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FAQs & Fakten

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Das Thema Windkraft auf der Fläche bewegt die Gesellschaft. Neben einigen Vorurteilen haben die Bürgerinnen und Bürger auch nachvollziehbare Sorgen im Hinblick auf die Errichtung und den Betrieb dieser Anlagen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu gängigen Behauptungen und häufig gestellten Fragen.

Vorurteile gegenüber der Windenergie

Das Thema „Windenergieanlagen“ ist vielschichtig und beinhaltet viele interdisziplinäre Aspekte. Um einen Überblick zu wahren und Vorurteile zu widerlegen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Faktencheck  zusammengefasst.

Vorurteil 1: Windenergie spart kein einziges Gramm CO2

Allein im Jahr 2018 wurden 182,1 Millionen Tonnen CO² bzw. 183,7 Millionen Tonnen CO²-Äquivalente durch den Einsatz erneuerbarer Energien vermieden. Auf die Windenergie entfielen 74,6 Millionen Tonnen CO²-Äquivalente im Jahr 2018.

Vorurteil 2: Windenergieanlagen sind Vogelschredderanlagen

Vögel können in der Tat mit Windenergieanlagen kollidieren und getötet werden. Bei der Errichtung von Windenergieanlagen gelten jedoch die – international vergleichsweise strikten - Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes. So kann Windenergienutzung in Gebieten, in denen gefährdete Vogelarten angesiedelt sind, ausgeschlossen oder beschränkt werden. Die Zahl der durch Windenergieanlagen getöteten Vögel ist auch vergleichsweise gering - zwischen 10.000 und 100.000 Vögel pro Jahr. Das entspräche bei derzeit rund 29.000 Windenergieanlagen bundesweit einer Quote von ein bis vier Vögeln pro Windenergieanlage und Jahr. Andere menschengemachte Faktoren sind für Vögel wesentlich fataler: 100 bis 115 Millionen getötete Vögel jedes Jahr in Deutschland nur durch Glasflächen an Gebäuden, etwa 70 Millionen im Straßen- und Bahnverkehr, 20 bis 100 Millionen Vögel werden Opfer von Hauskatzen.

Vorurteil 3: Windenergieanlagen sind energetisch nicht effizient

Eine Windenergieanlage hat nach etwa drei bis sieben Monaten schon so viel Energie erzeugt, wie für ihren Bau, den Betrieb und ihren Rückbau benötigt wird. Danach liefert jede Betriebsstunde „netto“ sauberen Strom – durchschnittlich mindestens 20 Jahre lang. Diese energetische Amortisation ist für konventionelle Energieerzeugungsanlagen unerreichbar, denn sie benötigen immer mehr Energie in Form von Brennstoffen als an Nutzenergie gewonnen wird.

Vorurteil 4: Windenergieanlagen landen nach 20 Jahren auf der Sondermülldeponien

Windenergieanlagen müssen nicht nach 20 Jahren, also mit Ablauf der finanziellen Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz, abgebaut werden. Sie können durchaus weiterbetrieben werden. Die Bestandteile von Windenergieanlagen lassen sich für andere Zwecke recyceln.

Vorurteil 5: Der von Windenergieanlagen ausgehende Infraschall macht krank

Infraschall - Töne unterhalb einer Frequenz von 20 Hertz - ist alltäglicher und überall präsenter Bestandteil unserer Lebenswelt. Er geht von einer Vielzahl sowohl natürlicher als auch technischer Quellen aus. Natürliche Quellen sind z. B. Wind, Gewitter, Meeresdünung und Vulkane sowie Meteoriten. Zudem gibt es zahlreiche künstliche und technische Infraschall-Quellen wie z. B. Klima- und Lüftungsanlagen, Umspannwerke, Kraftfahrzeuge, Lautsprechersysteme, Kühlschränke und Windenergieanlagen.

Die Intensität des Infraschalls von Windenergieanlagen (sog. Schalldruckpegel) ist so gering, dass sie bereits in wenigen hundert Meter Entfernung deutlich unterhalb der menschlichen Wahrnehmbarkeitsgrenze liegt. In den meisten Fällen wird der Infraschall außerdem von natürlichen anderen Geräuschen überdeckt.

