Gemeinderat
Der Gemeinderat
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger*innen und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt.
Der Gemeinderat der Stadt Eppingen wird für fünf Jahre gewählt, ist die Vertretung der Bürger*innen und besteht aus dem Oberbürgermeister und den gewählten Mitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder variiert je nach Größe der Gemeinde. Nach § 25 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hätte der Gemeinderat der Stadt Eppingen grundsätzlich 26 Mitglieder. In Eppingen gilt jedoch das Wahlsystem der sogenannten „Unechten Teilortswahl“. Wird der Gemeinderat nach diesem Wahlsystem gewählt, sichert dies den Stadtteilen eine bestimmte Anzahl von Sitzen für Vertreter*innen im Gemeinderat, unabhängig von der Stimmenzahl und dem Wahlergebnis der unterschiedlichen Parteien und Wählervereinigungen, zu. Diese Regelung soll nach Eingemeindungen den einzugliedernden Stadtteilen zur Wahrung ihrer ortsteilspezifischen Interessen und zur Förderung der Integration in die Gesamtgemeinde eine Vertretung im Gemeinderat sichern.
In Eppingen hat demnach jeder Stadtteil zwei garantierte Sitze, der Stadtteil Mühlbach aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, der Größe und der Einwohnerzahl sogar drei Sitze. Auf die Kernstadt Eppingen entfallen 13 garantierte Sitze.
Nach der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 hat der Gemeinderat demnach 33 Mitglieder.
Bei der Kommunalwahl entfielen auf die Liste der
- CDU 9 Sitze,
- FBW 9 Sitze,
- SPD 6 Sitze,
- GRÜNE 3 Sitze,
- Miteinander für Eppingen 2 Sitze
- FDP 2 Sitze
- Initiative Gemeinderat 1 Sitz
- Norbert Müller 1 Sitz
Unser Gemeinderat 2024-2029
Für die Amtszeit 2024-2029 setzt sich der Gemeinderat wie folgt zusammen:
Die Mitglieder des Gemeinderats (PDF-Dokument, 316,00 KB, 11.02.2025)
Mailadressen der Mitglieder des Gemeinderats (PDF-Dokument, 313,69 KB, 22.10.2025)
Weitere Informationen
Ausschüsse & weitere Gremien
Durch die Hauptsatzung (PDF-Dokument, 388,99 KB, 06.10.2025) hat der Gemeinderat folgende beschließende und beratende Ausschüsse gebildet und ihnen bestimmte Angelegenheiten zur dauernden Erledigung übertragen:
- Verwaltungsausschuss (PDF-Dokument, 313,89 KB, 11.02.2025)
- Technischer Ausschuss (PDF-Dokument, 314,98 KB, 11.02.2025)
- Umlegungsausschuss (PDF-Dokument, 313,80 KB, 11.02.2025)
- Kernstadtausschuss (PDF-Dokument, 314,89 KB, 11.02.2025)
- Beirat für geheim zu haltende Angelegenheiten (PDF-Dokument, 310,65 KB, 11.02.2025)
Weiterhin stellt der Gemeinderat Vertreter für weitere Gremien:
- Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft (PDF-Dokument, 310,91 KB, 11.02.2025)
- Zweckverband Wasserversorgung „Oberes Elsenztal“ (PDF-Dokument, 310,12 KB, 11.02.2025)
- Aufsichtsrat der Stadtwerke GmbH & Co. KG (PDF-Dokument, 309,95 KB, 11.02.2025)
- Kulturbeirat der Verwaltungsgemeinschaft (PDF-Dokument, 307,14 KB, 11.02.2025)
- Arbeitskreis Kinder, Jugend und Familie (PDF-Dokument, 309,09 KB, 11.02.2025)
- EU-Projekt „Europa fängt in der Gemeinde an“ (PDF-Dokument, 306,76 KB, 11.02.2025)
Ehrenamtliche Stellvertreter des Oberbürgermeisters
Nach der GemO ist die Vertretung des Oberbürgermeisters durch einen hauptamtlichen Beigeordneten bzw. durch ehrenamtliche Stellvertreter vorgesehen. Es muss gewährleistet sein, dass auch bei einer Verhinderung des Oberbürgermeisters die Handlungsfähigkeit der Gemeinde aufrecht erhalten bleibt. Dazu gehört die Wahrnehmung der umfassenden Zuständigkeiten des Oberbürgermeisters als Gemeindeorgan, wie die Leitung der Verwaltung, der Vorsitz im Gemeinderat oder repräsentative Funktionen. Die Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter erfolgt aus der Mitte des Gemeinderates.
