Richen
Der Ort Richen

Im lieblichen Tal der Elsenz, zwischen den beiden Städtchen Eppingen und Sinsheim, liegt der Marktflecken Richen. Der Ort wurde 769 erstmals im Lorscher Codex erwähnt. Ortsadel ist von 1240 bis ins 14. Jahrhundert und eine Burg 1335 nachgewiesen. Richen liegt an einer alten Handelsstraße. Die „Herberg zu Richen“ wurde bereits 1456 urkundlich erwähnt, aus der der heutige Gasthof „Löwen“ entstand.
In der Ortsmitte sind zahlreiche historische Fachwerkhäuser – Wohn- und Wirtschaftsgebäude – erhalten, die teilweise bis ins 16. und 17. Jahrhundert zurückdatieren.
Im ehemaligen Farrenstall wurde 2000 das Bauernmuseum eröffnet. Einige so genannte Modellhöfe aus dem 18. und 19. Jahrhundert findet man längs der Hauptstraße. Auch ein Renaissance-Torbogen mit neipperg’schem Wappen von 1597 ist hier aufgestellt.
Der überwiegend von der Landwirtschaft geprägte Ort entwickelte sich in den letzten Jahrzehnten immer mehr zu einer Wohngemeinde mit städtischem Flair. Durch die Baugebiete „Am Fischersrain“, „Heiligenberg“ und „Leimengrube“ erfuhr der Ort viele Zuzüge und somit auch eine Änderung des bekannten Alltags.
1900 wurde die Bahnstrecke Steinsfurt-Eppingen eröffnet. Richen wird nun im Stundentakt durch Regionalbahnen angefahren, die zweistündlich von Heidelberg durchgebunden werden. Seit 2009 ist die Strecke in das Netz der S-Bahn Rhein-Neckar integriert. Durch die gute Verkehrsanbindung zur A6 sowohl in Richtung Fürfeld als auch Steinsfurt ist das Bauerndorf Richen zentral gelegen. Als einziger Stadtteil sind wir durch die S-Bahn Rhein-Neckar auch auf der Schiene mobil.
Tradition und Vereinsleben bestimmen den Charakter des Stadtteils Richen. Rund um das Bauernmuseum findet alle zwei Jahre ein Handwerkermarkt statt. Zusammen mit den örtlichen Vereinen steigt alle vier Jahre das Richener Straßenfest mit einem vielbeachteten historischen Umzug entlang der Endgasse und rund um das Rathaus. Mostfest sowie Aufführungen unseres „Speckmärbsles“-Theaters sind weitere Höhepunkte. 2007 wurde in Zusammenarbeit mit Land, Stadt/Stadtteil, Heimatverein und den Mostfreunden der Streuobstlehrpfad mit einer Länge von 1,8 km am Heilbronner Berg angelegt.
Die größten Vereine wie Turnerbund 1910 Richen, Musikverein Harmonie, Heimatverein und DRK-Ortsverein bestimmen durch große Aktivitäten unser kulturelles Leben im Stadtteil. Stolz sind wir auf unseren größten Gewerbebetrieb, die Gropyus Production Richen GmbH, der den Stadtteil Richen weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt gemacht hat.
Verwaltungsstelle
Ortsvorsteher
Giselbert Seitz
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Sprechzeiten
- Montag: 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr
- Donnerstag: 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Termine & Veranstaltungen
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Weitere Informationen

Widerspruchrechts anlässlich der Landtagswahl am 08. März 2026
Erstelldatum28.10.2025
Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
Gemäß § 50 Abs. 1 i.V. m. Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder der Abstimmung vorangehenden Monaten sogenannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen.
Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadtverwaltung Eppingen, Abteilung Bürgerservice, Marktplatz 3 oder den Verwaltungsstellen schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – oder über www.service.bw.de eingelegt werden.
Der Widerspruch kann nur umfassend bezüglich aller Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen, ausgeübt werden. Er ist von keinen Voraussetzungen abhängig, braucht nicht begründet zu werden und gilt bis zu einer gegenteiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde unbefristet. Eine Erteilung von Auskünften unterbleibt, wenn eine Auskunftssperre nach § 51 vorliegt. Eine Erteilung von Auskünften unterbleibt, wenn eine Auskunftssperre nach § 51 vorliegt.



