Informationen zum Asylrecht

Wer kann Asyl erhalten?
Deutschland gewährt Flüchtlingen durch das Asylverfahren und das Aufenthaltsrecht Schutz. Ausschlaggebend ist das in Artikel 16a im Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl. Innerhalb der Europäischen Union (EU) hat jeder Asylbewerber, der in die EU einreist, grundsätzlich Anspruch auf nur ein Asylverfahren in der EU.

Wer ist Flüchtling?
Als Flüchtling gilt nach der Genfer Flüchtlingskonvention eine Person, die sich aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, ihres Geschlechts, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen diesen (begründeten) Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.

Wer ist Asylbewerber?
Asylbewerber sind Personen, die in einem Land, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, um Asyl (Aufnahme und Schutz vor politischer und sonstiger Verfolgung) ersuchen und sich in einem laufenden Asylanerkennungsverfahren befinden. Anerkannte Asylbewerber werden als „Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder Schutzberechtigte“ bezeichnet.

Was ist eine Duldung?
Die Duldung ist nach der Definition des deutschen Aufenthaltsrechts eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ von ausreisepflichtigen Ausländern. Sie dient ausschließlich dazu, dem Ausländer zu bescheinigen, dass er ausländerbehördlich registriert ist und von einer Durchsetzung der bestehenden Ausreisepflicht zur Zeit abgesehen wird.

Wer entscheidet über die Anerkennung des Asylgesuches?
Die Prüfung des Asylantrags erfolgt in Deutschland durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (kurz „BAMF“). Die Kommunen haben auf dieses Verfahren keinerlei Einfluss.

Was ist eine Landeserstaufnahmestelle?
Das Land Baden-Württemberg nimmt die ihm zugewiesenen Asylbewerber zunächst in sogenannten Landeserstaufnahmestellen auf. Hier wird der Asylbewerber registriert und gesundheitlich untersucht. Das für die Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterhält auf dem Gelände der Landeserstaufnahmeeinrichtungen beziehungsweise in deren Nähe eine Außenstelle, die die Asylanträge der Asylbewerber entgegennimmt und sie im Asylverfahren anhört. Nach spätestens drei Monaten werden die Asylbewerber auf die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg verteilt und sie kommen in die sogenannte „Vorläufige Unterbringung“ in Gemeinschaftsunterkünfte.

Wer entscheidet wie viele Asylbewerber in ein Bundesland und eine Kommune kommen?
Die Bundesländer sind gesetzlich zur Unterbringung von Asylbewerbern verpflichtet. Sie müssen die dazu erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen schaffen und unterhalten sowie die notwendige Anzahl von Unterbringungsplätzen entsprechend einer festgelegten Aufnahmequote („Königsteiner Schlüssel“) bereitstellen. Das sind für Baden-Württemberg derzeit knapp 13 Prozent. In Baden-Württemberg erfolgt die Verteilung auf die Kommunen entsprechend den jeweiligen Einwohnerzahlen.

Müssen sich Asylbewerber an einem bestimmten Ort aufhalten?
Wenn sie nicht mehr in der Landeserstaufnahmestelle untergebracht sind und sich seit mindestens 3 Monaten erlaubt, geduldet oder gestattet im Bundesgebiet aufhalten, dürfen sich Asylbewerber vorübergehend im gesamten Bundesgebiet bewegen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Aufenthalt auch räumlich beschränkt werden. Ihren Wohnsitz haben sie, solange sie öffentliche Leistungen erhalten, an dem Ort, dem sie zugewiesen worden sind.

Welche Leistungen erhalten Asylbewerber?
Asylbewerber erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Bundesgesetz). Darin enthalten sind Grundleistungen zur Deckung des Lebensunterhalts für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Ge-/ Verbrauchsgüter des Haushalts. Neben den Grundleistungen erhalten die Asylbewerber einen Betrag zur Deckung des soziokulturellen Existenzminimums. Dieses ist für Ausgaben wie Verkehr, Nachrichten, Freizeit, Unterhaltung, Kultur, Bildung sowie andere Waren und Dienstleistungen bestimmt. Ebenso wird medizinische Versorgung in Form der Krankenhilfe gewährleistet. Bei der Leistungsberechnung werden Einkommen und Vermögen berücksichtigt.

Ab wann erhalten Asylbewerber eine Arbeitserlaubnis?
Für die Dauer der Pflicht, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen und in den ersten drei Monaten gilt ein Arbeitsverbot. Danach ist die Arbeitsaufnahme möglich, wenn die Bundesagentur für Arbeit und die Ausländerbehörde zustimmen. Geprüft wird, ob die Beschäftigung nachteilige Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hat. Außerdem werden auch die Beschäftigungsbedingungen geprüft.

Externer Link mit weiteren allgemeinen Informationen zum Asylrecht: www.bamf.de