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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Hinweisgebersystem

Meldung von Rechtsverstößen und Missständen

Haben Sie Informationen von Missständen oder Rechtsverstößen in der Stadtverwaltung Eppingen oder bei den Eigenbetrieben?

Zur Meldung von Rechtsverstößen und anderen Zuwiderhandlungen steht Ihnen ein anonymes Hinweisgebersystem zur Verfügung. Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Gesetz zum Schutz hinweisgebender Personen dient zuallererst der Umsetzung der neuen EU-Whistleblower-Richtlinie.

Ziel des Gesetzes: Die Verbesserung des Schutzes hinweisgebender Personen, sog. Whistleblower vor Vergeltungsmaßnahmen des Arbeitgebers, zudem werden einheitliche Standards für die Meldung von Rechtsverstößen geschaffen.

Hinweisgeber oder Whistleblower werden durch das Hinweisgeberschutzgesetz umfangreich geschützt, wenn sie im Zusammenhang ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über mögliche Verstöße erlangt haben und diese an eine Meldestelle melden oder offenlegen. Durch Hinweise zu solchen Informationen können Missstände in Unternehmen und in der öffentlichen Verwaltung frühzeitig erkannt und beseitigt werden.

Hinweisgeber übernehmen durch ihre Meldungen Verantwortung und verdienen daher besonderen Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können!

Kann ich Hinweisgeber sein?

Der geschützte Personenkreis des Hinweisgeberschutzgesetzes ist weit gefasst und umfasst alle Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben.

Damit sind neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Beamtinnen und Beamten auch Selbstständige, Anteilseignerinnen und Anteilseigner oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Lieferanten erfasst.

Was kann ich melden?

Es kann eine Vielzahl von Verstößen zum Gegenstand einer Meldung werden.

Grundsätzlich sind alle Verstöße erfasst, die strafbewehrt sind und teilweise bußgeldbewehrte Verstöße, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib, Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. Außerdem können Verstöße gegen Vorschriften des Bundes und der Länder sowie gegen Rechtsakte der EU gemeldet werden.

Beispiele:

  • Informationen über Rechtsverstöße wie Betrug, Korruption, Umweltverschmutzung und Diskriminierung.
  • Gefahren für die Öffentlichkeit, wie Produktrisiken oder Gesundheitsbedrohungen.
  • Missstände am Arbeitsplatz, wie Mobbing, Diskriminierung, oder Verstöße gegen Arbeitsschutzrichtlinien.

Genauere Informationen finden sich hierzu im § 2 des Hinweisgeberschutzgesetz.

Es gibt allerdings auch Grenzen für die Meldungen:

Es müssen begründete Verdachtsmomente oder Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße, die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, sowie über Versuche der Verschleierung solcher Verstöße vorliegen.

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Informationen über angebliche Verstöße meldet, wird durch das Hinweisgeberschutzgesetz nicht geschützt und muss mit ernsten Konsequenzen rechnen!

Bitte beachten Sie zudem, dass das Hinweisgebersystem der Stadtverwaltung Eppingen nicht zur Meldung von Notfällen geeignet ist! Bei akuter Gefahrensituation oder anderen Situationen, die ein sofortiges Tätigwerden erfordern, wenden Sie sich bitte umgehend an die allgemeinen Notrufdienste.

Hinweis geben

Meldungen von Verstößen können gegenüber der Internen Meldestelle über das Hinweisgebersystem abgeben werden.

Link zum Hinweisgebersystem

Das von uns verwendete Hinweisgebersystem sorgt technisch für den Schutz der von Ihnen übermittelten Meldung. Tragen auch Sie Ihren Teil dazu bei, die Sicherheit Ihrer Meldung weiter zu erhöhen und halten Sie sich - sofern möglich - an die nachfolgenden Regeln:

  • Nutzen Sie nur Ihre eigenen IT-Systeme
  • Falls Sie anonym melden möchten, verzichten Sie bitte auf die Angabe persönlicher Daten wie z. B. Ihren Namen, Ihre Abteilung oder andere Informationen, die ggf. Rückschlüsse auf Sie zulassen und kreuzen Sie bei der Meldung das Kästchen „anonym“ an.
  • Achten Sie auf eine sichere Internetverbindung. Sie erkennen diese an dem Schloss-Symbol neben der Adresszeile.

Alternative Meldemöglichkeiten:

Gerne können Sie alternativ auch die folgenden Kontaktmöglichkeiten nutzen, um uns Ihren Hinweis zu übermitteln:

Telefonnummer: 0711 2535939-0
Faxnummer: 0711 2535939-27
E-Mail schreiben

Bitte geben Sie hierbei alle relevanten Informationen (z.B.: Name der Behörde/Abteilung, Beschreibung des Vorfalls, Betroffene Personen, ggf. Datum, etc.) an, die wir benötigen, um Ihren Hinweis zu bearbeiten.

Wie werden meine Daten geschützt?

Oberstes Prinzip der Internen Meldestelle ist Ihr Schutz als Hinweisgebende.

Nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung zuständigen Personen haben Zugriff auf die eingegangene Meldung. Auch bei Kontakt zu Ihnen als Hinweis gebenden Person, zum Beispiel zur Anforderung weiteren Informationen, gilt das Vertraulichkeitsgebot.

Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend der gültigen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet und sind vor unbefugten Zugriff geschützt.

Hinweis

Die Interne Meldestelle für Hinweisgebende der Stadtverwaltung Eppingen wurde auf Grundlage der Whistleblower-Richtlinie oder Whistleblower-RL (WBRL), Richtlinie (EU) 2019/1937 eingerichtet.

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