So haben auch wissenschaftliche Studien bislang keinen Nachweis erbracht, dass der von Windenergieanlagen ausgehende Infraschall eine schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit hat (vgl. Umweltbundesamt: Infraschall von Windenergieanlagen). Hier kommt das Umweltbundesamt (UBA) zu dem Schluss, dass es keine Evidenz dafür gibt, dass durch Infraschall von Windenergieanlagen gesundheitliche Beeinträchtigungen verursacht werden. Nach heutigem Stand der Forschung ist die Belastung mit Infraschall durch Windenergieanlagen im Vergleich zu anderen Quellen von Infraschall natürlichen oder technischen Ursprungs (Heizungsanlage, Kühlschrank, Straßenverkehr etc.) zudem gering. Um den aktuellen Kenntnisstand zu Infraschall von Windenergieanlagen zu festigen und zu erweitern, beobachtet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Umweltbundesamt kontinuierlich die Entwicklung wissenschaftlicher Studien. Damit ist sichergestellt, dass neue Entwicklungen und gesicherte Erkenntnisse frühzeitig bekannt werden.

Debatte um Infraschall-Messwerte bei Windenergieanlagen
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hatte im Jahr 2004 Messungen an einer Windenergieanlage vorgenommen, bei denen es zu einem Berechnungsfehler gekommen ist. So wurde der sogenannte Schalldruckpegel von Windrädern um 36 Dezibel höher angesetzt, als er tatsächlich war. Nach Hinweisen der Uni Bayreuth und der Uni Erlangen-Nürnberg konnte der Berechnungsfehler von einer weiteren Behörde im Geschäftsbereich des BMWK, der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB), gemeinsam mit der TU München im vergangenen Jahrbestätigt werden. Daraufhin hat die BGR ihre ursprünglichen Berechnungen überprüft, den Fehler bestätigt und hat die entsprechenden Veröffentlichungen bereits angepasst. Zudem werten die beiden Behörden gemeinsam die Daten einer neuen Messkampagne an modernen Windenergieanlagen aus, die sie im Sommer 2021 durchgeführt haben. Die Ergebnisse stehen vor der Veröffentlichung mit einer breiten wissenschaftlichen Diskussion. Dabei sind die neuen Messdaten für alle Interessierten frei verfügbar.

Zweck der damaligen und aktuellen Messungen der BGR war und ist es, Empfehlungen für den Mindestabstand zwischen hochempfindlichen Infraschall-Stationen, die im Rahmen der deutschen völkerrechtlichen Verpflichtungen zum umfassenden Kernwaffenteststoppvertrages betrieben werden, und Windenergieanlagen zu entwickeln. Es ging nicht um Empfehlungen zu Windrädern im Hinblick auf die Gesundheit von Anwohnern oder um Abstandsfragen im Baurecht. Die fehlerhaften Untersuchungen der BGR zum Schalldruckpegel haben deswegen auch in Genehmigungsverfahren von Windanlagen keine Rolle gespielt.

Vorurteil 6: Ausbau der erneuerbaren Energien gefährdet Versorgungssicherheit

Wind- und Solarenergie sind variabel. Gleichwohl kann auf diesen Technologien eine sichere Energieversorgung basieren. Das zeigen eine Vielzahl deutscher wie internationaler Studien. Der beste Beleg ist die deutsche Stromversorgung selbst: Im ersten Halbjahr 2019 haben die erneuerbaren Energien rund 44 Prozent des gesamten Stromverbrauchs in Deutschland gedeckt. Die Stromversorgung in Deutschland ist ausweislich entsprechender Überprüfungen sehr sicher, auch im internationalen Vergleich. Auch einige andere Länder erreichen bereits sehr hohe Anteile von Wind- und Solarenergie, etwa Dänemark.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

FAQs - häufig gestellte Fragen

Über welche Vorzüge verfügt die Windenergie?

Winde entstehen durch die von der Sonne eingestrahlte Energie und können zur Bereitstellung von End- und Nutzenergie mittels Windenergieanlagen unerschöpflich herangezogen werden. Als regenerativer Energieträger kann die Windenergie dazu beitragen, die Energieimportabhängigkeit dauerhaft zu reduzieren.

Neben der Freiflächen-Photovoltaik ist die Windenergie an Land (onshore) unter den erneuerbaren Energien die kostengünstigste Technologie zur Strombereitstellung. Im Hinblick auf die durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten herrschen an küstennahen Standorten zwar zweifellos günstigere Verhältnisse für die Windenergienutzung als in weiten Teilen von Baden-Württemberg. Gleichwohl besteht auch in Baden-Württemberg ein ausreichend hohes Potenzial an Flächen und Standorten, auf denen mit modernen, auf das Binnenland optimierten Anlagen marktnahe Stromgestehungskosten erreicht werden können.

