Aktuelles
Aus der Sitzung des Gemeinderats am 27. Mai
Erstelldatum05.06.2025
Änderung der Betreuungssatzung – Anpassung von Gebühren für Kindertageseinrichtungen
Die Stadt Eppingen betreibt in der Kernstadt und in den Ortsteilen aktuell sieben Kindertageseinrichtungen. Weiterhin gibt es sieben konfessionelle und zwei private Einrichtungen. Um eine Gebühreneinheit für die Gesamtstadt herzustellen, wurde bereits vor Jahren der Weg eingeschlagen, die Gebühren für die Eltern für alle Einrichtungen gleich an-zusetzen. Die Differenz zwischen den Gebühren der unterschiedlichen Träger und denen der Stadt Eppingen trägt seither die Stadt Eppingen.
Die Betreuung wird grundsätzlich in der Betreuungssatzung geregelt. Wesentliche Bestandteile dieser Satzung sind die Regelung des Benutzungsverhältnisses und die Gebührenerhebung in den städtischen Tageseinrichtungen. Neben den Tageseinrichtungen im Sinne des KitaG betreibt die Stadt Eppingen noch weitere Betreuungsangebote, wie die außerschulische Betreuung und Ferienbetreuung. Diese wurden bereits mit Beschluss des Gemeinderats vom 01.04.2025 ebenfalls in die Betreuungssatzung mit aufgenommen.
Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 27. Mai mehrheitlich die Änderung der Betreuungssatzung aufgrund der Anpassung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen an die Landesrichtsätze in zwei Schritten.
Dadurch soll in zwei Jahren der Landesrichtsatz erreicht werden, der dann zukünftig als Maßstab für die Kindergartengebühren gelten soll. Der Landesrichtsatz wird durch Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Kirchen sowie der kirchlichen Fachverbände festgelegt und gilt als Orientierung für die Erhebung von Gebühren in Kindertageseinrichtungen. Die Beträge werden regelmäßig angepasst und fortgeschrieben.
Damit sind auch Zuschüsse von Land und Bund für wichtige Maßnahmen, zum Beispiel Sanierungen der Kindergartengebäude, weiterhin möglich. Weiterhin führt die Anpassung zu einer Verbesserung des Kostendeckungsgrades für die städtischen Einrichtungen von ca. 9,51 % auf rund 12,15 %. Für die Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen verbleibt weiterhin ein Zuschussbedarf der Stadt Eppingen in Höhe von 9,699 Mio. Euro.
Neben der Anpassung von Gebühren mussten in der Satzung noch redaktionelle Änderungen vorgenommen werden. Außerdem entfällt die Streikregelung, die aufgrund der Gebührenrückerstattungen einen zu hohen Verwaltungsaufwand mit sich bringen und dem gebührenrechtlichen Grundsätzen entgegenstehen würde.
Der erste Schritt der Erhöhung greift ab September 2025.
Wir weisen ausdrücklich auf die Möglichkeit zur Übernahme der Gebühren durch das Landratsamt sowie auf die Eppinger Rabattierung von bis zu 25 Prozent hin. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in Ihrer Kindertageseinrichtung oder bei der Stadt Eppingen, Abteilung Bildung und Betreuung.
Die ausführlichen Beratungsunterlagen, den Satzungstext sowie das Gebührenverzeichnis können Sie im Ratsinformationssystem auf www.eppingen.de einsehen.
Aktualisierung der Vereinsförderrichtlinie beschlossen
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aktualisierung der städtischen Vereinsförderrichtlinie. Die aktuelle Vereinsförderrichtlinie der Stadt Eppingen gilt seit 2013. Aufgrund von Erfahrungen der nun zurückliegenden Jahre sowie einigen Veränderungen in der Vereinslandschaft besteht nun Bedarf an Konkretisierungen, Änderungen und Ergänzungen. Eine wesentliche Anpassung ist die Erhöhung des Betrags zur Förderung der Jugendarbeit in den einzelnen Vereinen. Die Vereine sollen zukünftig für jedes dem übergeordneten Verband gemeldete und aktiv am wöchentlichen Angebot teilnehmende jugendliche Mitglied vom vollendeten 3. bis einschließlich 17. Lebensjahr einen Betrag in Höhe von 20 Euro erhalten. Der Betrag lag bisher bei lediglich 10 Euro. Damit zeigt die Stadt Eppingen und der Gemeinderat eine deutliche Wertschätzung für die Jugendarbeit der Vereine. Die Vereine erhalten den Jugendförderzuschuss anhand der jährlichen Bestandsmeldungen.
