Gemeinderat
Der Gemeinderat
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger*innen und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt.
Der Gemeinderat der Stadt Eppingen wird für fünf Jahre gewählt, ist die Vertretung der Bürger*innen und besteht aus dem Oberbürgermeister und den gewählten Mitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder variiert je nach Größe der Gemeinde. Nach § 25 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hätte der Gemeinderat der Stadt Eppingen grundsätzlich 26 Mitglieder. In Eppingen gilt jedoch das Wahlsystem der sogenannten „Unechten Teilortswahl“. Wird der Gemeinderat nach diesem Wahlsystem gewählt, sichert dies den Stadtteilen eine bestimmte Anzahl von Sitzen für Vertreter*innen im Gemeinderat, unabhängig von der Stimmenzahl und dem Wahlergebnis der unterschiedlichen Parteien und Wählervereinigungen, zu. Diese Regelung soll nach Eingemeindungen den einzugliedernden Stadtteilen zur Wahrung ihrer ortsteilspezifischen Interessen und zur Förderung der Integration in die Gesamtgemeinde eine Vertretung im Gemeinderat sichern.
In Eppingen hat demnach jeder Stadtteil zwei garantierte Sitze, der Stadtteil Mühlbach aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, der Größe und der Einwohnerzahl sogar drei Sitze. Auf die Kernstadt Eppingen entfallen 13 garantierte Sitze.
Nach der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 hat der Gemeinderat demnach 33 Mitglieder.
Bei der Kommunalwahl entfielen auf die Liste der
- CDU 9 Sitze,
- FBW 9 Sitze,
- SPD 6 Sitze,
- GRÜNE 3 Sitze,
- Miteinander für Eppingen 2 Sitze
- FDP 2 Sitze
- Initiative Gemeinderat 1 Sitz
- Norbert Müller 1 Sitz
Unser Gemeinderat 2024-2029
Für die Amtszeit 2024-2029 setzt sich der Gemeinderat wie folgt zusammen:
Die Mitglieder des Gemeinderats (PDF-Dokument, 316,00 KB, 11.02.2025)
Mailadressen der Mitglieder des Gemeinderats (PDF-Dokument, 313,69 KB, 22.10.2025)
Weitere Informationen
Ausschüsse & weitere Gremien
Durch die Hauptsatzung (PDF-Dokument, 388,99 KB, 06.10.2025) hat der Gemeinderat folgende beschließende und beratende Ausschüsse gebildet und ihnen bestimmte Angelegenheiten zur dauernden Erledigung übertragen:
- Verwaltungsausschuss (PDF-Dokument, 313,89 KB, 11.02.2025)
- Technischer Ausschuss (PDF-Dokument, 314,98 KB, 11.02.2025)
- Umlegungsausschuss (PDF-Dokument, 313,80 KB, 11.02.2025)
- Kernstadtausschuss (PDF-Dokument, 314,89 KB, 11.02.2025)
- Beirat für geheim zu haltende Angelegenheiten (PDF-Dokument, 310,65 KB, 11.02.2025)
Weiterhin stellt der Gemeinderat Vertreter für weitere Gremien:
- Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft (PDF-Dokument, 310,91 KB, 11.02.2025)
- Zweckverband Wasserversorgung „Oberes Elsenztal“ (PDF-Dokument, 310,12 KB, 11.02.2025)
- Aufsichtsrat der Stadtwerke GmbH & Co. KG (PDF-Dokument, 309,95 KB, 11.02.2025)
- Kulturbeirat der Verwaltungsgemeinschaft (PDF-Dokument, 307,14 KB, 11.02.2025)
- Arbeitskreis Kinder, Jugend und Familie (PDF-Dokument, 309,09 KB, 11.02.2025)
- EU-Projekt „Europa fängt in der Gemeinde an“ (PDF-Dokument, 306,76 KB, 11.02.2025)
Ehrenamtliche Stellvertreter des Oberbürgermeisters
Nach der GemO ist die Vertretung des Oberbürgermeisters durch einen hauptamtlichen Beigeordneten bzw. durch ehrenamtliche Stellvertreter vorgesehen. Es muss gewährleistet sein, dass auch bei einer Verhinderung des Oberbürgermeisters die Handlungsfähigkeit der Gemeinde aufrecht erhalten bleibt. Dazu gehört die Wahrnehmung der umfassenden Zuständigkeiten des Oberbürgermeisters als Gemeindeorgan, wie die Leitung der Verwaltung, der Vorsitz im Gemeinderat oder repräsentative Funktionen. Die Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter erfolgt aus der Mitte des Gemeinderates.