Windenergieanlagen gehen über den gesamten Produktlebenszyklus mit geringen Treibhausgasemissionen einher und tragen dabei erheblich zur Treibhausgasreduktion im Stromsektor bei.

Gehen von Windenergieanlagen Geräuscheinwirkungen aus?

Beim Betrieb von Windenergieanlagen erzeugen vorwiegend die Rotorblätter Geräuschemissionen. Dagegen sind mechanische Geräusche aus dem Bereich des Antriebsstranges bei heutigen Windenergieanlagen auch schon im unmittelbaren Umfeld der Anlage kaum noch hörbar. Denn neuere Anlagen besitzen eine bessere Schallisolierung, eine geräuschoptimierte Verzahnung von Getrieben oder verzichten ganz auf das Getriebe.

Um Lärmbelästigungen, mögliche Gesundheitsschäden und schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräuschimmissionen zu vermeiden, sind Abstände von mehreren hundert Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung erforderlich. In der Nacht gelten die strengsten Schallwerte, das sind 35 dB(A) für reine Wohngebiete und 40 dB(A) für allgemeine Wohngebiete, die außen vor dem Haus auftreten dürfen. 40 dB entsprechen dem Geräusch eines Kühlschranks oder eines leisen Gesprächs, 35 dB(A) laut ist ein Flüstern. Bei gekipptem Fenster sind es im Haus noch einmal 15 dB(A) weniger. 20 dB(A) laut sind zum Beispiel Mücken im Zimmer. Ein Recht auf Unhörbarkeit von Windenergieanlagen gibt es nicht.

Welche Maßnahmen gibt es in Bezug auf den Schattenwurf von Windenergieanlagen?

Moderne Windenergieanlagen werden durch detaillierte Computersimulationen so geplant, dass ihr Schattenwurf Wohngebäude nicht stark beeinträchtigt. Dabei sind gesetzliche Richtwerte zu berücksichtigen: Kein Wohnhaus darf mehr als 30 Minuten am Tag und in Summe 30 Stunden im Jahr von Schattenwurf betroffen sein.

Gehen Gesundheitsgefährdungen von Infraschallemissionen der Anlagen aus?

Infraschall und tieffrequente Geräusche sind alltäglicher Bestandteil unserer technischen und natürlichen Umwelt. Verglichen mit anderen technischen und natürlichen Quellen ist der von Windkraftanlagen hervorgerufene Infraschall gering. Bereits in 150 Metern Abstand liegt er deutlich unterhalb der Wahrnehmungsgrenze des Menschen, in üblichen Abständen der Wohnbebauung entsprechend noch weiter darunter.

Gesundheitliche Wirkungen von Infraschall unterhalb der Wahrnehmungsgrenze sind wissenschaftlich nicht nachgewiesen. Gemeinsam mit den Gesundheitsbehörden kommen wir in Baden-Württemberg zu dem Schluss, dass nachteilige Auswirkungen durch Infraschall von Windkraftanlagen nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht zu erwarten sind.

Während des Betriebs erzeugen sie sogar keinerlei Schadstoffemissionen (zum Beispiel Staubemissionen, Stickoxide oder Schwefeldioxid).

Gibt es Möglichkeiten, die nächtlichen Blinklichter zu reduzieren?

Moderne Windenergieanlagen müssen als Luftfahrthindernisse erkennbar und mit Blinklichtern ausgestattet sein. Ab diesem Jahr dürfen die Anlagen jedoch nicht mehr dauerhaft blinken, sondern müssen mit einer bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung ausgerüstet sein. Das heißt, sie blinken nur noch, wenn sich ein Flugzeug nähert. Der sogenannte „Diskoeffekt“ stellt heute keine Probleme mehr dar. Früher entstand er durch Lichtreflexionen an den Rotorblättern. Dieser Effekt tritt bei modernen Windenergieanlagen nicht mehr auf, da diese mit matten, nichtreflektierenden Farben gestrichen werden.

Wie lassen sich der beschleunigte Windenergieausbau und der Artenschutz vereinen?

Angesichts der Klimakrise und des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine besteht eine doppelte Dringlichkeit, die erneuerbaren Energien und dabei insbesondere auch die Windenergie an Land zügig auszubauen. Zugleich ist die Biodiversitätskrise neben der Klimakrise die zweite globale ökologische Krise, die die natürlichen Lebensgrundlagen bedroht.

