Was tun im Trauerfall?

Der Tod kommt meist unverhofft und viele sind mit dieser Situation überfordert und wissen nicht einmal was Sie tun müssen. Wir möchten Ihnen deshalb wesentliche Fragen zum Sterbefall beantworten um Ihnen den Gang zu den Behörden zu erleichtern und einen Leitfaden für die nötigen Formalitäten vorzugeben. 

Dafür haben wir Ihnen eine Liste von Formalitäten erstellt, die regelmäßig im Zusammenhang mit einem Todesfall zu erledigen sind.

Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt:

Die einzuleitenden Schritte müssen in der genannten Reihenfolge ausgeführt werden:

  • Ausstellung der Todesbescheinigung
  • Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt
  • Ausstellung einer Sterbeurkunde


Der Sterbefall muss von den Hinterbliebenen oder deren Beauftragte (z.B. Bestatter) unverzüglich – spätestens am folgenden Werktag – persönlich dem Standesamt in Eppingen gemeldet werden, wenn der Verstorbene in Eppingen verstorben sein sollte. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime zeigen den Sterbefall schriftlich an.

Die ausgestellte Sterbeurkunde benötigen Sie für einige weitere Behörden. 
Diese Unterlagen sollten Sie zum Standesamt mitnehmen:

  • Personalausweis oder Reisepass der Person, die den Sterbefall anzeigt
  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Blatt A und B (nicht vertraulicher Teil) sowie Blatt 1 und 2 (vertraulicher Teil) im Umschlag
  • Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung des Verstorbenen (als Nachweis über den letzten Wohnsitz)
  • Personenstandsurkunden des Verstorbenen – nur soweit er nicht bereits in den Personenstandsregistern des Eppinger Standesamts geführt wird:
    • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung
    • wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand: Geburtsurkunde
    • In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Übersetzungen ausländischer Urkunden).


Für die Anzeige des Sterbefalls und seine Beurkundung im Sterberegister fallen keine Gebühren an. 

Im Zusammenhang mit der Anzeige des Sterbefalls werden 4 Urkunden gebührenfrei vom Standesamt ausgegeben.. Für die Bestattung stellt der Standesbeamte dem Anzeigenden gebührenfrei eine Sterbebescheinigung aus.

Sterbeurkunden sowie die für die Verwendung im Ausland vorgesehenen mehrsprachigen Urkunden (z.B. bei Überführung der Leiche in das Ausland) kosten je 12 Euro.