Neue Entgelte für städtische Hallen und Räume
Der Gemeinderat beschloss weiterhin einstimmig die neuen Entgelte für die Nutzung städtischer Hallen und Räume zum 1. Juli 2025. Die derzeit gültigen Hallenentgelte bei Veranstaltungen sind zum 01.01.2009 in Kraft getreten. Aufgrund von in den jeweiligen Hallen unterschiedlich ausfallender Nebenkosten, ist der Verwaltungsaufwand bei der Abrechnungserstellung enorm hoch. Außerdem konnte der Nutzer im Voraus nicht er-kennen, in welcher Höhe die Abrechnung letztlich erfolgt. Gemäß dem Beschluss des Gemeinderats in seiner jüngsten Sitzung soll die Abrechnung der Mietverhältnisse auf pauschale Abrechnungssätze umgestellt werden. Künftig erfolgt eine Unterscheidung nur noch über die Dauer der Veranstaltung (unter/über 4 Stunden). Die Küchennutzung soll durch einen Pauschalbetrag vereinfacht abgerechnet werden. Auf- und Abbauzeiten für Veranstaltungen sind am Veranstaltungstag im Mietpreis inkludiert. erweiterte Zeiten für Auf- und Abbau werden mit einer Pauschale je zusätzlichem Tag berechnet. Künftig reduziert sich bei der Erstveranstaltung für Vereine, die unter die städtischen Vereinsförderrichtlinien fallen, der abzurechnende Betrag für eine Halle oder für das Bürgerhaus Schwanen um 70 Prozent. Durch die Änderung der Handhabung sollen fehleranfällige Schnittstellen zwischen Verein, Hausmeister und Stadtverwaltung minimiert werden. Eine Kalkulation für die anfallenden Kosten für beispielsweise Vereine wird dadurch garantiert. Dies sorgt für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
Abrechnungsbeschluss für die Sanierung des Bergrings in Rohrbach
Der Gemeinderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung einstimmig die Schlussabrechnung für die Sanierung des Bergrings in Rohrbach. Den Entwurfs- Bau- und Finanzierungsbeschluss fasste der Gemeinderat bereits im Mai 2022 in Höhe von insgesamt rund einer Millionen Euro. Dieser umfasste die Kosten für die Stadt für Straßenbauarbeiten und Planungskosten, für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Eppingen (SEE) für Kanalisationsarbeiten und für den Eigenbetrieb Energie- und Verkehrsbetriebe Eppingen (EVE) für die Breitbanderschließung. Die Arbeiten wurden in der Zeit von November 2022 bis Oktober 2023 ausgeführt. Die Schlussrechnung schließt nun für die Stadt mit rund 742.000 Euro, für den Eigenbetrieb SEE mit ca. 68.500 Euro und für den Eigenbetrieb EVE mit rund 96.000 Euro. So liegen die Zahlen rund 100.000 Euro unter dem Finanzierungs-beschluss. Mit der Schlussrechnung hat eine sehr erfolgreiche und wichtige Maßnahme für den Ortsteil Rohrbach seinen Abschluss gefunden.
Gewerbegebiet Weststadt IV: Entwurfs- Bau- und Finanzierungsbeschluss
Um die Nachfrage an Gewerbeflächen zu decken, plant die Große Kreisstadt Eppingen die Erschließung des Gewerbegebietes „Weststadt IV“. Den Entwurfs-, Bau- und Finanzierungsbeschluss fasste der Gemeinderat einstimmig in der Sitzung am 27. Mai 2025. Die Erschließungsfläche beträgt ca. 2,5 Hektar und liegt südlich der B293 bzw. L1110. Das Plangebiet wird derzeit im Außenbereich intensiv landwirtschaftlich (ackerbaulich) ge-nutzt. Die Erschließung des geplanten Gewerbegebiets „Weststadt IV“ ist zwangsläufig aufgrund der bestehenden Erschließungsstruktur nur aus dem Bestandsgewerbegebiet heraus von der Lohmühlstraße möglich, da eine äußere Anbindung von Norden bislang nicht existent ist. Der bestehende Wirtschaftsweg als Nord-Süd-verbindung zwischen den beiden Gebieten Weststadt III und IV bleibt in seiner Funktion erhalten. Die Kosten für die Erschließung werden in Kosten für die Stadt (Straßenbau, Beleuchtung, Pla-nungs- und Nebenkosten) in Höhe von 530.000 Euro sowie Kosten für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Eppingen (Schmutzwasser- und Regenwasserkanal, Regenwasserbe-handlung und Honorare) in Höhe von 880.000 Euro gegliedert.
Neue Vorkaufsrechtssatzung für den Stadtteil Rohrbach
Bereits am 29. April beschloss der Gemeinderat das integrierte Stadtteilentwicklungskonzept für den Ortsteil Rohrbach. Dies soll für die Zukunft der roten Faden für eine städtebauliche und freiraumplanerische Entwicklung des Ortes bilden. Zur Sicherstellung der geordneten städtebaulichen Entwicklung in diesem Gebiet ist es in dieser frühen Planungsphase erforderlich, Beeinträchtigungen der hierfür notwendigen Maßnahmen vorzubeugen. Ein dafür geeignetes Mittel ist der Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung. Aufgrund der Tatsache, dass das Konzept nun fortgeschrieben und konkretisiert worden ist, soll der Geltungsbereich der bereits bestehenden Satzung von 2022 an diese Entwicklung angepasst werden. Eine Vorkaufsrechtssatzung gewährleistet, dass die Stadt Eppingen über Grundstücksverkäufe im Geltungsbereich informiert wird und die Ausübung bzw. die Nichtausübung des Vorkaufsrechts vor der Eintragung ins Grundbuch geltend machen kann.