Gemeinderat
Der Gemeinderat
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger*innen und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt.
Der Gemeinderat der Stadt Eppingen wird für fünf Jahre gewählt, ist die Vertretung der Bürger*innen und besteht aus dem Oberbürgermeister und den gewählten Mitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder variiert je nach Größe der Gemeinde. Nach § 25 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hätte der Gemeinderat der Stadt Eppingen grundsätzlich 26 Mitglieder. In Eppingen gilt jedoch das Wahlsystem der sogenannten „Unechten Teilortswahl“. Wird der Gemeinderat nach diesem Wahlsystem gewählt, sichert dies den Stadtteilen eine bestimmte Anzahl von Sitzen für Vertreter*innen im Gemeinderat, unabhängig von der Stimmenzahl und dem Wahlergebnis der unterschiedlichen Parteien und Wählervereinigungen, zu. Diese Regelung soll nach Eingemeindungen den einzugliedernden Stadtteilen zur Wahrung ihrer ortsteilspezifischen Interessen und zur Förderung der Integration in die Gesamtgemeinde eine Vertretung im Gemeinderat sichern.
In Eppingen hat demnach jeder Stadtteil zwei garantierte Sitze, der Stadtteil Mühlbach aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, der Größe und der Einwohnerzahl sogar drei Sitze. Auf die Kernstadt Eppingen entfallen 13 garantierte Sitze.
Nach der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 hat der Gemeinderat demnach 33 Mitglieder.
Bei der Kommunalwahl entfielen auf die Liste der
- CDU 9 Sitze,
- FBW 9 Sitze,
- SPD 6 Sitze,
- GRÜNE 3 Sitze,
- Miteinander für Eppingen 2 Sitze
- FDP 2 Sitze
- Initiative Gemeinderat 1 Sitz
- Norbert Müller 1 Sitz
Unser Gemeinderat 2024-2029
Für die Amtszeit 2024-2029 setzt sich der Gemeinderat wie folgt zusammen:
Die Mitglieder des Gemeinderats (PDF-Dokument, 316,00 KB, 11.02.2025)
Mailadressen der Mitglieder des Gemeinderats (PDF-Dokument, 313,69 KB, 22.10.2025)
Weitere Informationen
Ausschüsse & weitere Gremien
Durch die Hauptsatzung (PDF-Dokument, 388,99 KB, 06.10.2025) hat der Gemeinderat folgende beschließende und beratende Ausschüsse gebildet und ihnen bestimmte Angelegenheiten zur dauernden Erledigung übertragen:
- Verwaltungsausschuss (PDF-Dokument, 313,89 KB, 11.02.2025)
- Technischer Ausschuss (PDF-Dokument, 314,98 KB, 11.02.2025)
- Umlegungsausschuss (PDF-Dokument, 313,80 KB, 11.02.2025)
- Kernstadtausschuss (PDF-Dokument, 314,89 KB, 11.02.2025)
- Beirat für geheim zu haltende Angelegenheiten (PDF-Dokument, 310,65 KB, 11.02.2025)
Weiterhin stellt der Gemeinderat Vertreter für weitere Gremien:
- Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft (PDF-Dokument, 310,91 KB, 11.02.2025)
- Zweckverband Wasserversorgung „Oberes Elsenztal“ (PDF-Dokument, 310,12 KB, 11.02.2025)
- Aufsichtsrat der Stadtwerke GmbH & Co. KG (PDF-Dokument, 309,95 KB, 11.02.2025)
- Kulturbeirat der Verwaltungsgemeinschaft (PDF-Dokument, 307,14 KB, 11.02.2025)
- Arbeitskreis Kinder, Jugend und Familie (PDF-Dokument, 309,09 KB, 11.02.2025)
- EU-Projekt „Europa fängt in der Gemeinde an“ (PDF-Dokument, 306,76 KB, 11.02.2025)
Ehrenamtliche Stellvertreter des Oberbürgermeisters
Nach der GemO ist die Vertretung des Oberbürgermeisters durch einen hauptamtlichen Beigeordneten bzw. durch ehrenamtliche Stellvertreter vorgesehen. Es muss gewährleistet sein, dass auch bei einer Verhinderung des Oberbürgermeisters die Handlungsfähigkeit der Gemeinde aufrecht erhalten bleibt. Dazu gehört die Wahrnehmung der umfassenden Zuständigkeiten des Oberbürgermeisters als Gemeindeorgan, wie die Leitung der Verwaltung, der Vorsitz im Gemeinderat oder repräsentative Funktionen. Die Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter erfolgt aus der Mitte des Gemeinderates.
Die Stellvertreter des Oberbürgermeisters sind:
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters - Herbert Meixner (CDU)
2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters - Jörg Haueisen (FBW)
3. Stellvertreter des Oberbürgermeisters - Reinhard Ihle (SPD)
Geschäftsordnung des Gemeinderats
Gemäß § 36 Abs. 2 GemO regelt der Gemeinderat seine inneren Angelegenheiten, insbesondere den Gang seiner Verhandlungen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch eine Geschäftsordnung.
Im Rahmen der konstituierenden Sitzung am 10. September 2024 hat sich der Gemeinderat eine Geschäftsordnung (PDF-Dokument, 851,25 KB, 11.05.2026) gegeben.
Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse
Die Sitzungen des Gemeinderats sind in der Regel öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner erfordern. Die Einladung sowie die Tagesordnung zu den öffentlichen Sitzungen für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger werden im Stadtanzeiger, als Aushang im Rathaus und in den Verwaltungsstellen, auf unserer Website und in den Social-Media-Kanälen veröffentlicht.
