Aktuelles
Aus der Sitzung des Gemeinderates am 30. Juni
Erstelldatum14.07.2026
Gemeinderat versagt Kostenbeteiligung zum barrierefreien Ausbau des Haltepunkt Wests in Eppingen
Die Große Kreisstadt Eppingen ist historisch schon seit 1879 an das Schienennetz angebunden und hat sich bis heute zu einem sehr attraktiven Stadtbahnknotenpunkt entwickelt. Die AVG hat der Stadt Eppingen und dem Landkreis Heilbronn mitgeteilt, dass ab dem Jahr 2027 ein Ausbau- und Sanierungsprogramm auf einem Streckenabschnitt in Richtung Karlsruhe durchgeführt wird. In der Sitzung des Gemeinderats am 17. März wurde dieses Vorhaben durch einen Verantwortlichen der AVG bereits dem Gremium vorgestellt. Unter anderem soll die Schieneninfrastruktur auf dem Streckenabschnitt zwischen Bretten und Eppingen erneuert werden, zeitgleich soll auch, neben anderen Bahnsteigen in Richtung Bretten, auch der Haltepunkt Eppingen-West barrierefrei ausgebaut werden. Hierfür ist eine Aufhöhung des Bahnsteigs in Höhe von 17 cm erforderlich. Der Gemeinderat hat in der März-Sitzung dem Vorhaben grundsätzlich zugstimmt, dennoch nochmals eine Präzisierung und mehr Transparenz hinsichtlich der Kosten gefordert. In der Zwischenzeit wurden seitens der AVG weitere Prüfungen zum Ausbau vorgenommen. Dadurch haben sich die Gesamtkosten von angedachten rund 2,6 Millionen auf 2,77 Millionen Euro erhöht. Diese hätten sich anteilig auf das Land, den Landkreis und die Stadt Eppingen aufgeteilt. Mit einer Förderquote von 75 Prozent wäre der Anteil des Landes bei rund 1,8 Millionen Euro, der Anteil des Landkreises und der Stadt Eppingen bei rund 450.000 Euro.
Nach Diskussionen und Abwägungen versagte der Gemeinderat mit deutlicher Mehrheit im Rahmen der Sitzung die Zustimmung zur Kostenbeteiligung. Gründe waren u.a. die unverhältnismäßigen hohen Kosten für ein vermeintlich kleines Projekt, die aktuell angespannte Finanzlage und den nicht sichtbaren Mehrwert für den doch weniger frequentierten Haltepunkt West. Die Maßnahme wird nun auf unbestimmte Zeit verschoben.
Gebührenanpassung an den Landesrichtsatz für Kindergartengebühren
Der Gemeinderat der Stadt Eppingen hat in seiner Sitzung vom 27.05.2025 die Gebühren für die Kindergartenjahre 2025/2026 und 2026/2027 und damit eine deutliche Erhöhung der Gebühren beschlossen. Für das Jahr 2026/2027 lag zu diesem Zeitpunkt noch keine Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände vor. Es wurde eine Schätzung aufgrund der zu erwartenden Preissteigerungen vorgenommen. Die grundsätzliche Absicht des Gemeinderates war es aber, Kindergartengebühren in Höhe der Empfehlung zu erheben. Nunmehr liegt die neue Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände (Landesrichtsatz) für die Kindergartenjahre 2026/2027 und 2027/2028 nun vor. Die empfohlenen Sätze liegen leicht unter der Schätzung aus dem Jahr 2025. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich in seiner Sitzung die Gebühren entsprechend dem Landesrichtsatz anzupassen, was zu einer Reduzierung der Elternbeiträge führt. Vom Gemeinderat wurde nochmal hervorgehoben, dass sich das Gremium die Entscheidung im letzten Jahr nicht leicht gemacht habe, die Gebühren in diesem Ausmaß zu erhöhen. Man habe immer kommuniziert, dass der Landesrichtsatz als Orientierung, auch hinsichtlich Förderzusagen gelte. Vor diesem Hintergrund sei es folgerichtig, nun eine Korrektur vorzunehmen. Die Gebühren werden zwar weiterhin erhöht, jedoch nicht in dem ursprünglich vorgesehenen Umfang. Dies bedeute eine gewisse Entlastung für die Familien, die bereits mit höheren Beträgen gerechnet hätten.
Einreichung einer weitergehenden Planungsskizze beim Förderprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)
Im Rahmen des Aufrufs für das Förderprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) hat die Stadt Eppingen im Dezember 2025 einen Zuschussantrag zur Sanierung des Eppinger Hallenbades gestellt. Dieser wurde vom Fördergeber zwar als förderfähig bewertet, allerdings Ende April abgelehnt. Kurz danach wurde ein zweiter Aufruf zur Skizzeneinreichung, diesmal allerdings ausschließlich für Schwimmbäder, bekannt gegeben. Der neu erarbeitete Entwurf zielt insbesondere auf die Barrierefreiheit des Bades ab. Der Zugang soll über den bestehenden Haupteingang, eine neue Treppe sowie einen Aufzug erfolgen. Die bestehenden Umkleiden können vorerst ohne Sanierung beibehalten werden und den Schulen als separater Bereich zur Verfügung gestellt werden. Der geplante Anbau soll weiterhin Einzelumkleiden in einem Unisexbereich, barrierefreie Familien- und Sammelumkleiden sowie die zugehörigen WC und Duschanlagen beherbergen. Die Kostenschätzung liegt bei rund 6,6 Millionen Euro. Mit einer Zusage wäre ein Fördersatz von 45 Prozent möglich, was ein Zuschuss von ca. 3 Millionen bedeuten würde. Mit einer Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages ist im September zu rechnen. Der Gemeinderat stimmte der erneuten Einreichung mit der modifizierten Planung und den angepassten Kosten zu.





