Fundtiere und Fundsachen

Fundsachen

Seit Anfang 2018 verwendet die Stadt für Fundsachen eine online-Suchmaschine.
Damit haben Sie die Möglichkeit, auch außerhalb von Eppingen eine Suche zu starten:

Fundsachen online suchen

Umgang mit Fundsachen

Lieber ins Fundbüro statt auf Facebook posten

Bitte geben Sie Fundsachen grundsätzlich bei der Stadt Eppingen, Abteilung Bürgerservice, Marktplatz 3, Tel. 07262/920-1202 oder der jeweiligen Verwaltungsstelle ab. So bleiben Ihre Rechte und Pflichten als Finder gewahrt.

Ein Foto einer Fundsache auf Facebook posten, um mit großer Reichweite schnell den Verlierer zu finden – das ist nett gemeint, jedoch warnt die Polizei vor Betrügern im Internet. Ist das Bild des gefundenen Gegenstandes nämlich auf sozialen Medien veröffentlicht, wird es schwierig, den rechtmäßigen Eigentümer zu identifizieren. Denn jetzt kann sich jeder beim Finder melden und als Verlierer ausgeben, da er ja Details kennt. Ausweispapiere, Kreditkarten und dergleichen dürfen keinesfalls ins Internet gestellt werden, da dies nicht nur gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, sondern zusätzlich die Gefahr birgt, dass Kriminelle die Daten missbrauchen.

Tipps für Finder: Fundsachen ab einem Wert von zehn Euro bei der Stadt Eppingen, Abteilung Bürgerservice oder der jeweiligen Verwaltungsstelle abgeben (Anzeigepflicht § 965 BGB). Der Finder kann Finderlohn verlangen (§ 971 BGB). Falls der Verlierer sich nicht meldet und nicht ausfindig gemacht werden kann, kann der Finder nach einer bestimmten Frist Eigentum erlangen (§ 973 BGB).
Falls der Fund auf Facebook gepostet wird: bitte ohne Foto, nähere Beschreibung oder Fundort! Zum Beispiel: „Ich habe einen Schlüssel gefunden und bei der Stadt Eppingen, Abteilung Bürgerservice oder bei der Verwaltungsstelle XY abgegeben.“ Kommt der Finder seiner Anzeigepflicht nicht nach oder verschweigt auf Nachfrage den Fund, verliert er damit seine Rechte auf Finderlohn oder Eigentumserwerb.
Wer Fundsachen nicht abgibt, kann sich wegen Fundunterschlagung strafbar machen (§ 246 StGB).
Tipps für Verlierer: Den zuständigen Stellen (Stadt Eppingen, Abteilung Bürgerservice oder den Verwaltungsstellen) den Verlust anzeigen. Kreditkarten vom Bankinstitut sperren lassen: Sperr-Notruf 116 116. Eine Verlustanzeige ist Voraussetzung für den Ersatz von Ausweisen und Karten. Den Verlustort nicht auf Facebook posten. Link: "Fundsachen online suchen" auf der Website der Stadt Eppingen nutzen.