Die Stellvertreter des Oberbürgermeisters sind:
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters - Herbert Meixner (CDU)
2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters - Jörg Haueisen (FBW)
3. Stellvertreter des Oberbürgermeisters - Reinhard Ihle (SPD)
Geschäftsordnung des Gemeinderats
Gemäß § 36 Abs. 2 GemO regelt der Gemeinderat seine inneren Angelegenheiten, insbesondere den Gang seiner Verhandlungen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch eine Geschäftsordnung.
Im Rahmen der konstituierenden Sitzung am 10. September 2024 hat sich der Gemeinderat eine Geschäftsordnung (PDF-Dokument, 851,25 KB, 11.05.2026) gegeben.
Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse
Die Sitzungen des Gemeinderats sind in der Regel öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner erfordern. Die Einladung sowie die Tagesordnung zu den öffentlichen Sitzungen für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger werden im Stadtanzeiger, als Aushang im Rathaus und in den Verwaltungsstellen, auf unserer Website und in den Social-Media-Kanälen veröffentlicht.
Die Sitzungstermine, Einladungen, Beratungsvorlagen sowie die Ergebnisse der Beratungen werden ebenso im Ratsinformationssystem veröffentlicht.
Einwohnerfragestunde
Zu Beginn der öffentlichen Gemeinderatssitzungen findet in der Regel eine Einwohnerfragstunde statt. Einwohner*innen haben die Möglichkeit, ohne Voranmeldung Fragen zu Gemeindeangelegenheiten stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Jede*r Frageberechtigte darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als drei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Zu den gestellten Fragen, Anregungen und Vorschlägen nimmt der Oberbürgermeister als Vorsitzender Stellung. Kann zu einer Frage nicht sofort Stellung genommen werden, wird die Antwort in der folgenden Fragestunde oder schriftlich abgegeben.
Aus der öffentlichen Sitzung: Technischer Ausschusses am 13. Mai
Erstelldatum22.05.2025
„Ein ehemaliges Gefängnis wird Begegnungsstätte“ – Bau- und Finanzierungsbeschluss für den Rathaus Keller in Mühlbach gefasst
Der Technische Ausschuss fasst in seiner letzten Sitzung einstimmig den Bau- und Fianzierungsbeschluss für den Um- und Ausbau des Rathauskellers in Mühlbach.
Der Ortschaftsrat Mühlbach hat sich im Jahr 2023 intensiv mit der städtebaulichen, sozialen, touristischen, klimaschonenden und verkehrlichen Zukunftsentwicklung des Stadtteils auseinandergesetzt. Eine wichtige Erkenntnis aus der Bürgerbefragung und der Arbeitskreise war das Fehlen eines dörflichen Treffpunkts für „Jedermann“ und der damit verbundene Wunsch, einen solchen zu schaffen. Und so kamen die Beteiligten auf die Idee, den Kellerbereich der denkmalgeschützten Verwaltungsstelle sowie den alten Bauhof zu diesem Treffpunkt umzufunktionieren. Für die Umsetzung des Nutzungskonzeptes sind geringfügige bauliche Eingriffe in die denkmalgeschützte Bausubstanz erforderlich, sowie die Schaffung bzw. Organisation von Flucht- und Rettungswegen. Architekt und Ortschaftsrat Manuel Müller hat die Planungen unentgeltlich übernommen und stellte diese in der Sitzung des Technischen Ausschusses vor. Die Baugenehmigung so-wie die denkmalschutzrechtliche Zustimmung liegen bereits vor. Die Kosten für die Umsetzung des Bauprojektes belaufen sich auf rund 140.000 € brutto. Die Stadt Eppingen hat beim Verein LEADER Kraichgau einen Förderantrag gestellt, der bereits positiv beschieden wurde. So werden 70.308 Euro im Rahmen der Förderung übernommen, rund 70.000 Euro trägt die Stadt Eppingen selbst.
