Stadtentwässerung Eppingen SEE

Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses am 4. Juli 2020 wird die Abwasserbeseitigung in Eppingen seit dem 1. Januar 2001 als eigenständiger Eigenbetrieb "Stadtentwässerung Eppingen" (SEE) geführt. Die ursprüngliche Betriebssatzung wurde am 14.11.2020 vom Gemeinderat beschlossen und trat am 1. Januar 2021 in Kraft.

Am 22. Oktober 2013 hat der Gemeinderat eine Betriebssatzung beschlossen, die am 1. November 2013 in Kraft trat; am 26. November 2019 hat der Gemeinderat erneut eine neue Betriebssatzung, die am 1. Januar 2020 in Kraft trat.

Der städtische Eigenbetrieb Stadtentwässerung ist ein nicht wirtschaftliches Unternehmen i. S. d. § 102 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Es handelt sich dabei um ein Sondervermögen der Stadt gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 3 GemO.

Die Aufgaben des Eigenbetriebs sind nach § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung, das im Stadtgebiet anfallende Abwasser nach Maßgabe der Entwässerungssatzung sowie der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben den Grundstückseigentümern abzunehmen, zu sammeln, zu reinigen und schadlos abzuleiten.

Vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2010 wurde neben der Abwasserbeseitigung zusätzlich der Betriebszweig "Photovoltaikanlagen" geführt. Zum 1. Januar 2011 wurde dieser Betriebszweig aus dem Eigenbetrieb SEE ausgegliedert und in den neu gegründeten Eigenbetrieb "Erneuerbare Energien Eppingen" (EEE) übertragen. Zum 1. Januar 2014 wurde der Eigenbetrieb EEE in "Energie- und Verkehrsbetriebe Eppingen" (EVE) umbenannt.

Von der Festsetzung eines Stammkapitals wurde bei der Gründung des Eigenbetriebs SEE abgesehen.

Organe des Eigenbetriebs sind nach § 3 der Betriebssatzung der Gemeinderat, der Betriebsausschuss, der Oberbürgermeister und die Betriebsleitung.

Zum 1. Januar 2020 wurden die Aufgaben des Betriebsausschusses auf den Technischen Ausschuss des Gemeinderats übertragen.

Nach § 7 Abs. 2 der Betriebssatzung besteht die Betriebsleitung aus einem technischen Betriebsleiter und einem kaufmännischen Betriebsleiter.

 

Die aktuelle Betriebssatzung steht Ihnen in unserer Ortsrechtssammlung zur Verfügung. »

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