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Aktuelles

Baulücken in Eppingen – Allgemeine Informationen

Erstelldatum10.06.2025

Im Rahmen der Vorberatungen zum Baugebiet „Brandstatt II – 1. Änderung“ in Kleingartach wurde in der Ortschaftsratssitzung unter anderem auch das Thema „Schließung von Baulücken“ thematisiert. Die Innenentwicklung und somit auch die Schließung von Baulücken ist ein wesentlicher Baustein zur Umsetzung einer flächensparenden Siedlungsentwicklung und nachhaltigen Stadtentwicklung. Mit dem Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ hat der Gesetzgeber dies bereits vor einigen Jahren im Baugesetzbuch ausformuliert. Im Rahmen der Ausweisung neuer Wohnbau- und Gewerbeflächen sind daher auch immer die Innenentwicklungspotentiale, wie z.B. Baulücken, zu berücksichtigen. Da sich die Mehrzahl dieser Baulücken jedoch nicht in kommunalem Eigentum befinden, sind diese Flächenpotenziale für die Stadt meist nicht mobilisierbar, sodass der bestehende Bedarf an neuen Bauflächen faktisch nicht durch diese Flächen gedeckt werden kann. Im Übrigen sieht die Stadt bei der Veräußerung von Grundstücken eine Bauverpflichtung von drei Jahren vor.


In der Gesamtstadt Eppingen gibt es derzeit rund 235 Baulücken, wobei sich mit 168 Baulücken rund 70% dieser Flächen in den Stadtteilen befinden. Es wurden nur Grundstückt hinzu gerechnet, für die Baurecht besteht und die somit mit einem Gebäude bebaut werden könnten. Die Gründe der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer dafür, eine Fläche nicht zu bebauen oder zu verkaufen, sind vielfältig. Oftmals spielt eine mögliche Nutzung durch Nachkommen oder eine Eigennutzung zu einem späteren Zeitpunkt eine wesentliche Rolle für diese abwartende Haltung. Diese Gründe sind in jedem Fall nachvollziehbar. Aufgrund des großen Innenentwicklungspotenzials, das in diesen Baulücken besteht, möchte die Stadtverwaltung Eppingen dennoch an die Mitwirkungsbereitschaft aller Eigentümerinnen und Eigentümer unbebauter Grundstücke – sowohl in der Kernstadt als auch in den Stadtteilen – appellieren.
Sollten Sie als Eigentümerin oder Eigentümer eines unbebauten Grundstücks in der Kernstadt oder den Stadtteilen Fragen zur Bebaubarkeit dieser Baulücke haben, wenden Sie sich gerne an die Stadtverwaltung Eppingen, Geschäftsbereich Stadtplanung & Bauordnung, Abteilung Stadtplanung, Herrn von Versen, telefonisch unter 07262/920-1139 oder per E-Mail unter stadtplanung(@)eppingen.de. 
 

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