Die Sitzungstermine, Einladungen, Beratungsvorlagen sowie die Ergebnisse der Beratungen werden ebenso im Ratsinformationssystem veröffentlicht.
Einwohnerfragestunde
Zu Beginn der öffentlichen Gemeinderatssitzungen findet in der Regel eine Einwohnerfragstunde statt. Einwohner*innen haben die Möglichkeit, ohne Voranmeldung Fragen zu Gemeindeangelegenheiten stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Jede*r Frageberechtigte darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als drei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Zu den gestellten Fragen, Anregungen und Vorschlägen nimmt der Oberbürgermeister als Vorsitzender Stellung. Kann zu einer Frage nicht sofort Stellung genommen werden, wird die Antwort in der folgenden Fragestunde oder schriftlich abgegeben.
Aus der Sitzung des Gemeinderates am 28. April
Erstelldatum05.05.2026
Aus der Sitzung des Gemeinderats
Gemeinderat versagt Einvernehmen für den Windpark in Eppingen-Richen
Die WEBW Neue Energie GmbH aus Stuttgart stellte beim Landratsamt Heilbronn einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Bau und Betrieb von drei Windenergieanlagen im Außenbereich auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken der Gemarkung Eppingen-Richen (Windpark Richen). Der geplante Windpark befindet sich in dem vom Regionalverband Heilbronn vorgesehenen Vorranggebiet „HN-14-II“ nordöstlich von Richen und westlich von Berwangen. Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens wurde die Stadt Eppingen durch das Landratsamt Heilbronn mit der Bitte um Stellungnahme und Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens beteiligt.
Da die Gemeinden Gemmingen und Ittlingen ebenfalls am Verfahren beteiligt wurden, verständigten sich die Verwaltungsgemeinschaft Eppingen, Gemmingen, Ittlingen auf eine gemeinsame Stellungnahme. Kritisiert wurde dabei insbesondere, dass den Gemeinden und den Bürger*innen im Verlauf des Verfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalplans suggeriert wurde, die Gemeinden hätten durch ihre Mitwirkungsbereitschaft und das Einbringen von Flächen reale Möglichkeiten, die Windenergie auf dem eigenen Gebiet zu steuern und auf bestimmte Standorte, wie den Hardwald zu konzentrieren. Letztendlich wurden im Laufe des Verfahrens u.a. in Eppingen möglicherweise geeignete Flächen gestrichen, während an anderer Stelle Flächen in den Entwurf aufgenommen wurden, die in den Gremien und in der Öffentlichkeit nicht diskutiert wurden. Dazu gehören auch die Flächen, für die nun das Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz beim Landratsamt anhängig ist. Aus diesem Grund versagte der Gemeinderat der Stadt Eppingen in seiner letzten Sitzung mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen gegenüber dem Verfahren und dem Landratsamt Heilbronn.
Vergabe von Bauleistungen zu Sanierung der Hilsbacher Straße in Adelshofen und der Adelshofer Straße in Eppingen
Einstimmig beschloss der Gemeinderat jeweils die Vergaben der Bauleistungen für die Hilsbacher Straße in Adelshofen und die Adelshofer Straße in Eppingen.
Hilsbacher Straße in Adelshofen
Da es sich bei der Hilsbacher Straße als Ortsdurchfahrt durch Adelshofen um eine Landesstraße handelt, wird die Baumaßnahme für die Strecke, die eine Gesamtlänge von rund 2,8 km umfasst, durch das Regierungspräsidium Stuttgart in Zusammenarbeit mit der Stadt Eppingen durchgeführt, die die Koordination und Planung der Gesamtmaßnahme übernimmt. Die Sanierung wird in zwei Hauptabschnitten realisiert: der innerörtliche Bereich der Ortsdurchfahrt Adelshofen sowie die außerörtlichen Teilbereiche südlich und nördlich der Ortschaft. Im Zuge der Arbeiten wird die Fahrbahn auf einer Länge von etwa 0,9 km vollständig erneuert und mit einer neuen Asphaltdecke versehen. Auch die Gehwege werden saniert. Nachdem im November 2025 der Baubeschluss durch den Gemeinderat gefasst wurde, fand die Ausschreibung der Bauleistungen statt. Das preisgünstigste Angebot wurde durch die Firma Klaus Reimold aus Gemmingen zum Angebotspreis von rund 3,18 Millionen Euro eingereicht. Die Durchführung der Maßnahme ist in der Zeit zwischen Juni 2026 bis Oktober 2027 geplant.
Adelshofer Straße in Eppingen
Ebenso steht in diesem Jahr die grundhafte Sanierung und Neugestaltung der Adelshofer Straße in Eppingen auf dem Plan. Es ist eine umfassende Umgestaltung und Sanierung der Adelshofer Straße vorgesehen, die eine wichtige Verkehrsverbindung in die Innenstadt der Kernstadt darstellt. Ziel der Maßnahme ist es, den Straßenraum zu ordnen, die Infrastruktur zu modernisieren, Parkmöglichkeiten zu steuern und den Verkehr sicherer und umweltfreundlicher zu lenken. Der Radschutzstreifen, der bereits vom Neubaugebiet Zylinderhof III stadteinwärts führt, wird bis zur Kaiserstraße weitergeführt und sorgt so für eine durchgehende Radverkehrsführung. Weiterhin werden Baumquartiere für eine Verbesserung des Stadtklimas realisiert. Die Ausbaustrecke der Adelshofer Straße umfasst rund 800 Meter. Die Firma Hauck aus Waibstadt zeigte sich im Ausschreibungsverfahren mit Kosten in Höhe von rund 4,9 Millionen Euro als preisgünstigsten Bieter. Die Ausführung der Arbeiten soll in der Zeit von Juni 2026 bis Ende März 2028 erfolgen.



