Ortsrecht
Regeln & Rechte: Das Ortsrecht unserer Stadt im Überblick
Die wichtigsten Satzungen, Richtlinien und Verordnungen der Stadt Eppingen finden Sie auf dieser Seite. Bitte beachten Sie, dass rechtliche Gültigkeit ausschließlich die im Eppinger Stadtanzeiger öffentlich bekannt gemachte Fassung hat.
Satzungen der Stadt Eppingen
- § 2b UStG-Anpassungssatzung - Inkrafttreten: 01.01.2023 (PDF-Dokument, 511,48 KB, 11.02.2025)
- Archivordnung - Inkrafttreten: 02.06.2012 (PDF-Dokument, 658,38 KB, 11.02.2025)
- Büchereisatzung - Inkrafttreten 01.07.2015 (PDF-Dokument, 513,13 KB, 27.06.2025)
- Ehrenordnung - Inkrafttreten: 21.11.2023 (PDF-Dokument, 373,17 KB, 11.02.2025)
- Entschädigungssatzung - Inkrafttreten 01.11.2024 (PDF-Dokument, 516,41 KB, 11.02.2025)
- Feuerwehrsatzung ab 01.01.2022 (PDF-Dokument, 278,49 KB, 14.01.2026)
- Feuerwehrentschädigungssatzung ab 01.01.2022 (PDF-Dokument, 194,17 KB, 14.04.2025)
- Feuerwehrkostenersatzsatzung ab 01.01.2022 (PDF-Dokument, 402,57 KB, 11.02.2025) (PDF-Dokument, 196,30 KB, 14.04.2025)
- Friedhofssatzung - Inkrafttreten: 01.01.2021 (PDF-Dokument, 599,96 KB, 11.02.2025)
- Geschäftsordnung für den Gemeinderat - Inkrafttreten: 01.05.2026 (PDF-Dokument, 851,25 KB, 11.05.2026)
- Hauptsatzung - Inkrafttreten 01.01.2026 (PDF-Dokument, 503,83 KB, 17.12.2025)
- Hebesatzsatzung Grund-und Gewerbesteuer - Inkrafttreten 01.01.2025 (PDF-Dokument, 351,98 KB, 26.06.2025)
- Hundesteuersatzung - Inkafttreten: 01.01.2022 (PDF-Dokument, 522,64 KB, 11.02.2025)
- Jagdgenosschenschaftssatzung Eppingen / Adelshofen / Elsenz / Mühlbach / Richen / Rohrbach (PDF-Dokument, 355,72 KB, 17.02.2026)
- Jagdgenosschenschaftssatzung Kleingartach (PDF-Dokument, 354,14 KB, 17.02.2026)
- Kindertagesstättensatzung - Inkrafttreten 01.09.2026 (PDF-Dokument, 967,14 KB, 13.07.2026)
- Kindertagesstättensatzung - Inkrafttreten 01.09.2025 (PDF-Dokument, 928,76 KB, 28.08.2025)
- Nutzungssatzung Eppinger Schulhügel - Inkrafttreten 01.01.2008 (PDF-Dokument, 522,17 KB, 15.04.2025)
- Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften (Obdachlosensatzung) vom 15. Juni 2021 (Inkrafttreten ab 1. Juli 2021) (PDF-Dokument, 413,20 KB, 15.04.2025)
- Öffentliche Bekanntmachung; Satzung über die Form - Inkrafttreten: 01.05.2013 (PDF-Dokument, 370,27 KB, 15.04.2025)
- Parkgebührensatzung Inkrafttreten: 01.07.2023 (PDF-Dokument, 345,44 KB, 15.04.2025)
- Polizeiliche Umwelt-Verordnung - Inkrafttreten: 01.05.2021 (PDF-Dokument, 397,85 KB, 14.04.2025)
- Rechnungsprüfungsordnung (Stand: 01.10.2021) (PDF-Dokument, 584,09 KB, 15.04.2025)
- Streupflichtsatzung - Inkrafttreten_ 01.01.1990 (PDF-Dokument, 345,43 KB, 14.04.2025)
- Sondernutzungsgebührensatzung - Inkraftttreten: 01.07.2023 (PDF-Dokument, 366,60 KB, 14.04.2025) (PDF-Dokument, 371,66 KB, 15.04.2025)
- Vereinsförderrichtlinien - Inkrafttreten: 01.01.2016 (PDF-Dokument, 739,50 KB, 17.12.2025)
