Elsenz
Das Dorf Elsenz
dürfte schon im 7. oder 8. Jahrhundert entstanden sein, denn es hat wie alle alten Siedlungen eine große Gemarkung, die 1.152 Hektar fruchtbares, steinloses Ackerland, 177 Hektar Wald und über 50 Hektar Rebland umfasst. 1137 wird das Dorf, das am Ursprung des Flüsschens Elsenz liegt, erstmals urkundlich erwähnt. Im Jahre 1365 kam es durch Kauf an den Pfalzgrafen in Heidelberg und verblieb bei der Kurpfalz bis 1803. Elsenz gehörte bis 1924 zum Amtsbezirk Eppingen, danach zum Bezirksamt Bruchsal und von 1936 bis zur Eingemeindung 1971 nach Eppingen zum Kreis Sinsheim. Die Heimatstube in Elsenz gibt vor allem im Bereich des Tabakanbaus einen guten historischen Überblick. Elsenz hat heute 1.992 Einwohner.
Elsenzer See
Der Elsenzer See besticht durch seinen großen Freizeitcharakter. Neben der sehr guten Wasserqualität und den strandähnlichen Zugängen zum See, sind es vor allem die Calisthenic-Anlage, das Beachvolleyballfeld oder auch das Badminton Sandfeld, welche die Besucher nach Elsenz locken. Außer zum Schwimmen wird der See auch zum Angeln und für Wasser- und Eissport genutzt.
Er wurde um das Jahr 1680 von Menschenhand angelegt und ist das älteste Naturbad der Region. 1903 wurde hier die erste Badeordnung erlassen. Seine Wasserfläche beträgt 7.500 m² bei einer Tiefe von 1,10 bis 2,80 m.
Der See in Eppingen-Elsenz ist umgeben von ausgedehnten Weinbergen, Wals und Wiesen am Ortsrand des Dorfes Elsenz gelegen.
Angrenzend an den See gibt es seit Juli 2023 einen Wohnmobilstellplatz. Unseren Besucher*innen stehen dort ganujährig zwei Stellplätze kostenlos zur Verfügung. Ausgestattet sind die beiden Plätze mit einer Ver- und Entsorgungsanlage für Strom, Wasser und Schmutzwasser.
Ortschaftsrat Elsenz
Konstituierende Sitzung des Ortschaftsrates Elsenz am Freitag, 2. August 2024
Die letzte Station der Reihe der konstituierenden Sitzungen der Ortschaftsräte nach den Kommunalwahlen am 9. Juni war für Oberbürgermeister Klaus Holaschke der Stadtteil Elsenz. Bei der konstituierenden Sitzung am 2. August verpflichtete das Stadtoberhaupt den neuen Ortschaftsrat und verabschiedete einen ausscheidenden Ortschafsrat. Auf der Tagesordnung stand neben einem Rückblick auf die vergangene Amtszeit auch die Ehrung von langjährigen Ortschaftsräten. So wurden Steffen Dech und Uwe Volz für 10 Jahre sowie Armin Maier und Armin Renz für 20 Jahre kommunalpolitisches Engagement mit der Ehrennadel und Ehrenstele des Gemeindetags sowie dem Verdienstorden des Städtetags geehrt. Oberbürgermeister Holaschke sprach seine Anerkennung für diese langjährige Arbeit im Ortschaftsrat Elsenz aus und bedankte sich für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Das Stadtteilgremium schlug dem Gemeinderat einstimmig Mike Frank für weitere fünf Jahre als Ortsvorsteher vor. Ebenso einstimmig wurden als seine Stellvertreter wie bisher Armin Renz und Steffen Dech bestimmt. Timo Renz, der urlaubsbeding nicht anwesend sei konnte, scheidet aus dem Ortschaftsrat aus. Ihm wird zu einem späteren Zeitpunkt noch die gravierte Erinnerungsmedaille und Dankesurkunde von Ortsvorsteher Mike Frank übergeben. Als neuen Ortschaftsrat am Sitzungstisch durfte Oberbürgermeister Holaschke dann Daniel Stuntz begrüßen. „Nur ein Wechsel im Ortschaftsrat in Elsenz – das zeigt, wie zufrieden Elsenz mit Ihrer Arbeit ist und dass sie vieles richtig machen!“, betonte das Stadtoberhaupt. Er bedankte sich bei allen Ortschaftsräten für die Bereitschaft sich zur Wahl zu stellen um damit die Entwicklung von Elsenz maßgeblich mit zu gestalten.
Termine & Veranstaltungen
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Widerspruchrechts anlässlich der Landtagswahl am 08. März 2026
Erstelldatum28.10.2025
Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
Gemäß § 50 Abs. 1 i.V. m. Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder der Abstimmung vorangehenden Monaten sogenannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen.
Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadtverwaltung Eppingen, Abteilung Bürgerservice, Marktplatz 3 oder den Verwaltungsstellen schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – oder über www.service.bw.de eingelegt werden.
Der Widerspruch kann nur umfassend bezüglich aller Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen, ausgeübt werden. Er ist von keinen Voraussetzungen abhängig, braucht nicht begründet zu werden und gilt bis zu einer gegenteiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde unbefristet. Eine Erteilung von Auskünften unterbleibt, wenn eine Auskunftssperre nach § 51 vorliegt. Eine Erteilung von Auskünften unterbleibt, wenn eine Auskunftssperre nach § 51 vorliegt.