Glasfaserausbau der Rottwaldsiedlung in Elsenz sowie der nicht förderfähigen Adressen in Adelshofen durch den Eigenbetrieb Energie- und Verkehrsbetriebe Eppingen (EVE)
Elsenz
Der Technische Ausschuss fasste einstimmig den Baubeschluss zur Herstellung eines FTTH Netzes im Bereich der Rottwaldstraße, Gartenstraße sowie dem angrenzenden Teilbereich der Sinsheimer Straße. Im Rahmen der Sanierung der Gartenstraße sollen die Eigentümer auch die Möglichkeit erhalten, sich an das kommunale Glasfasernetz anzuschließen. In der Rottwaldstraße sowie dem Teilbereich der Sinsheimer Straße wurde im Rahmen der damaligen Sanierung bereits die notwendige Leerrohrinfrastruktur im öffentlichen Bereich mitverlegt. Hier sind demnach nur noch Punktaufgrabungen sowie die Herstellung der Hausanschlüsse und die Glasfaserarbeiten durchzuführen. Diese Arbeiten sollen gemeinsam mit den Glasfaserarbeiten in der Gartenstraße (Kabelzug und Hausanschluss Inbetriebnahme etc.) ausgeschrieben und vergeben werden. Durch die Verwaltung wurde bereits eine Interessensabfrage durchgeführt. Die Stadtverwaltung wird nun erneut auf die bisher unentschlossenen zugehenden und anschließend die Gestattungsverträge mit den Interessenten abschließen. Danach werden die Arbeiten für die Hausanschlüsse und die Glasfaserverlege- und Anschlussarbeiten ausgeschrieben und vergeben. Im Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs EVE wurden hierfür 600.000 Euro veranschlagt.
Adelshofen
Der Technische Ausschuss fasste einstimmig den Baubeschluss für die Planungs-, Tiefbau- und Glasfaserarbeiten für den Anschluss von nicht förderfähigen Adressen in Adelshofen.
Die Stadt Eppingen wird im Rahmen des kommunalen Breitbandausbaus „unterversorg-te“ Bereiche beseitigen und dazu ein Glasfasernetz (FTTB) auszubauen. Das Projekt wird aus Mitteln der Bundesförderung des Landes Baden-Württemberg gefördert. Ziel des geförderten Ausbaus ist es, unterversorgte Haushalte, Gewerbeeinheiten sowie landwirtschaftliche Betriebe mit internetfähigem Büroarbeitsplatz mit einem kostenlosen Glasfaser-Hausanschluss auszustatten.
Die Stadtverwaltung schlägt ergänzend hierzu vor, dass auch die Eigentümer von nicht-förderfähigen Adresspunkten die Möglichkeit erhalten sollen, sich an das kommunale Glasfasernetz anzuschließen. Da die damit verbundenen Kosten zu 100 Prozent von der EVE getragen werden müssen, ist es notwendig, dass hierzu ein Baukostenzuschuss von den jeweiligen Eigentümern erhoben wird. Dieser soll, analog zu Elsenz, bei 2.000 Euro netto liegen. Liegt der Hausübergabepunkt mehr als 20 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt oder handelt es sich um eine schwer erschließbare Einzellage, gilt der vor-stehenden Baukostenzuschuss nicht.
Als nächsten Schritt wir die Stadt die Leistungen zur Planung vergeben und anschließend eine Abfrage der nicht förderfähigen Adressen durchführen. Neben der Abfrage soll auch geprüft werden, ob hier nicht gegebenenfalls doch förderfähige Adressen vorliegen. Ein entsprechendes Verfahren wurde bereits vorbereitet.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten stehen Ihnen im Ratsinformationssystem auf unserer Homepage www.eppingen.de zur Verfügung.