- Vergnügungssteuersatzung - Inkafttreten: 01.01.2017 (PDF-Dokument, 518,54 KB, 11.02.2025)
- Verwaltungsgebührensatzung - Inkrafttreten: 01.04.2026 (PDF-Dokument, 458,20 KB, 02.04.2026)
- Vorkaufsrechtssatzung "Burgberg" - Inkrafttreten: 01.10.2021 (PDF-Dokument, 445,52 KB, 27.06.2025)
- Vorkaufsrechtssatzung "Kohlplattenweg" - Inkrafttreten: 01.10.2021 (PDF-Dokument, 461,13 KB, 27.06.2025)
- Vorkaufsrechtssatzung „Lerchenberg" - Inkrafttreten: 01.10.2021 (PDF-Dokument, 445,40 KB, 27.06.2025)
- Vorkaufsrechtssatzung „Ortsmitte Rohrbach“ - Inkrafttreten: 28.02.2022 (PDF-Dokument, 461,08 KB, 27.06.2025)
- Vorkaufsrechtssatzung „Willensberg“ - Mühlbach - Inkrafttreten: 01.10.2021 (PDF-Dokument, 446,26 KB, 27.06.2025)
- Vorkaufsrechtssatzung „Wolfer" - Adelshofen - Inkrafttreten: 01.10.2021 (PDF-Dokument, 446,60 KB, 27.06.2025)
- Wohnmobilstellplatzsatzung - Inkafttreten: 01.01.2026 (PDF-Dokument, 535,32 KB, 18.06.2026)
Satzungen des städtischen Eigenbetriebs Stadtentwässerung Eppingen
Satzungen des städtischen Eigenbetriebs Energie- und Verkehrsbetriebe Eppingen
Bebauungspläne & Gestaltungssatzungen finden Sie bei der Abteilung Stadtplanung.
Aus der öffentlichen Sitzung: Technischer Ausschusses am 13. Mai
Erstelldatum22.05.2025
„Ein ehemaliges Gefängnis wird Begegnungsstätte“ – Bau- und Finanzierungsbeschluss für den Rathaus Keller in Mühlbach gefasst
Der Technische Ausschuss fasst in seiner letzten Sitzung einstimmig den Bau- und Fianzierungsbeschluss für den Um- und Ausbau des Rathauskellers in Mühlbach.
Der Ortschaftsrat Mühlbach hat sich im Jahr 2023 intensiv mit der städtebaulichen, sozialen, touristischen, klimaschonenden und verkehrlichen Zukunftsentwicklung des Stadtteils auseinandergesetzt. Eine wichtige Erkenntnis aus der Bürgerbefragung und der Arbeitskreise war das Fehlen eines dörflichen Treffpunkts für „Jedermann“ und der damit verbundene Wunsch, einen solchen zu schaffen. Und so kamen die Beteiligten auf die Idee, den Kellerbereich der denkmalgeschützten Verwaltungsstelle sowie den alten Bauhof zu diesem Treffpunkt umzufunktionieren. Für die Umsetzung des Nutzungskonzeptes sind geringfügige bauliche Eingriffe in die denkmalgeschützte Bausubstanz erforderlich, sowie die Schaffung bzw. Organisation von Flucht- und Rettungswegen. Architekt und Ortschaftsrat Manuel Müller hat die Planungen unentgeltlich übernommen und stellte diese in der Sitzung des Technischen Ausschusses vor. Die Baugenehmigung so-wie die denkmalschutzrechtliche Zustimmung liegen bereits vor. Die Kosten für die Umsetzung des Bauprojektes belaufen sich auf rund 140.000 € brutto. Die Stadt Eppingen hat beim Verein LEADER Kraichgau einen Förderantrag gestellt, der bereits positiv beschieden wurde. So werden 70.308 Euro im Rahmen der Förderung übernommen, rund 70.000 Euro trägt die Stadt Eppingen selbst.
