Gemeinderat
Der Gemeinderat
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger*innen und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt.
Der Gemeinderat der Stadt Eppingen wird für fünf Jahre gewählt, ist die Vertretung der Bürger*innen und besteht aus dem Oberbürgermeister und den gewählten Mitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder variiert je nach Größe der Gemeinde. Nach § 25 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hätte der Gemeinderat der Stadt Eppingen grundsätzlich 26 Mitglieder. In Eppingen gilt jedoch das Wahlsystem der sogenannten „Unechten Teilortswahl“. Wird der Gemeinderat nach diesem Wahlsystem gewählt, sichert dies den Stadtteilen eine bestimmte Anzahl von Sitzen für Vertreter*innen im Gemeinderat, unabhängig von der Stimmenzahl und dem Wahlergebnis der unterschiedlichen Parteien und Wählervereinigungen, zu. Diese Regelung soll nach Eingemeindungen den einzugliedernden Stadtteilen zur Wahrung ihrer ortsteilspezifischen Interessen und zur Förderung der Integration in die Gesamtgemeinde eine Vertretung im Gemeinderat sichern.
In Eppingen hat demnach jeder Stadtteil zwei garantierte Sitze, der Stadtteil Mühlbach aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, der Größe und der Einwohnerzahl sogar drei Sitze. Auf die Kernstadt Eppingen entfallen 13 garantierte Sitze.
Nach der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 hat der Gemeinderat demnach 33 Mitglieder.
Bei der Kommunalwahl entfielen auf die Liste der
- CDU 9 Sitze,
- FBW 9 Sitze,
- SPD 6 Sitze,
- GRÜNE 3 Sitze,
- Miteinander für Eppingen 2 Sitze
- FDP 2 Sitze
- Initiative Gemeinderat 1 Sitz
- Norbert Müller 1 Sitz
Unser Gemeinderat 2024-2029
Für die Amtszeit 2024-2029 setzt sich der Gemeinderat wie folgt zusammen:
Die Mitglieder des Gemeinderats (PDF-Dokument, 316,00 KB, 11.02.2025)
Mailadressen der Mitglieder des Gemeinderats (PDF-Dokument, 313,69 KB, 22.10.2025)
Weitere Informationen
Ausschüsse & weitere Gremien
Durch die Hauptsatzung (PDF-Dokument, 388,99 KB, 06.10.2025) hat der Gemeinderat folgende beschließende und beratende Ausschüsse gebildet und ihnen bestimmte Angelegenheiten zur dauernden Erledigung übertragen:
- Verwaltungsausschuss (PDF-Dokument, 313,89 KB, 11.02.2025)
- Technischer Ausschuss (PDF-Dokument, 314,98 KB, 11.02.2025)
- Umlegungsausschuss (PDF-Dokument, 313,80 KB, 11.02.2025)
- Kernstadtausschuss (PDF-Dokument, 314,89 KB, 11.02.2025)
- Beirat für geheim zu haltende Angelegenheiten (PDF-Dokument, 310,65 KB, 11.02.2025)
Weiterhin stellt der Gemeinderat Vertreter für weitere Gremien:
- Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft (PDF-Dokument, 310,91 KB, 11.02.2025)
- Zweckverband Wasserversorgung „Oberes Elsenztal“ (PDF-Dokument, 310,12 KB, 11.02.2025)
- Aufsichtsrat der Stadtwerke GmbH & Co. KG (PDF-Dokument, 309,95 KB, 11.02.2025)
- Kulturbeirat der Verwaltungsgemeinschaft (PDF-Dokument, 307,14 KB, 11.02.2025)
- Arbeitskreis Kinder, Jugend und Familie (PDF-Dokument, 309,09 KB, 11.02.2025)
- EU-Projekt „Europa fängt in der Gemeinde an“ (PDF-Dokument, 306,76 KB, 11.02.2025)
Ehrenamtliche Stellvertreter des Oberbürgermeisters
Nach der GemO ist die Vertretung des Oberbürgermeisters durch einen hauptamtlichen Beigeordneten bzw. durch ehrenamtliche Stellvertreter vorgesehen. Es muss gewährleistet sein, dass auch bei einer Verhinderung des Oberbürgermeisters die Handlungsfähigkeit der Gemeinde aufrecht erhalten bleibt. Dazu gehört die Wahrnehmung der umfassenden Zuständigkeiten des Oberbürgermeisters als Gemeindeorgan, wie die Leitung der Verwaltung, der Vorsitz im Gemeinderat oder repräsentative Funktionen. Die Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter erfolgt aus der Mitte des Gemeinderates.
Die Stellvertreter des Oberbürgermeisters sind:
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters - Herbert Meixner (CDU)
2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters - Jörg Haueisen (FBW)
3. Stellvertreter des Oberbürgermeisters - Reinhard Ihle (SPD)
Geschäftsordnung des Gemeinderats
Gemäß § 36 Abs. 2 GemO regelt der Gemeinderat seine inneren Angelegenheiten, insbesondere den Gang seiner Verhandlungen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch eine Geschäftsordnung.