Die Stellvertreter des Oberbürgermeisters sind:
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters - Herbert Meixner (CDU)
2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters - Jörg Haueisen (FBW)
3. Stellvertreter des Oberbürgermeisters - Reinhard Ihle (SPD)
Geschäftsordnung des Gemeinderats
Gemäß § 36 Abs. 2 GemO regelt der Gemeinderat seine inneren Angelegenheiten, insbesondere den Gang seiner Verhandlungen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch eine Geschäftsordnung.
Im Rahmen der konstituierenden Sitzung am 10. September 2024 hat sich der Gemeinderat eine Geschäftsordnung (PDF-Dokument, 851,25 KB, 11.05.2026) gegeben.
Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse
Die Sitzungen des Gemeinderats sind in der Regel öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner erfordern. Die Einladung sowie die Tagesordnung zu den öffentlichen Sitzungen für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger werden im Stadtanzeiger, als Aushang im Rathaus und in den Verwaltungsstellen, auf unserer Website und in den Social-Media-Kanälen veröffentlicht.
Die Sitzungstermine, Einladungen, Beratungsvorlagen sowie die Ergebnisse der Beratungen werden ebenso im Ratsinformationssystem veröffentlicht.
Einwohnerfragestunde
Zu Beginn der öffentlichen Gemeinderatssitzungen findet in der Regel eine Einwohnerfragstunde statt. Einwohner*innen haben die Möglichkeit, ohne Voranmeldung Fragen zu Gemeindeangelegenheiten stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Jede*r Frageberechtigte darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als drei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Zu den gestellten Fragen, Anregungen und Vorschlägen nimmt der Oberbürgermeister als Vorsitzender Stellung. Kann zu einer Frage nicht sofort Stellung genommen werden, wird die Antwort in der folgenden Fragestunde oder schriftlich abgegeben.
Aus der Sitzung des Gemeinderates am 30. Juni
Erstelldatum14.07.2026
Gemeinderat versagt Kostenbeteiligung zum barrierefreien Ausbau des Haltepunkt Wests in Eppingen
Die Große Kreisstadt Eppingen ist historisch schon seit 1879 an das Schienennetz angebunden und hat sich bis heute zu einem sehr attraktiven Stadtbahnknotenpunkt entwickelt. Die AVG hat der Stadt Eppingen und dem Landkreis Heilbronn mitgeteilt, dass ab dem Jahr 2027 ein Ausbau- und Sanierungsprogramm auf einem Streckenabschnitt in Richtung Karlsruhe durchgeführt wird. In der Sitzung des Gemeinderats am 17. März wurde dieses Vorhaben durch einen Verantwortlichen der AVG bereits dem Gremium vorgestellt. Unter anderem soll die Schieneninfrastruktur auf dem Streckenabschnitt zwischen Bretten und Eppingen erneuert werden, zeitgleich soll auch, neben anderen Bahnsteigen in Richtung Bretten, auch der Haltepunkt Eppingen-West barrierefrei ausgebaut werden. Hierfür ist eine Aufhöhung des Bahnsteigs in Höhe von 17 cm erforderlich. Der Gemeinderat hat in der März-Sitzung dem Vorhaben grundsätzlich zugstimmt, dennoch nochmals eine Präzisierung und mehr Transparenz hinsichtlich der Kosten gefordert. In der Zwischenzeit wurden seitens der AVG weitere Prüfungen zum Ausbau vorgenommen. Dadurch haben sich die Gesamtkosten von angedachten rund 2,6 Millionen auf 2,77 Millionen Euro erhöht. Diese hätten sich anteilig auf das Land, den Landkreis und die Stadt Eppingen aufgeteilt. Mit einer Förderquote von 75 Prozent wäre der Anteil des Landes bei rund 1,8 Millionen Euro, der Anteil des Landkreises und der Stadt Eppingen bei rund 450.000 Euro.
