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FAQs & Fakten

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Das Thema Windkraft auf der Fläche bewegt die Gesellschaft. Neben einigen Vorurteilen haben die Bürgerinnen und Bürger auch nachvollziehbare Sorgen im Hinblick auf die Errichtung und den Betrieb dieser Anlagen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu gängigen Behauptungen und häufig gestellten Fragen.

Vorurteile gegenüber der Windenergie

Das Thema „Windenergieanlagen“ ist vielschichtig und beinhaltet viele interdisziplinäre Aspekte. Um einen Überblick zu wahren und Vorurteile zu widerlegen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Faktencheck  zusammengefasst.

Vorurteil 1: Windenergie spart kein einziges Gramm CO2

Allein im Jahr 2018 wurden 182,1 Millionen Tonnen CO² bzw. 183,7 Millionen Tonnen CO²-Äquivalente durch den Einsatz erneuerbarer Energien vermieden. Auf die Windenergie entfielen 74,6 Millionen Tonnen CO²-Äquivalente im Jahr 2018.

Vorurteil 2: Windenergieanlagen sind Vogelschredderanlagen

Vögel können in der Tat mit Windenergieanlagen kollidieren und getötet werden. Bei der Errichtung von Windenergieanlagen gelten jedoch die – international vergleichsweise strikten - Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes. So kann Windenergienutzung in Gebieten, in denen gefährdete Vogelarten angesiedelt sind, ausgeschlossen oder beschränkt werden. Die Zahl der durch Windenergieanlagen getöteten Vögel ist auch vergleichsweise gering - zwischen 10.000 und 100.000 Vögel pro Jahr. Das entspräche bei derzeit rund 29.000 Windenergieanlagen bundesweit einer Quote von ein bis vier Vögeln pro Windenergieanlage und Jahr. Andere menschengemachte Faktoren sind für Vögel wesentlich fataler: 100 bis 115 Millionen getötete Vögel jedes Jahr in Deutschland nur durch Glasflächen an Gebäuden, etwa 70 Millionen im Straßen- und Bahnverkehr, 20 bis 100 Millionen Vögel werden Opfer von Hauskatzen.

Vorurteil 3: Windenergieanlagen sind energetisch nicht effizient

Eine Windenergieanlage hat nach etwa drei bis sieben Monaten schon so viel Energie erzeugt, wie für ihren Bau, den Betrieb und ihren Rückbau benötigt wird. Danach liefert jede Betriebsstunde „netto“ sauberen Strom – durchschnittlich mindestens 20 Jahre lang. Diese energetische Amortisation ist für konventionelle Energieerzeugungsanlagen unerreichbar, denn sie benötigen immer mehr Energie in Form von Brennstoffen als an Nutzenergie gewonnen wird.

Vorurteil 4: Windenergieanlagen landen nach 20 Jahren auf der Sondermülldeponien

Windenergieanlagen müssen nicht nach 20 Jahren, also mit Ablauf der finanziellen Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz, abgebaut werden. Sie können durchaus weiterbetrieben werden. Die Bestandteile von Windenergieanlagen lassen sich für andere Zwecke recyceln.

Vorurteil 5: Der von Windenergieanlagen ausgehende Infraschall macht krank

Infraschall - Töne unterhalb einer Frequenz von 20 Hertz - ist alltäglicher und überall präsenter Bestandteil unserer Lebenswelt. Er geht von einer Vielzahl sowohl natürlicher als auch technischer Quellen aus. Natürliche Quellen sind z. B. Wind, Gewitter, Meeresdünung und Vulkane sowie Meteoriten. Zudem gibt es zahlreiche künstliche und technische Infraschall-Quellen wie z. B. Klima- und Lüftungsanlagen, Umspannwerke, Kraftfahrzeuge, Lautsprechersysteme, Kühlschränke und Windenergieanlagen.

Die Intensität des Infraschalls von Windenergieanlagen (sog. Schalldruckpegel) ist so gering, dass sie bereits in wenigen hundert Meter Entfernung deutlich unterhalb der menschlichen Wahrnehmbarkeitsgrenze liegt. In den meisten Fällen wird der Infraschall außerdem von natürlichen anderen Geräuschen überdeckt.

So haben auch wissenschaftliche Studien bislang keinen Nachweis erbracht, dass der von Windenergieanlagen ausgehende Infraschall eine schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit hat (vgl. Umweltbundesamt: Infraschall von Windenergieanlagen). Hier kommt das Umweltbundesamt (UBA) zu dem Schluss, dass es keine Evidenz dafür gibt, dass durch Infraschall von Windenergieanlagen gesundheitliche Beeinträchtigungen verursacht werden. Nach heutigem Stand der Forschung ist die Belastung mit Infraschall durch Windenergieanlagen im Vergleich zu anderen Quellen von Infraschall natürlichen oder technischen Ursprungs (Heizungsanlage, Kühlschrank, Straßenverkehr etc.) zudem gering. Um den aktuellen Kenntnisstand zu Infraschall von Windenergieanlagen zu festigen und zu erweitern, beobachtet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Umweltbundesamt kontinuierlich die Entwicklung wissenschaftlicher Studien. Damit ist sichergestellt, dass neue Entwicklungen und gesicherte Erkenntnisse frühzeitig bekannt werden.

