger ist es, Teilhabe an Zukunft zu ermöglichen – in Bildung, Wirtschaft und gesellschaftlicher Entwicklung.“
Mit dem stetigen Breitbandausbau stärkt die Stadt langfristig ihre Attraktivität als Wohn- und Wirtschaftsstandort und schafft die Voraussetzungen für moderne digitale Anwendungen in allen Lebensbereichen. Bürgerinnen und Bürger können noch von den günstigen Konditionen eines Hausanschlusses profitieren. Interessenten, die einen Glasfaseranschluss wünschen und bislang noch keinen Besichtigungstermin hatten oder keinen Gestattungsvertrag unterschrieben haben, werden gebeten, sich zeitnah bei MRK zu melden: eppingen(@)mrk-media.de. Weitere Informationen finden sich hier.

