Gemeinderat
Der Gemeinderat
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger*innen und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt.
Der Gemeinderat der Stadt Eppingen wird für fünf Jahre gewählt, ist die Vertretung der Bürger*innen und besteht aus dem Oberbürgermeister und den gewählten Mitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder variiert je nach Größe der Gemeinde. Nach § 25 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hätte der Gemeinderat der Stadt Eppingen grundsätzlich 26 Mitglieder. In Eppingen gilt jedoch das Wahlsystem der sogenannten „Unechten Teilortswahl“. Wird der Gemeinderat nach diesem Wahlsystem gewählt, sichert dies den Stadtteilen eine bestimmte Anzahl von Sitzen für Vertreter*innen im Gemeinderat, unabhängig von der Stimmenzahl und dem Wahlergebnis der unterschiedlichen Parteien und Wählervereinigungen, zu. Diese Regelung soll nach Eingemeindungen den einzugliedernden Stadtteilen zur Wahrung ihrer ortsteilspezifischen Interessen und zur Förderung der Integration in die Gesamtgemeinde eine Vertretung im Gemeinderat sichern.
In Eppingen hat demnach jeder Stadtteil zwei garantierte Sitze, der Stadtteil Mühlbach aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, der Größe und der Einwohnerzahl sogar drei Sitze. Auf die Kernstadt Eppingen entfallen 13 garantierte Sitze.
Nach der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 hat der Gemeinderat demnach 33 Mitglieder.
Bei der Kommunalwahl entfielen auf die Liste der
- CDU 9 Sitze,
- FBW 9 Sitze,
- SPD 6 Sitze,
- GRÜNE 3 Sitze,
- Miteinander für Eppingen 2 Sitze
- FDP 2 Sitze
- Initiative Gemeinderat 1 Sitz
- Norbert Müller 1 Sitz
Unser Gemeinderat 2024-2029
Für die Amtszeit 2024-2029 setzt sich der Gemeinderat wie folgt zusammen:
Die Mitglieder des Gemeinderats (PDF-Dokument, 316,00 KB, 11.02.2025)
Mailadressen der Mitglieder des Gemeinderats (PDF-Dokument, 313,69 KB, 22.10.2025)
Weitere Informationen
Ausschüsse & weitere Gremien
Durch die Hauptsatzung (PDF-Dokument, 388,99 KB, 06.10.2025) hat der Gemeinderat folgende beschließende und beratende Ausschüsse gebildet und ihnen bestimmte Angelegenheiten zur dauernden Erledigung übertragen:
- Verwaltungsausschuss (PDF-Dokument, 313,89 KB, 11.02.2025)
- Technischer Ausschuss (PDF-Dokument, 314,98 KB, 11.02.2025)
- Umlegungsausschuss (PDF-Dokument, 313,80 KB, 11.02.2025)
- Kernstadtausschuss (PDF-Dokument, 314,89 KB, 11.02.2025)
- Beirat für geheim zu haltende Angelegenheiten (PDF-Dokument, 310,65 KB, 11.02.2025)
Weiterhin stellt der Gemeinderat Vertreter für weitere Gremien:
- Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft (PDF-Dokument, 310,91 KB, 11.02.2025)
- Zweckverband Wasserversorgung „Oberes Elsenztal“ (PDF-Dokument, 310,12 KB, 11.02.2025)
- Aufsichtsrat der Stadtwerke GmbH & Co. KG (PDF-Dokument, 309,95 KB, 11.02.2025)
- Kulturbeirat der Verwaltungsgemeinschaft (PDF-Dokument, 307,14 KB, 11.02.2025)
- Arbeitskreis Kinder, Jugend und Familie (PDF-Dokument, 309,09 KB, 11.02.2025)
- EU-Projekt „Europa fängt in der Gemeinde an“ (PDF-Dokument, 306,76 KB, 11.02.2025)
Ehrenamtliche Stellvertreter des Oberbürgermeisters
Nach der GemO ist die Vertretung des Oberbürgermeisters durch einen hauptamtlichen Beigeordneten bzw. durch ehrenamtliche Stellvertreter vorgesehen. Es muss gewährleistet sein, dass auch bei einer Verhinderung des Oberbürgermeisters die Handlungsfähigkeit der Gemeinde aufrecht erhalten bleibt. Dazu gehört die Wahrnehmung der umfassenden Zuständigkeiten des Oberbürgermeisters als Gemeindeorgan, wie die Leitung der Verwaltung, der Vorsitz im Gemeinderat oder repräsentative Funktionen. Die Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter erfolgt aus der Mitte des Gemeinderates.