Nach Diskussionen und Abwägungen versagte der Gemeinderat mit deutlicher Mehrheit im Rahmen der Sitzung die Zustimmung zur Kostenbeteiligung. Gründe waren u.a. die unverhältnismäßigen hohen Kosten für ein vermeintlich kleines Projekt, die aktuell angespannte Finanzlage und den nicht sichtbaren Mehrwert für den doch weniger frequentierten Haltepunkt West. Die Maßnahme wird nun auf unbestimmte Zeit verschoben.
Gebührenanpassung an den Landesrichtsatz für Kindergartengebühren
Der Gemeinderat der Stadt Eppingen hat in seiner Sitzung vom 27.05.2025 die Gebühren für die Kindergartenjahre 2025/2026 und 2026/2027 und damit eine deutliche Erhöhung der Gebühren beschlossen. Für das Jahr 2026/2027 lag zu diesem Zeitpunkt noch keine Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände vor. Es wurde eine Schätzung aufgrund der zu erwartenden Preissteigerungen vorgenommen. Die grundsätzliche Absicht des Gemeinderates war es aber, Kindergartengebühren in Höhe der Empfehlung zu erheben. Nunmehr liegt die neue Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände (Landesrichtsatz) für die Kindergartenjahre 2026/2027 und 2027/2028 nun vor. Die empfohlenen Sätze liegen leicht unter der Schätzung aus dem Jahr 2025. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich in seiner Sitzung die Gebühren entsprechend dem Landesrichtsatz anzupassen, was zu einer Reduzierung der Elternbeiträge führt. Vom Gemeinderat wurde nochmal hervorgehoben, dass sich das Gremium die Entscheidung im letzten Jahr nicht leicht gemacht habe, die Gebühren in diesem Ausmaß zu erhöhen. Man habe immer kommuniziert, dass der Landesrichtsatz als Orientierung, auch hinsichtlich Förderzusagen gelte. Vor diesem Hintergrund sei es folgerichtig, nun eine Korrektur vorzunehmen. Die Gebühren werden zwar weiterhin erhöht, jedoch nicht in dem ursprünglich vorgesehenen Umfang. Dies bedeute eine gewisse Entlastung für die Familien, die bereits mit höheren Beträgen gerechnet hätten.
Einreichung einer weitergehenden Planungsskizze beim Förderprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)
Im Rahmen des Aufrufs für das Förderprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) hat die Stadt Eppingen im Dezember 2025 einen Zuschussantrag zur Sanierung des Eppinger Hallenbades gestellt. Dieser wurde vom Fördergeber zwar als förderfähig bewertet, allerdings Ende April abgelehnt. Kurz danach wurde ein zweiter Aufruf zur Skizzeneinreichung, diesmal allerdings ausschließlich für Schwimmbäder, bekannt gegeben. Der neu erarbeitete Entwurf zielt insbesondere auf die Barrierefreiheit des Bades ab. Der Zugang soll über den bestehenden Haupteingang, eine neue Treppe sowie einen Aufzug erfolgen. Die bestehenden Umkleiden können vorerst ohne Sanierung beibehalten werden und den Schulen als separater Bereich zur Verfügung gestellt werden. Der geplante Anbau soll weiterhin Einzelumkleiden in einem Unisexbereich, barrierefreie Familien- und Sammelumkleiden sowie die zugehörigen WC und Duschanlagen beherbergen. Die Kostenschätzung liegt bei rund 6,6 Millionen Euro. Mit einer Zusage wäre ein Fördersatz von 45 Prozent möglich, was ein Zuschuss von ca. 3 Millionen bedeuten würde. Mit einer Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages ist im September zu rechnen. Der Gemeinderat stimmte der erneuten Einreichung mit der modifizierten Planung und den angepassten Kosten zu.