Um Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu vereinfachen und zu beschleunigen, hat der Bundesgesetzgeber im Jahr 2022 bundeseinheitliche Standards für die geforderte artenschutzrechtliche Prüfung im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Darüber hinaus sehen aktuelle Regelungen auf EU-Ebene und deren Umsetzungen in nationales Recht in bestimmten Gebieten weitere artenschutzbezogene Erleichterungen für Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen vor.

Zugleich hat der Bundesgesetzgeber zum dauerhaften Schutz insbesondere der durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien betroffenen Arten das Bundesamt für Naturschutz mit der Aufgabe betraut, nationale Artenhilfsprogramme aufzustellen und Maßnahmen zu deren erfolgreicher Umsetzung zu ergreifen. Das Land Baden-Württemberg beabsichtigt die nationalen Artenhilfsprogramme mit einer landesweiten Artenschutzoffensive zu begleiten. So soll der Ausbau der Windenergie beschleunigt werden, ohne das ökologische Schutzniveau abzusenken.

Bedenken aus der Bevölkerung

Befürchtung: Durch den Abrieb an Rotorblättern gelangen PFAS in die Umwelt

Fakt ist: Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind eine große Gruppe von Chemikalien (bis zu 10000 verschiedene Chemikalien), die wasser- und fettabstoßend sind, nicht brennbar und robust. PFAS sind enthalten in manchen Regenjacken, in Pfannen, in Kosmetik, in Verpackungen wie Pizzakartons, Imprägniersprays und Reinigungsmitteln. Sie sind biologisch kaum abbaubar und werden daher als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet.

PFAS sind auch in Windkraftanlagen in Kunststoffen eingebaut und lassen sich in dieser Form kaum aus den Partikeln herauslösen.

Wie gelangen PFAS in die Umwelt?

Herrstellung: Relevante Pfade für die Freisetzung sind z.B. das Abwasser der Industrie, wo PFAS verwendet werden, die Abluft, Bauteile oder Abfälle von Industrieanlagen.

Nutzung: Während der Verarbeitung zu Produkten oder der Verwendung dieser Produkte können ebenfalls PFAS in die Umwelt gelangen. Beispiele hierfür sind die Verwendung von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen oder das Auswaschen aus imprägnierten Textilien. Aber auch aus Klimaanlagen können PFAS in Form von fluorierten Gasen (sogenannte F-Gase) freigesetzt werden.

Entsorgung: Während der Entsorgung können PFAS aus der unvollständigen Verbrennung von Abfall oder dem Sickerwasser von Deponien in die Umwelt gelangen.

PFAS werden aber auch an Orten weitab von Industrieanlagen oder anderer menschlicher Aktivität gefunden z.B. in den Polargebieten oder im Hochgebirge. Das zeigt, dass PFAS mittlerweile weltweit in allen Umweltmedien zu finden sind. Dementsprechend gibt es auch eine wachsende Zahl an wissenschaftlichen Studien, die das Vorkommen von PFAS in allen Umweltmedien belegen.

Und wie viel PFAS emittieren Windenergieanlagen nun?

In Windenergie-Anlagen werden PFAS in kleinen Mengen verwendet, zum Beispiel in Beschichtungen von Rotorblättern oder Kabeln. Sie sorgen dort für mehr Haltbarkeit und weniger Abrieb.

Gemäß dem PFAS-Beschränkungsdossier verursacht der Energiesektor 55 Tonnen PFAS-Emissionen pro Jahr. Das klingt viel, ist aber angesichts einer geschätzten jährlichen Emission von mehr als 75.000 Tonnen pro Jahr ein geringer Anteil. Zudem ist in dieser Zahl der gesamte Energiesektor und eben nicht nur die Windenergie enthalten.

Viel mehr emittieren F-Gase (38.806 Tonnen). die als Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen, als Treibgas in Sprays, als Treibmittel in Schäumen und Dämmstoffe und als Feuerlöschmittel zum Einsatz kommen, sowie Textilien, Polster, Leder, Teppiche und ihre Beschichtungen (22.820 Tonnen).

Befürchtung: In der Windenergie wird das klimaschädliche Gas SF6 verwendet

Fakt ist: Das Isoliergas SF6 wird in der Elektrotechnik in geschlossenen Systemen wie zum Beispiel Umspannwerken als Isoliergas eingesetzt. Das gilt sowohl für die meisten Umspannwerke an Gas- oder Kohlekraftwerken als auch für solche an Solar- oder Windenergie. Es handelt sich also in keiner Weise um ein spezifisch die Windenergie betreffendes technisches Gas.