Die Stellvertreter des Oberbürgermeisters sind:
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters - Herbert Meixner (CDU)
2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters - Jörg Haueisen (FBW)
3. Stellvertreter des Oberbürgermeisters - Reinhard Ihle (SPD)
Geschäftsordnung des Gemeinderats
Gemäß § 36 Abs. 2 GemO regelt der Gemeinderat seine inneren Angelegenheiten, insbesondere den Gang seiner Verhandlungen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch eine Geschäftsordnung.
Im Rahmen der konstituierenden Sitzung am 10. September 2024 hat sich der Gemeinderat eine Geschäftsordnung (PDF-Dokument, 851,25 KB, 11.05.2026) gegeben.
Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse
Die Sitzungen des Gemeinderats sind in der Regel öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner erfordern. Die Einladung sowie die Tagesordnung zu den öffentlichen Sitzungen für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger werden im Stadtanzeiger, als Aushang im Rathaus und in den Verwaltungsstellen, auf unserer Website und in den Social-Media-Kanälen veröffentlicht.
Die Sitzungstermine, Einladungen, Beratungsvorlagen sowie die Ergebnisse der Beratungen werden ebenso im Ratsinformationssystem veröffentlicht.
Einwohnerfragestunde
Zu Beginn der öffentlichen Gemeinderatssitzungen findet in der Regel eine Einwohnerfragstunde statt. Einwohner*innen haben die Möglichkeit, ohne Voranmeldung Fragen zu Gemeindeangelegenheiten stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Jede*r Frageberechtigte darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als drei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Zu den gestellten Fragen, Anregungen und Vorschlägen nimmt der Oberbürgermeister als Vorsitzender Stellung. Kann zu einer Frage nicht sofort Stellung genommen werden, wird die Antwort in der folgenden Fragestunde oder schriftlich abgegeben.
Aus der Sitzung des Gemeinderates am 24. Februar
Erstelldatum06.03.2026
Aus der Sitzung des Gemeinderats
Gemeinderat bestätigt Stellv. Abteilungskommandanten aus Elsenz und Rohrbach und ernennt Ehrenmitglieder der freiwilligen Feuerwehr Eppingen
In den jeweiligen Generalversammlungen der Abteilungswehren Elsenz und Rohrbach am 31. Januar 2026 wurden Herr Holger Senk für Elsenz und Herr Gabriel Rebel für Rohrbach zum stellvertretenden Abteilungskommandanten für die kommenden fünf Jahre gewählt. Gem. dem Feuergesetz Baden-Württemberg ist die Wahl noch vom Gemeinderat zu bestätigen.
Die Zustimmung zur Wahl erfolgte einstimmig durch den Gemeinderat in seiner letzten Sitzung. Oberbürgermeister Holaschke dankte den Kameraden für ihr Engagement die vertrauensvolle Aufgabe des stellvertretenden Abteilungskommandanten im Ehrenamt zu übernehmen.
Der Gemeinderat verleiht auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses Personen, die sich um das örtliche Feuerwehrwesen besondere Verdienste erworben oder zur Förderung des Brandschutzes wesentlich beigetragen haben, die Eigenschaft als Ehrenmitglied. Durch die jeweiligen Feuerwehrausschüsse der Stadtteile wurden auch die Vorschläge zur Verleihung der Ehrenmitgliedschaft in den Generalversammlungen bestimmt. Der Gemeinderat bestätigte in seiner Sitzung diese Vorschläge:
Oskar Maurer – Abteilung Kleingartach
Bernd Hecker – Abteilung Eppingen
Bernhard Dengel – Abteilung Eppingen
Rudolf Mannsperger – Abteilung Adelshofen
Berthold Sitzler – Abteilung Adelshofen.
