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Aktuelles

Aus der Sitzung des Gemeinderates am 24. Februar

Erstelldatum06.03.2026

Aus der Sitzung des Gemeinderats

Gemeinderat bestätigt Stellv. Abteilungskommandanten aus Elsenz und Rohrbach und ernennt Ehrenmitglieder der freiwilligen Feuerwehr Eppingen

In den jeweiligen Generalversammlungen der Abteilungswehren Elsenz und Rohrbach am 31. Januar 2026 wurden Herr Holger Senk für Elsenz und Herr Gabriel Rebel für Rohrbach zum stellvertretenden Abteilungskommandanten für die kommenden fünf Jahre gewählt. Gem. dem Feuergesetz Baden-Württemberg ist die Wahl noch vom Gemeinderat zu bestätigen. 
Die Zustimmung zur Wahl erfolgte einstimmig durch den Gemeinderat in seiner letzten Sitzung. Oberbürgermeister Holaschke dankte den Kameraden für ihr Engagement die vertrauensvolle Aufgabe des stellvertretenden Abteilungskommandanten im Ehrenamt zu übernehmen. 
Der Gemeinderat verleiht auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses Personen, die sich um das örtliche Feuerwehrwesen besondere Verdienste erworben oder zur Förderung des Brandschutzes wesentlich beigetragen haben, die Eigenschaft als Ehrenmitglied. Durch die jeweiligen Feuerwehrausschüsse der Stadtteile wurden auch die Vorschläge zur Verleihung der Ehrenmitgliedschaft in den Generalversammlungen bestimmt. Der Gemeinderat bestätigte in seiner Sitzung diese Vorschläge: 
Oskar Maurer – Abteilung Kleingartach 
Bernd Hecker – Abteilung Eppingen
Bernhard Dengel – Abteilung Eppingen 
Rudolf Mannsperger – Abteilung Adelshofen 
Berthold Sitzler – Abteilung Adelshofen. 
Die genannten Feuerwehrkameraden sind 50 Jahre Mitglied der jeweiligen Abteilungswehr. Die Ehrung und Übergabe der Urkunde zum Ehrenmitglied wurde wie bereits Tradition in der Feuerwehr im Rahmen der Generalversammlung und damit im Kreise der Feuerwehrkameraden überreicht.

Änderung der Betreuungssatzung – Aufnahme Regelungen für die Ganztagesbetreuung

Durch das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter erhalten Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung. Im Schuljahr 2026/2027 erstreckt sich der Rechtsanspruch auf die 1. Klassenstufe und wird jedes Schuljahr um eine weitere Klassenstufe erweitert. Der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung wird zentral an den Ganztagsgrundschulen Hellbergschule und Grundschule im Rot erfüllt. In den Ortsteilen ist keine Ganztagsbetreuung möglich.  Aufgrund der Rechtsänderung muss die Betreuungssatzung der Stadt Eppingen überarbeitet werden. Die außerschulischen Betreuungsangebote (zukünftig Schulkindbetreuung) und die Schulferienbetreuung wurden an den Ganztagesanspruch angepasst. Hierzu wurden entsprechende Paragraphen in die Satzung neu eingefügt. Die Schulkindbetreuung ist in nicht schulpflichtigen Zeiten weiterhin kostenpflichtig. Die Kostensätze werden im Zuge der Satzungsänderung nicht angepasst und verbleiben bei 45 Euro je Wochenbetreuungsstunde und Monat. Weiterhin wurden weitere redaktionelle Änderungen, Anpassungen zum Datenschutz sowie die Einbindung einer zentralen Mail-Adresse (Betreuung@eppingen.de) für die Betreuungsangebote vorgenommen. Die Satzung tritt zum 1. August 2026 in Kraft. 

Festlegung von Grundstückspreisen für das Baugebiet Zylinderhof III

Nachdem im Wohnbaugebiet „Zylinderhof III“ in Eppingen die ersten Verträge mit Bauträgern zur Errichtung der geplanten Mehrfamilienhäuser geschlossen wurden, sollen nun die Einfamilienhausgrundstücke im Süden des Baugebiets veräußert werden. Die insgesamt neun Baugrundstücke haben eine Grundstücksgröße von 298 m² – 392 m². Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich dem Antrag der CDU-Fraktion den Verkaufspreis auf 290 Euro pro Quadratmeter festzulegen zu. 

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Brandstatt II, 1. Änderung“ gefasst

Die Stadt Eppingen plant auf dem Gebiet von Eppingen-Kleingartach im Gewann "Brandstatt" die Erstellung des Bebauungsplans "Brandstatt II - 1. Änderung". Ziel dieses Bebauungsplanverfahrens ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine kleinteilige Wohnbebauung zu schaffen. Im Zuge der Gebietsentwicklung werden dabei zwei Teilflächen für eine ergänzende wohnbauliche Entwicklung vorgesehen: Zum einen eine Aktivierung und städtebauliche Entwicklung einer brachliegenden Fläche oberhalb des Kindergartens und der Grundschule Kleingartach, zum anderen eine städtebauliche Arrondierung unter Ausnutzung der vorhandenen Erschließungsstiche in Verlängerung der Straßen „In der Brandstatt“ und „Im Eichbühl“. Die Erschließung des Wohngebietes dient der Deckung des mittel- und langfristigen Wohnbauflächenbedarfs in Kleingartach. Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtgröße von etwa 1,38 Hektar. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Aufstellungsbeschluss für das Gebiet. In nächsten Schritt erfolgt die ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Veröffentlichung des Bebauungsplanvorentwurfs, die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden.  
Die vollständigen Beratungsunterlagen können Sie dem Ratsinformationssystem entnehmen. 

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