Auch in Windenergie-Anlagen selbst kommt SF6 als Isoliergas zum Einsatz. Im Vergleich zum Bedarf anderer Anwendungsfelder ist die verwendete Menge SF6 im Bereich der erneuerbaren Energien gering. In einer Windenergie-Anlage kommen etwa drei Kilogramm SF6 zum Einsatz. Würde diese Menge komplett freigesetzt werden, dann hätte das eine klimaschädliche Wirkung von rund 70 Tonnen CO2-Äquivalent. Dem stehen jährliche CO2-Einsparungen einer modernen Windenergie-Anlage von 10.000 Tonnen gegenüber.

Wichtig ist zudem: Im Normalbetrieb wird es kaum freigesetzt, bei sachgerechter Wartung und Entsorgung liegen Leckagen mit weniger als 0,1 Prozent pro Jahr in einem überschaubaren Bereich. Ein Leckage-Risiko besteht vor allem beim Abbau von Anlagen, die SF6 enthalten. Um ein Entweichen des Gases zu vermeiden, wird es beim Rückbau abgesaugt und kann nach einer gründlichen Reinigung im Anschluss weiterverwendet werden. In einer Selbstverpflichtung haben sich die Betreiber von elektrischen Betriebsmitteln zur Energieübertragung und -verteilung zur Rückgewinnung, zu Recycling, zur Wiederverwendung oder zur Entsorgung verpflichtet. Hierbei soll eine Rückführung in einen geschlossenen Kreislauf und damit die Wiederverwendung oder fachgerechte Entsorgung sichergestellt werden.

Darüber hinaus gibt es aber auch für die verschiedenen Anwendungsfälle Bestrebungen, SF6 aufgrund seiner starken Treibhausgaswirkung, die es bei einer Freisetzung entfalten würde, zu ersetzen. Dies gilt auch für den Bereich der Umspannwerke.

Befürchtung: Der Infraschall hat negative Auswirkungen auf das Naherholungsgebiet an der "Eppinger Linie"

Hierzu auch die Reiter "Vorurteil 5: Der von Windenergieanlagen ausgehende Infraschall macht krank" und "Gehen Gesundheitsgefährdungen von Infraschallemissionen der Anlagen aus?".

Für gesundheitsschädliche Auswirkungen von Infraschall, der durch Windkraft-Anlagen verursacht wird, gibt es keine wissenschaftlichen Belege. Trotzdem verunsichert das Thema viele Menschen.

Infraschall ist in unserem Alltag allgegenwärtig: Natürliche Quellen sind Gewitter, Wasserfälle und Meeresbrandung, technische Quellen sind unter anderem der Straßenverkehr, Kühlschränke und Klimaanlagen. Durch die Abstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung bleibt der von den Anlagen erzeugte Infraschall deutlich unter der Hör- und Wahrnehmungsschwelle des Menschen. Mehrere Studien, unter anderem Langzeitstudien der Landesämter für Gesundheit Bayern und Baden-Württemberg, belegen, dass keine gesundheitlichen Belastungen zu erwarten sind. So hat die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) hat eine Messkampagne durchgeführt, um unterschiedliche Quellen zu vergleichen. Das Ergebnis: Das Auto emittiert deutlich mehr Infraschall als eine Windenergieanlage.

An sechs Windenergieanlagen mit Leistungen zwischen 1,8 bis 3,2 Megawatt erfolgten je drei Messungen in circa 150 Metern, 300 Metern und 700 Metern Entfernung. Das Ergebnis: Die Infraschall-Pegel lagen selbst im Nahbereich von 150 Metern für alle gemessenen Anlagen mit 45 bis 75 Dezibel. In 700 Metern Abstand war zu beobachten, dass sich beim Einschalten der Anlage der gemessene Infraschallpegel nicht mehr oder nur in geringem Umfang erhöhte. In dieser Entfernung werde der Infraschall im Wesentlichen vom Wind und nicht von den Anlagen erzeugt, folgerte die Behörde.

Anders im Verkehr: Bei Messungen in der Karlsruher Innenstadt stellte sich heraus, dass der Infraschallpegel im Inneren eines fahrenden Autosbesonders hoch sind: Bis zu 105 Dezibel maß das LUBW in einem geschlossenen Pkw bei 130 km/h Fahrt.