Die genannten Feuerwehrkameraden sind 50 Jahre Mitglied der jeweiligen Abteilungswehr. Die Ehrung und Übergabe der Urkunde zum Ehrenmitglied wurde wie bereits Tradition in der Feuerwehr im Rahmen der Generalversammlung und damit im Kreise der Feuerwehrkameraden überreicht.
Änderung der Betreuungssatzung – Aufnahme Regelungen für die Ganztagesbetreuung
Durch das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter erhalten Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung. Im Schuljahr 2026/2027 erstreckt sich der Rechtsanspruch auf die 1. Klassenstufe und wird jedes Schuljahr um eine weitere Klassenstufe erweitert. Der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung wird zentral an den Ganztagsgrundschulen Hellbergschule und Grundschule im Rot erfüllt. In den Ortsteilen ist keine Ganztagsbetreuung möglich. Aufgrund der Rechtsänderung muss die Betreuungssatzung der Stadt Eppingen überarbeitet werden. Die außerschulischen Betreuungsangebote (zukünftig Schulkindbetreuung) und die Schulferienbetreuung wurden an den Ganztagesanspruch angepasst. Hierzu wurden entsprechende Paragraphen in die Satzung neu eingefügt. Die Schulkindbetreuung ist in nicht schulpflichtigen Zeiten weiterhin kostenpflichtig. Die Kostensätze werden im Zuge der Satzungsänderung nicht angepasst und verbleiben bei 45 Euro je Wochenbetreuungsstunde und Monat. Weiterhin wurden weitere redaktionelle Änderungen, Anpassungen zum Datenschutz sowie die Einbindung einer zentralen Mail-Adresse (Betreuung@eppingen.de) für die Betreuungsangebote vorgenommen. Die Satzung tritt zum 1. August 2026 in Kraft.
Festlegung von Grundstückspreisen für das Baugebiet Zylinderhof III
Nachdem im Wohnbaugebiet „Zylinderhof III“ in Eppingen die ersten Verträge mit Bauträgern zur Errichtung der geplanten Mehrfamilienhäuser geschlossen wurden, sollen nun die Einfamilienhausgrundstücke im Süden des Baugebiets veräußert werden. Die insgesamt neun Baugrundstücke haben eine Grundstücksgröße von 298 m² – 392 m². Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich dem Antrag der CDU-Fraktion den Verkaufspreis auf 290 Euro pro Quadratmeter festzulegen zu.
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Brandstatt II, 1. Änderung“ gefasst
Die Stadt Eppingen plant auf dem Gebiet von Eppingen-Kleingartach im Gewann "Brandstatt" die Erstellung des Bebauungsplans "Brandstatt II - 1. Änderung". Ziel dieses Bebauungsplanverfahrens ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine kleinteilige Wohnbebauung zu schaffen. Im Zuge der Gebietsentwicklung werden dabei zwei Teilflächen für eine ergänzende wohnbauliche Entwicklung vorgesehen: Zum einen eine Aktivierung und städtebauliche Entwicklung einer brachliegenden Fläche oberhalb des Kindergartens und der Grundschule Kleingartach, zum anderen eine städtebauliche Arrondierung unter Ausnutzung der vorhandenen Erschließungsstiche in Verlängerung der Straßen „In der Brandstatt“ und „Im Eichbühl“. Die Erschließung des Wohngebietes dient der Deckung des mittel- und langfristigen Wohnbauflächenbedarfs in Kleingartach. Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtgröße von etwa 1,38 Hektar. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Aufstellungsbeschluss für das Gebiet. In nächsten Schritt erfolgt die ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Veröffentlichung des Bebauungsplanvorentwurfs, die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden.
Die vollständigen Beratungsunterlagen können Sie dem Ratsinformationssystem entnehmen.




