Steuern

Als eigene Steuern erhebt die Stadt Eppingen Gewerbesteuer, Grundsteuer A (Landwirtschaft), Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke), Hundesteuer und Vergnügungssteuer.

Die Hebesätze für die Grundsteuer A ist mit 410 v. H.und für die Grundsteuer B mit 385 v. H. veranlagt. Diese Hebesätze gelten seit 01.01.2022. 

Der Gewerbesteuerhebesatz mit 385 v.H. wurde zum 01.01.2022 angepasst. 

Die Sätze der Vergnügungssteuersatzung wurden ab dem 1. Januar 2017 erhöht. Der Steuersatz beträgt für jeden angefangenen Kalendermonat der Steuerpflicht für das Bereithalten eines Gerätes

mit Gewinnmöglichkeit

  • aufgestellt in einer Spielhalle oder in einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von § 33 i oder § 60a Abs. 3 der Gewerbeordnung 22 v. H.,
  • aufgestellt an einem sonstigen Aufstellort 18 v.H.

der elektronische gezählten Bruttokasse, mindestens jedoch 50 Euro monatlich;

ohne Gewinnmöglichkeit

  • aufgestellt in einer Spielhalle oder in einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von § 33 i oder § 60a Abs. 3 der Gewerbeordnung 120 Euro,
  • aufgestellt an einem sonstigen Aufstellort 60 Euro;

mit Warengewinnmöglichkeit

  • aufgestellt in einer Spielhalle oder in einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von § 33 i oder § 60a Abs. 3 der Gewerbeordnung 140 Euro,
  • aufgestellt an einem sonstigen Aufstellort 70 Euro.

 

Die Hundesteuer wurde zum 1. Januar 2022 erhöht. Danach sind für den Ersthund 120 Euro und 240 Euro für jeden weiteren Hund zu bezahlen.

Vordruck zum An- und Abmeldung von Hunden

Sollten Sie Interesse an einer Einzugsermächtigung haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung Stadtkasse & Vollstreckung.

Konten der Stadt Eppingen

Kreissparkasse Heilbronn
BLZ: 620 500 00   Kontonr.: 200 007 36
IBAN: DE44 6205 0000 0020 0007 36 BIC: HEISDE66XXX

 

Volksbank Kraichgau Wiesloch-Sinsheim eG
BLZ: 672 922 00   Kontonr.: 323 01
IBAN: DE09 6729 2200 0000 0323 01 BIC: GENODE61WIE