Das Zentrum für Ökologie und Umweltforschung an der Universität Bayreuth hat dazu eine eindrucksvolle Vergleichsrechnung angestellt: Wer dreieinhalb Stunden mit 130 Stundenkilometern über die Autobahn fährt, hat die gleiche Infraschallbelastung, wie jemand, der 27 Jahre in nur 300 Meter Entfernung zu einem Windrad wohnt.

Mit den Pachteinnahmen kann darüber hinaus die Infrastruktur des Naherholungsgebiets gefördert werden.

Befürchtung: Der Schattenwurf belastet Mensch und Tier

Hierzu auch der Reiter "Welche Maßnahmen gibt es in Bezug auf den Schattenwurf von Windenergieanlagen?"

Fakt ist: Abhängig von Wetterbedingungen, Windrichtung, Sonnenstand und Betrieb kann eine Windenergie-Anlage mit ihren rotierenden Flügeln einen bewegten Schatten werfen. Für den Schlagschatten von Windenergie-Anlagen gibt es in den „Hinweisen zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windkraftanlagen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) 2020“ klare Vorgaben, die im Zuge des Genehmigungsverfahrens überprüft und im laufenden Betrieb auch belegt werden müssen. Der zulässige Schattenwurf durch Windenergie-Anlagen darf 30 Minuten am Tag und 30 Stunden im Jahr nicht überschreiten. Überschreitungen werden mit einem speziellen Sensor überwacht und die Anlagen dann automatisch abgeschaltet.

Befürchtung: Der Artenschutz leidet unter Windkraftanlagen

Hierzu auch die Reiter "Vorurteil 2: Windenergieanlagen sind Vogelschredderanlagen" und "Wie lassen sich der beschleunigte Windenergieausbau und der Artenschutz vereinen?".

Vögel und Fledermäuse: Die Lebens- und Jagdbedingungen von Fledermäusen sind sehr gut erforscht. Sie fliegen nur bei bestimmt Licht- und Windverhältnissen. Windparks, die die Tiere gefährden könnten, müssen deshalb zu diesen Zeiten abgestellt werden. Damit das sicher funktioniert, gibt es technische Lösungen, die für eine automatische Abschaltung sorgen. Um Vögel zu schützen, wird während des Genehmigungsverfahrens geprüft werden, ob bedrohte Arten durch die Windenergie-Anlage gefährdet sind. Vom Ergebnis dieser Prüfung hängt die Genehmigung eines Parks ab. Die Behörden können außerdem Auflagen verhängen. Windenergie-Anlagen müssen zum Beispiel abgeschaltet werden, wenn auf benachbarten Feldern gemäht wird, weil dies Vögel anlocken kann.

Wildtiere: Eine der größten wissenschaftlichen Untersuchungen zu diesem Thema stammt von der Tierärztlichen Hochschule Hannover, die die Raumnutzung und Aktivitäten von Reh, Feldhase und Fuchs im Bereich mehrerer Windenergie-Anlagen in Norddeutschland bewertete. Dabei konnten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler keine grundsätzliche Meidung der Windparks durch die Tiere feststellen. Als eindeutig störend werden die Aktivitäten während der Bauphase empfunden. Größere Arten meiden in dieser Zeit häufig das Gebiet, kehren in der Regel nach Abschluss der Bauarbeiten wieder zurück. Im Betrieb selbst sind die Anlagen zwar für die Tiere wahrnehmbar, Auswirkungen auf die Bestandszahlen haben sie aber nicht.

Insekten: Eine Studie des Staatlichen Museums für Naturkunde Karlsruhe, bei der an Windenergie-Anlagen mit Licht- und Klebefallen das tatsächliche Auftreten von nachtaktiven Insekten sowohl auf Boden- als auch auf Gondelhöhe untersucht wurden, kommt ohnehin zu ganz anderen Ergebnissen: Es wurden nur geringe Mengen nachtaktiver Insekten in Höhe der Gondel gezählt, die Zahl der am Boden erfassten Insekten war um ein vielfaches höher. Die Gesamtergebnisse führten die Forscher zu der Einschätzung, dass Windenergie-Anlagen für das Phänomen des aktuellen Insektenschwundes keine Bedeutung zukommt.

