Adelshofen
Adelshofen im Detail
Adelshofen wurde erstmals unter dem Ortsnamen "Otolshoven" im Jahre 1287 erwähnt. Funde deuten jedoch auf eine weit frühere Besiedlung hin. Die Ortschaft gehörte von 1287 - 1806 zum gräflich Neipperg´schen Gebiet, wovon der in Sandstein gehauene Ritter Ludwig von und zu Neipperg vor der Kirche aus dem Jahre 1570 noch heute zeugt. 1806 fiel die Ortschaft an das Großherzogtum Baden, 1924 wurde die bis dahin selbständige Gemarkung Dammhof mit der Gemeinde Adelshofen vereinigt.
1971 wurde Adelshofen von der Stadt Eppingen eingemeindet und hat heute 1.497 Einwohner.
Der Ortschaftsrat Adelshofen
Konstituierende Sitzung des Ortschaftsrates Adelshofen am Montag, 29. Juli
Steffen Gomer als Ortsvorsteher von Adelshofen wiedergewählt
Neben der Wahl des Ortsvorstehers von Adelshofen standen unter der Regie von Oberbürgermeister Klaus Holaschke die Ehrung und Verabschiedung langjähriger Ortschaftsräte und die Einführung des neuen Gremiums auf der Tagesordnung der konstituierenden Sitzung des Ortschaftsrates Adelshofen am 29. Juli. Nachdem sich die neuen Räte entsprechend geeinigt hatten, wurde der amtierende Ortsvorsteher Steffen Gomer einstimmig wiedergewählt. Conny Harasko als erste und Neu-Ortschaftsrätin Annika Ott als zweite Stellvertreterin stehen ihm zur Seite. Die Wahl bestätigen muss noch der Gemeinderat am 10. September.
Anschließend ehrte Oberbürgermeister Holaschke die langjährigen Ortschaftsräte Eric Hockenberger, Heiko Kögel, Thomas Mühling und Ralf Wuggazer, die jeweils zehn Jahre Mitglied des Ortschaftsrats sind, mit der Ehrenstele und Ehrennadel des baden-württembergischen Gemeindetages. Seit zwei Jahrzehnten amtiert Hubert Weiler im Ortsparlament. Er erhielt neben der Ehrenstele des Gemeindetages auch die Ehrennadel mit Ehrenurkunde des Städtetages Baden-Württemberg. Sogar schon 25 Jahre gehört Gunter Seitz für die SPD dem Ortschaftsrat an und ist damit der dienstälteste Rat in Adelshofen. Seitz amtierte von 2014 bis 2019 als Ortsvorsteher. Seit 2014 war er ebenfalls Mitglied des Gemeinderates der Stadt Eppingen und erhielt bei seiner Verabschiedung am 23. Juli den Wappenteller. Oberbürgermeister Holaschke dankte den Räten für die vertrauensvolle langjährige Zusammenarbeit.
Es folgte ein Rückblick auf die Amtsperiode 2019 bis 2024 mit der Einweihung des umfassend sanierten Dreschhalle, der Erweiterung des Kindergartens, dem Bau einer Boulebahn und eines Bikeparks und natürlich dem legendären Bibersee. „Vieles wurde ehrenamtlich in Eigenregie geschaffen, wie das Modell der evangelischen Kirche als Beitrag zur Gartenschau oder die Bühne in der Dreschhalle“, unterstrich der Ortsvorsteher. Veranstaltungen wie das Dorffest 2022 mit beeindruckender Lasershow zeigen, dass die Dorfgemeinschaft in Eppingens kleinstem Stadtteil bestens funktioniere. Ein stolzes 75-jähriges Jubiläen feierte der Sportverein Adelshofen, der die Meisterschaft der Fußballmannschaft und den Aufstieg in der Dreschhall würdig feierte.
Aus dem Ortschaftsrat verabschiedet wurden gleich sechs der zehn Ortschaftsräte: Ellen Bock, Thomas Mühling, Klaus Plutowsky, Gunter Seitz, Hubert Weiler und Ralf Wuggazer. Mit dem Ablegen des Gelöbnisses folgte die Einführung und Verpflichtung der Ortschaftsräte. Vier wie bisher: Steffen Gomer, Conny Harasko, Eric Hockenberger und Heiko Kögel und die sechs neuen Ortschaftsräte Yassin Birouk, Matthias Bosch, Lothar Falk, Uwe Krüger, Annika Ott und Anna Sitzler.
Termine & Veranstaltungen
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Widerspruchrechts anlässlich der Landtagswahl am 08. März 2026
Erstelldatum28.10.2025
Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
Gemäß § 50 Abs. 1 i.V. m. Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder der Abstimmung vorangehenden Monaten sogenannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen.
Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadtverwaltung Eppingen, Abteilung Bürgerservice, Marktplatz 3 oder den Verwaltungsstellen schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – oder über www.service.bw.de eingelegt werden.
Der Widerspruch kann nur umfassend bezüglich aller Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen, ausgeübt werden. Er ist von keinen Voraussetzungen abhängig, braucht nicht begründet zu werden und gilt bis zu einer gegenteiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde unbefristet. Eine Erteilung von Auskünften unterbleibt, wenn eine Auskunftssperre nach § 51 vorliegt. Eine Erteilung von Auskünften unterbleibt, wenn eine Auskunftssperre nach § 51 vorliegt.