Debatte um Infraschall-Messwerte bei Windenergieanlagen
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hatte im Jahr 2004 Messungen an einer Windenergieanlage vorgenommen, bei denen es zu einem Berechnungsfehler gekommen ist. So wurde der sogenannte Schalldruckpegel von Windrädern um 36 Dezibel höher angesetzt, als er tatsächlich war. Nach Hinweisen der Uni Bayreuth und der Uni Erlangen-Nürnberg konnte der Berechnungsfehler von einer weiteren Behörde im Geschäftsbereich des BMWK, der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB), gemeinsam mit der TU München im vergangenen Jahrbestätigt werden. Daraufhin hat die BGR ihre ursprünglichen Berechnungen überprüft, den Fehler bestätigt und hat die entsprechenden Veröffentlichungen bereits angepasst. Zudem werten die beiden Behörden gemeinsam die Daten einer neuen Messkampagne an modernen Windenergieanlagen aus, die sie im Sommer 2021 durchgeführt haben. Die Ergebnisse stehen vor der Veröffentlichung mit einer breiten wissenschaftlichen Diskussion. Dabei sind die neuen Messdaten für alle Interessierten frei verfügbar.

Zweck der damaligen und aktuellen Messungen der BGR war und ist es, Empfehlungen für den Mindestabstand zwischen hochempfindlichen Infraschall-Stationen, die im Rahmen der deutschen völkerrechtlichen Verpflichtungen zum umfassenden Kernwaffenteststoppvertrages betrieben werden, und Windenergieanlagen zu entwickeln. Es ging nicht um Empfehlungen zu Windrädern im Hinblick auf die Gesundheit von Anwohnern oder um Abstandsfragen im Baurecht. Die fehlerhaften Untersuchungen der BGR zum Schalldruckpegel haben deswegen auch in Genehmigungsverfahren von Windanlagen keine Rolle gespielt.

Vorurteil 6: Ausbau der erneuerbaren Energien gefährdet Versorgungssicherheit

Wind- und Solarenergie sind variabel. Gleichwohl kann auf diesen Technologien eine sichere Energieversorgung basieren. Das zeigen eine Vielzahl deutscher wie internationaler Studien. Der beste Beleg ist die deutsche Stromversorgung selbst: Im ersten Halbjahr 2019 haben die erneuerbaren Energien rund 44 Prozent des gesamten Stromverbrauchs in Deutschland gedeckt. Die Stromversorgung in Deutschland ist ausweislich entsprechender Überprüfungen sehr sicher, auch im internationalen Vergleich. Auch einige andere Länder erreichen bereits sehr hohe Anteile von Wind- und Solarenergie, etwa Dänemark.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

FAQs - häufig gestellte Fragen

Über welche Vorzüge verfügt die Windenergie?

Winde entstehen durch die von der Sonne eingestrahlte Energie und können zur Bereitstellung von End- und Nutzenergie mittels Windenergieanlagen unerschöpflich herangezogen werden. Als regenerativer Energieträger kann die Windenergie dazu beitragen, die Energieimportabhängigkeit dauerhaft zu reduzieren.

Neben der Freiflächen-Photovoltaik ist die Windenergie an Land (onshore) unter den erneuerbaren Energien die kostengünstigste Technologie zur Strombereitstellung. Im Hinblick auf die durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten herrschen an küstennahen Standorten zwar zweifellos günstigere Verhältnisse für die Windenergienutzung als in weiten Teilen von Baden-Württemberg. Gleichwohl besteht auch in Baden-Württemberg ein ausreichend hohes Potenzial an Flächen und Standorten, auf denen mit modernen, auf das Binnenland optimierten Anlagen marktnahe Stromgestehungskosten erreicht werden können.

Windenergieanlagen gehen über den gesamten Produktlebenszyklus mit geringen Treibhausgasemissionen einher und tragen dabei erheblich zur Treibhausgasreduktion im Stromsektor bei.

Gehen von Windenergieanlagen Geräuscheinwirkungen aus?

Beim Betrieb von Windenergieanlagen erzeugen vorwiegend die Rotorblätter Geräuschemissionen. Dagegen sind mechanische Geräusche aus dem Bereich des Antriebsstranges bei heutigen Windenergieanlagen auch schon im unmittelbaren Umfeld der Anlage kaum noch hörbar. Denn neuere Anlagen besitzen eine bessere Schallisolierung, eine geräuschoptimierte Verzahnung von Getrieben oder verzichten ganz auf das Getriebe.