Glasfaserausbau der Rottwaldsiedlung in Elsenz sowie der nicht förderfähigen Adressen in Adelshofen durch den Eigenbetrieb Energie- und Verkehrsbetriebe Eppingen (EVE)
Elsenz
Der Technische Ausschuss fasste einstimmig den Baubeschluss zur Herstellung eines FTTH Netzes im Bereich der Rottwaldstraße, Gartenstraße sowie dem angrenzenden Teilbereich der Sinsheimer Straße. Im Rahmen der Sanierung der Gartenstraße sollen die Eigentümer auch die Möglichkeit erhalten, sich an das kommunale Glasfasernetz anzuschließen. In der Rottwaldstraße sowie dem Teilbereich der Sinsheimer Straße wurde im Rahmen der damaligen Sanierung bereits die notwendige Leerrohrinfrastruktur im öffentlichen Bereich mitverlegt. Hier sind demnach nur noch Punktaufgrabungen sowie die Herstellung der Hausanschlüsse und die Glasfaserarbeiten durchzuführen. Diese Arbeiten sollen gemeinsam mit den Glasfaserarbeiten in der Gartenstraße (Kabelzug und Hausanschluss Inbetriebnahme etc.) ausgeschrieben und vergeben werden. Durch die Verwaltung wurde bereits eine Interessensabfrage durchgeführt. Die Stadtverwaltung wird nun erneut auf die bisher unentschlossenen zugehenden und anschließend die Gestattungsverträge mit den Interessenten abschließen. Danach werden die Arbeiten für die Hausanschlüsse und die Glasfaserverlege- und Anschlussarbeiten ausgeschrieben und vergeben. Im Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs EVE wurden hierfür 600.000 Euro veranschlagt.
Adelshofen
Der Technische Ausschuss fasste einstimmig den Baubeschluss für die Planungs-, Tiefbau- und Glasfaserarbeiten für den Anschluss von nicht förderfähigen Adressen in Adelshofen.
Die Stadt Eppingen wird im Rahmen des kommunalen Breitbandausbaus „unterversorg-te“ Bereiche beseitigen und dazu ein Glasfasernetz (FTTB) auszubauen. Das Projekt wird aus Mitteln der Bundesförderung des Landes Baden-Württemberg gefördert. Ziel des geförderten Ausbaus ist es, unterversorgte Haushalte, Gewerbeeinheiten sowie landwirtschaftliche Betriebe mit internetfähigem Büroarbeitsplatz mit einem kostenlosen Glasfaser-Hausanschluss auszustatten.
Die Stadtverwaltung schlägt ergänzend hierzu vor, dass auch die Eigentümer von nicht-förderfähigen Adresspunkten die Möglichkeit erhalten sollen, sich an das kommunale Glasfasernetz anzuschließen. Da die damit verbundenen Kosten zu 100 Prozent von der EVE getragen werden müssen, ist es notwendig, dass hierzu ein Baukostenzuschuss von den jeweiligen Eigentümern erhoben wird. Dieser soll, analog zu Elsenz, bei 2.000 Euro netto liegen. Liegt der Hausübergabepunkt mehr als 20 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt oder handelt es sich um eine schwer erschließbare Einzellage, gilt der vor-stehenden Baukostenzuschuss nicht.
Als nächsten Schritt wir die Stadt die Leistungen zur Planung vergeben und anschließend eine Abfrage der nicht förderfähigen Adressen durchführen. Neben der Abfrage soll auch geprüft werden, ob hier nicht gegebenenfalls doch förderfähige Adressen vorliegen. Ein entsprechendes Verfahren wurde bereits vorbereitet.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten stehen Ihnen im Ratsinformationssystem auf unserer Homepage www.eppingen.de zur Verfügung.