Im Rahmen der konstituierenden Sitzung am 10. September 2024 hat sich der Gemeinderat eine Geschäftsordnung (PDF-Dokument, 851,25 KB, 11.05.2026) gegeben.
Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse
Die Sitzungen des Gemeinderats sind in der Regel öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner erfordern. Die Einladung sowie die Tagesordnung zu den öffentlichen Sitzungen für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger werden im Stadtanzeiger, als Aushang im Rathaus und in den Verwaltungsstellen, auf unserer Website und in den Social-Media-Kanälen veröffentlicht.
Die Sitzungstermine, Einladungen, Beratungsvorlagen sowie die Ergebnisse der Beratungen werden ebenso im Ratsinformationssystem veröffentlicht.
Einwohnerfragestunde
Zu Beginn der öffentlichen Gemeinderatssitzungen findet in der Regel eine Einwohnerfragstunde statt. Einwohner*innen haben die Möglichkeit, ohne Voranmeldung Fragen zu Gemeindeangelegenheiten stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Jede*r Frageberechtigte darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als drei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Zu den gestellten Fragen, Anregungen und Vorschlägen nimmt der Oberbürgermeister als Vorsitzender Stellung. Kann zu einer Frage nicht sofort Stellung genommen werden, wird die Antwort in der folgenden Fragestunde oder schriftlich abgegeben.
Aus der Sitzung des Gemeinderats am 13. Januar
Erstelldatum07.01.2026
Förderantrag für ein Kunstrasenspielfeld in Kleingartach
Ein Platz für alle Jahreszeiten: Kleingartach setzt auf Kunstrasen
Ohne Gegenstimme beschloss der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar, neben den bereits vorgesehenen Projekten Hellberghalle und Hallenbad Eppingen eine weitere Projektskizze für das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ einzureichen. Ziel: Der Sportplatz im Stadtteil Kleingartach soll von einem klassischen Rasen- in ein modernes Kunstrasenspielfeld verwandelt werden. Geplant ist ein Normalspielfeld mit den Maßen 109 mal 70 Meter – robust, wetterfest und deutlich belastbarer als der bisherige Naturrasen. Denn derzeit steht den Vereinen in Kleingartach lediglich ein einziges Spielfeld zur Verfügung. Gerade in den Herbst- und Wintermonaten führt das regelmäßig zu Engpässen bei Training und Spielbetrieb. Matsch, Frost und Sperrzeiten setzen dem Sportbetrieb enge Grenzen.
Investition in Bewegung und Nachwuchs
Mit dem Kunstrasen soll sich das grundlegend ändern. Vereine, Jugendmannschaften, aber auch die angrenzende Grundschule und die örtlichen Kindergärten nutzen den Platz regelmäßig. Die Umwandlung ist daher weit mehr als ein Bauprojekt: Sie gilt als wichtige Investition in die Vereinsarbeit, die Jugendarbeit und in ein verlässliches Bewegungsangebot für den gesamten Stadtteil. Auch die seit Jahren bestehende Spielgemeinschaft mit dem Schwaigerner Stadtteil Stetten soll durch die verbesserte Infrastruktur langfristig gesichert werden.
Was kostet der neue Platz?
Die Zahlen liegen bereits auf dem Tisch: Für die Herstellung der Außenanlage werden rund 1,33 Millionen Euro veranschlagt. Hinzu kommen Baunebenkosten von etwa 169.000 Euro. Insgesamt belaufen sich die geschätzten Gesamtkosten damit auf rund 1,5 Millionen Euro. Ein Teil der Finanzierung ist bereits angestoßen. Beim Regierungspräsidium Stuttgart wurde ein Antrag auf kommunale Sportstättenbauförderung gestellt, der bei positiver Entscheidung rund 120.000 Euro einbringen könnte. Nun soll zusätzlich der Bund ins Spiel kommen.
Hoffnung auf Unterstützung aus Berlin
Das neu aufgelegte Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) stellt für den Projektaufruf 2025/2026 bundesweit 333 Millionen Euro bereit. Gefördert werden Sportstätten von besonderer regionaler Bedeutung, die im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung modernisiert werden sollen. Die Förderung kann bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Für finanzschwache Kommunen sind sogar Zuschüsse von bis zu 75 Prozent möglich. Eppingen hat als finanzschwache Kommune bereits die Bestätigung einer Haushaltsnotlage bei der Kommunalaufsicht des Regierungspräsidiums Stuttgart beantragt – ein wichtiger Schritt, um die Förderchancen zu verbessern. Die Projektskizze muss bis zum 15. Januar eingereicht werden. Die Entscheidung trifft der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages voraussichtlich bis Ende Februar 2026. Fällt sie positiv aus, folgt ein ausführlicher Förderantrag. Die Umsetzung des Projekts wäre dann bis spätestens 2030 möglich. Finanziell ist das Vorhaben bereits im Haushaltsplan 2026 berücksichtigt: Für dieses Jahr sind 400.000 Euro eingeplant, für 2027 zusätzlich eine Verpflichtungsermächtigung über 1,1 Millionen Euro.
Die vollständigen Beratungsunterlagen finden Sie im Ratsinformationssystem.