Um Lärmbelästigungen, mögliche Gesundheitsschäden und schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräuschimmissionen zu vermeiden, sind Abstände von mehreren hundert Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung erforderlich. In der Nacht gelten die strengsten Schallwerte, das sind 35 dB(A) für reine Wohngebiete und 40 dB(A) für allgemeine Wohngebiete, die außen vor dem Haus auftreten dürfen. 40 dB entsprechen dem Geräusch eines Kühlschranks oder eines leisen Gesprächs, 35 dB(A) laut ist ein Flüstern. Bei gekipptem Fenster sind es im Haus noch einmal 15 dB(A) weniger. 20 dB(A) laut sind zum Beispiel Mücken im Zimmer. Ein Recht auf Unhörbarkeit von Windenergieanlagen gibt es nicht.

Welche Maßnahmen gibt es in Bezug auf den Schattenwurf von Windenergieanlagen?

Moderne Windenergieanlagen werden durch detaillierte Computersimulationen so geplant, dass ihr Schattenwurf Wohngebäude nicht stark beeinträchtigt. Dabei sind gesetzliche Richtwerte zu berücksichtigen: Kein Wohnhaus darf mehr als 30 Minuten am Tag und in Summe 30 Stunden im Jahr von Schattenwurf betroffen sein.

Gehen Gesundheitsgefährdungen von Infraschallemissionen der Anlagen aus?

Infraschall und tieffrequente Geräusche sind alltäglicher Bestandteil unserer technischen und natürlichen Umwelt. Verglichen mit anderen technischen und natürlichen Quellen ist der von Windkraftanlagen hervorgerufene Infraschall gering. Bereits in 150 Metern Abstand liegt er deutlich unterhalb der Wahrnehmungsgrenze des Menschen, in üblichen Abständen der Wohnbebauung entsprechend noch weiter darunter.

Gesundheitliche Wirkungen von Infraschall unterhalb der Wahrnehmungsgrenze sind wissenschaftlich nicht nachgewiesen. Gemeinsam mit den Gesundheitsbehörden kommen wir in Baden-Württemberg zu dem Schluss, dass nachteilige Auswirkungen durch Infraschall von Windkraftanlagen nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht zu erwarten sind.

Während des Betriebs erzeugen sie sogar keinerlei Schadstoffemissionen (zum Beispiel Staubemissionen, Stickoxide oder Schwefeldioxid).

Gibt es Möglichkeiten, die nächtlichen Blinklichter zu reduzieren?

Moderne Windenergieanlagen müssen als Luftfahrthindernisse erkennbar und mit Blinklichtern ausgestattet sein. Ab diesem Jahr dürfen die Anlagen jedoch nicht mehr dauerhaft blinken, sondern müssen mit einer bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung ausgerüstet sein. Das heißt, sie blinken nur noch, wenn sich ein Flugzeug nähert. Der sogenannte „Diskoeffekt“ stellt heute keine Probleme mehr dar. Früher entstand er durch Lichtreflexionen an den Rotorblättern. Dieser Effekt tritt bei modernen Windenergieanlagen nicht mehr auf, da diese mit matten, nichtreflektierenden Farben gestrichen werden.

Wie lassen sich der beschleunigte Windenergieausbau und der Artenschutz vereinen?

Angesichts der Klimakrise und des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine besteht eine doppelte Dringlichkeit, die erneuerbaren Energien und dabei insbesondere auch die Windenergie an Land zügig auszubauen. Zugleich ist die Biodiversitätskrise neben der Klimakrise die zweite globale ökologische Krise, die die natürlichen Lebensgrundlagen bedroht.

Um Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu vereinfachen und zu beschleunigen, hat der Bundesgesetzgeber im Jahr 2022 bundeseinheitliche Standards für die geforderte artenschutzrechtliche Prüfung im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Darüber hinaus sehen aktuelle Regelungen auf EU-Ebene und deren Umsetzungen in nationales Recht in bestimmten Gebieten weitere artenschutzbezogene Erleichterungen für Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen vor.

Zugleich hat der Bundesgesetzgeber zum dauerhaften Schutz insbesondere der durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien betroffenen Arten das Bundesamt für Naturschutz mit der Aufgabe betraut, nationale Artenhilfsprogramme aufzustellen und Maßnahmen zu deren erfolgreicher Umsetzung zu ergreifen. Das Land Baden-Württemberg beabsichtigt die nationalen Artenhilfsprogramme mit einer landesweiten Artenschutzoffensive zu begleiten. So soll der Ausbau der Windenergie beschleunigt werden, ohne das ökologische Schutzniveau abzusenken.

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