Die Flughöhe von Insekten ist von verschiedenen Faktoren wie Insektengattung, Wetter, Luftdruck, Tagestemperatur und Windaufkommen abhängig. Experten gehen davon aus, dass sich Fluginsekten generell bodennah in Höhen zwischen 0 und 30 Metern (überwiegend sogar nur in 1-2 Metern) aufhalten. Dort finden sie auch Nahrungsquellen, Nisthabitate und anderer lebenswichtiger Ressourcen. Dies gilt insbesondere auch für Bienen. Bei modernen Windenergie-Anlagen ist die Rotorblattspitze mindesten 70 bis 90 Meter vom Boden entfernt.

Befürchtung: Für die Windkraftanlagen werden gesunde Bäume gefällt und die verbleibenden nehmen Schaden.

HIerzu auch die Seite "Windpark Hardwald".

Fakt ist: Eine Windenergie-Anlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen drei und fünf Metern.

Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen diese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.

Argumente für Wind im Wald gibt es einige: Moderne Windenergie-Anlagen reichen weit über die Baumkronen hinaus und arbeiten daher wirtschaftlich. Gleichzeitig ist es im Forst leichter, die notwendigen Abstände zur nächsten Siedlung einzuhalten. Oft können vorhandene Wirtschaftswege ausgebaut und genutzt werden. In den Genehmigungsverfahren werden naturschutzrechtliche Fragen, Wiederaufforstung und Brandschutz ausführlich berücksichtigt.

Wiederaufforstung und Waldumbau sind dringende Aufgaben der Waldbesitzer. Sie müssen Baumarten pflanzen, die besser mit Trockenheit und Hitze zurrechtkommen. Und hier kann die Windenergie einen Beitrag leisten: Zum einen mit regelmäßigen Pachtzahlungen für die Standorte der Anlagen, aber auch mit Wiederaufforstung nur vorübergehend gerodeter Flächen und Ausgleichsmaßnahmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. So können Biotope angelegt oder Wälder wieder naturnäher und damit klimaresistenter gestaltet werden.

Befürchtung: Die Böden um die Windkraftanlagen werden verdichtet

Fakt ist: Die versiegelte Fläche von Windenergie-Anlagen beschränkt sich ausschließlich auf den Fundamentbereich. Dieser ist pro Anlage ungefähr 20 Meter im Durchmesser und zwischen drei und fünf Metern tief.

Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten wieder bepflanzt beziehungsweise kann wieder für die Forstwirtschaft genutzt werden, der Rest muss gemäß gesetzlichen Vorgaben an anderer Stelle durch Naturschutzmaßnahmen wieder ausgeglichen werden. Es geht also keine Natur verloren. Meist findet sogar unterm Strich eine Aufwertung statt. Beispiele für Ausgleichsmaßnahmen sind Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, sowie die Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse.

Der vollständige Rückbau einer Anlage ist schon Teil der Genehmigung und wird über eine Bankbürgschaft abgesichert. Im Gegensatz zur Atomkraft bleibt bei der Windenergie kein schädlicher Restmüll zurück, dessen Entsorgung und Lagerung von der Allgemeinheit getragen werden muss.

Befürchtung: Der Wind in der Region reicht nicht aus

Hierzu auch die Rieter "Standortfaktoren im Hardwald" und "Warum werden Windenergieanlagen überhaupt im Wald errichtet?" auf der Seite "Windpark Hardwald" sowie "Vorurteil 3: Windenergieanlagen sind energetisch nicht effizient"

Fakt ist: Üblicherweise erreicht eine Windenergie-Anlage ihre maximale Leistung ab einer Windgeschwindigkeit von neun bis zwölf Metern pro Sekunde. Strom produzieren sie aber bereits ab Windgeschwindigkeiten zwischen zwei und vier Metern pro Sekunde. Das bedeutet: Windenergie-Anlagen produzieren nicht immer die maximal mögliche Strommenge, aber sie produzieren dennoch relevante Strommengen, wenn weniger Wind weht. Somit ist die Nennleistung eine Größe, die nicht allein darüber entscheidet, ob Windanlagen effizient sind. Vielmehr ist die tatsächliche Leistung im laufenden Betrieb entscheidend. Trotzdem wird häufig mit der rechnerischen Größe der jährlichen Volllaststunden gearbeitet, da hierdurch verschiedene Anlagenstandorte verglichen werden können. Je nach Topografie und Windstärke können die Volllaststunden variieren, aber in Deutschland sind es bei älteren Anlagen durchschnittlich 2.000 Stunden pro Jahr. Bei modernen Anlagen kann man aufgrund ihrer Höhe mit mindestens 2.200 Volllaststunden pro Jahr rechnen, sodass auch weniger windstarke Gebiete dadurch rentabel werden. Bei 2.000 Volllaststunden pro Jahr erzeugt zum Beispiel eine Sechs-Megawatt-Anlage 12.000 MWh Strom pro Jahr. Damit können rund 3.500 Drei-Personen-Haushalte versorgt werden.

Befürchtung: Windanlagen im Wald nützen dem Klimaschutz nichts

Fakt ist: Eine moderne Windenergie-Anlage der Sechs-Megawatt-Klasse hat eine beeindruckend positive Klimabilanz: Sie spart auf einem Hektar Fläche mehr als 700-mal so viel CO₂ ein, wie ein Hektar Wald an gleicher Stelle binden könnte. Damit leisten Windenergie-Anlagen im Wald einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Windenergie-Anlagen haben je nach Energieaufwand bei der Produktion und der durchschnittlichen Windgeschwindigkeit am Standort in drei bis sieben Monaten mehr Energie erzeugt, als sie insgesamt verbrauchen. Über den gesamten Lebenszyklus produziert ein Windrad 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für Herstellung, Betrieb und Abbau eingesetzt werden muss. Rechnet man die Wiederverwertung der Materialien in die Ökobilanz mit ein, erzeugt eine Anlage sogar bis zu 90-mal mehr Energie.

Befürchtung: Erneuerbare Energien sind überteuert und belasten die Bürger*innen

Fakt ist: Erneuerbare Energien werden häufig als teuer kritisiert, doch diese Annahme hält einer genaueren Betrachtung nicht stand. Zwar wurden Wind- und Solarenergie in Deutschland über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert, doch auch fossile Energien erhielten und erhalten massive Subventionen – etwa durch Steuervergünstigungen für Diesel, Kerosin oder die Entfernungspauschale. Allein 2023 beliefen sich diese klimaschädlichen Subventionen auf rund 46 Milliarden Euro. Im Vergleich dazu lagen die Kosten für die EEG-Förderung im selben Jahr bei etwa 10 Milliarden Euro, finanziert aus dem Klima- und Transformationsfonds. Gleichzeitig wurden durch den geförderten Ökostrom rund 155 Millionen Tonnen CO₂ eingespart.

Auch das Argument, dass Erneuerbare teurer seien als fossile Energien, ist überholt: Neue Wind- und Solaranlagen erzeugen heute Strom günstiger als neue fossile Kraftwerke. Der geplante Ausbau bis 2030 wird laut Agora Energiewende sogar die Börsenstrompreise um bis zu 23 % senken. Zudem zeigen internationale Analysen, wie etwa der jährliche Bericht von Lazard (LCOE+ 2025), dass Photovoltaik und Windkraft weltweit die niedrigsten Stromgestehungskosten aufweisen – günstiger als jede andere Form der Stromerzeugung. Die Energiewende ist zudem keine rein zusätzliche Belastung, denn viele Investitionen wären ohnehin nötig – etwa für die Modernisierung der Infrastruktur. Die tatsächlichen Mehrkosten für den Klimaschutz liegen bei etwa 24 Milliarden Euro jährlich und sind angesichts der vermiedenen Klimaschäden und der langfristigen Einsparungen gut vertretbar. Insgesamt zeigt sich: Die Förderung Erneuerbarer Energien ist nicht nur wirksam, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll und langfristig günstiger als ein Festhalten an fossilen Energien.

Energieintensive Gewerbe- und Industriebetriebe sind derzeit auf der Suche nach Möglichkeiten, grünen, kostengünstigen Strom für ihre Produktion zu erhalten. JUWI hat zum Beispiel für den Verpackungshersteller SPIES aus Melle einen Solarpark gebaut. Große Betriebe wollen mittlerweile sogar selbst Erneuerbare-Energien-Anlagen betreiben, um ihre Produktion abzusichern. Vorhandene Erneuerbare-Energien-Anlagen sind darüber hinaus wichtige Voraussetzungen für industriepolitische Investitionsentscheidungen. Dies zeigt zum Beispiel die Entscheidung des Chipherstellers INTEL für den Standort Magdeburg in Sachsen-Anhalt und gegen den Standort Dresden. Dadurch entstehen in der Region Magdeburg rund 10.000 neue Arbeitsplätze.

Quellen

Beantwortung erfolgte in Zusammenarbeit mit der JUWI GmbH.

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