Bestattungsmöglichkeiten

Erdbestattung:

Traditionell wird diese in unserem Kulturkreis als bedeutendste Bestattung angesehen. Der Leichnam des Verstorbenen wird in einem Sarg gebettet und in einem Erdgrab bestattet. So kann ehrerbietig von den Verstorbenen Abschied genommen werden. Dies hilft bei der Trauerbewältigung. Die Möglichkeit der Begleitung vom Sterbeort bis zum Grab ist gegeben.
 

Feuerbestattung:

Der Verstorbene wird in einem Sarg gebettet und in einem Krematorium eingeäschert. Die Urne mit der Asche wird dann beigesetzt. Eine weitere Leichenschau durch einen Amtsarzt ist Vorraussetzung hierfür.
 

Grabarten

Die Eppinger Gemeinde bietet mittlerweile viele mögliche Grabarten an, sodass man den Verstorbenen individuell gedenken kann. Hier haben wir alle Grabarten für Sie zusammengefasst um Ihnen ein wenig Orientierung zu bieten.

Grundsätzlich unterscheiden sich die Grabarten je nach Bestattungsart.

Für die Erdbestattung gibt es die Grabarten:


Für die Feuerbestattung stehen zur Verfügung:

Reihengrab:

Reihengräber sind einstellige Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt werden und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit der beziehungsweise des Bestattenden zugeteilt werden. In einem Reihengrab darf nur ein Sarg beigesetzt werden. Die Umwandlung eines Reihengrabes in ein Wahlgrab ist nicht möglich. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist ebenfalls nicht möglich. Die Ruhezeit für Reihengräber bei Erdbestattungen beträgt 25 Jahre in allen Eppinger Friedhöfen.

Wahlgrab:

Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren erworben werden kann.

Wahlgräber können ein- und mehrstellige Grabstätten sein, die auch mit einer Tieferlegung versehen werden können. In Wahlgräber für Erdbestattungen können auch Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Nutzungsdauer von verlängert werden und ein mehrmaliger Wiedererwerb ist möglich. Die Wahlgrabstätten können in Eppingen auch in besonderen Lagen, am Hauptweg oder an der Mauer, ausgewählt werden.

Rasengrab:

Bei dem Rasengrab handelt es sich um eine pflegefreie Grabstätte, die als Reihen- und Wahlgrab mit einer Ruhezeit von 25 Jahren erworben werden kann.

Die Grabstätten sind ohne Einfassungen und Fundamente sowie ohne jegliche Grabausstattung wie Lichter oder Steckvasen versehen, es darf auch nichts dergleichen auf der Grabstelle angebracht werden. Die Namenskennzeichnung der Grabstellen erfolgt durch eine liegende Steinplatte, (Maße 70 x 80 Zentimeter) die eben in Sand verlegt wird oder durch einen stehenden Grabstein. Die Pflege der Rasengrabfläche erfolgt durch die Stadt.

Anonymes Grab:

Die anonyme Bestattung ist eine pflegefreie Grabstätte. Diese kann nur einmal belegt werden und eine Verlängerung ist nicht möglich. Eine Grabkennzeichnung ist ebenfalls nicht möglich. Die Ruhezeit bei Erdgrabstätten beträgt 25 Jahre. Die Möglichkeit der anonymen Bestattung ist nur auf dem Friedhof Eppingen möglich.

Urnenreihengrab:

Urnenreihengräber sind einstellige Grabstätten für Feuerbestattungen, die erst im Todesfall der Reihe nach für die Dauer der Ruhefrist vergeben werden. Die Grabstätte kann nur einmal belegt werden. Die Umwandlung eines Urnenreihengrabes in ein Wahlgrab ist nicht möglich. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist ebenfalls nicht möglich. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre.

Urnenwahlgräber:

Dies sind Grabstätten in denen bis zu vier Urnen beigesetzt werden können. Das Nutzungsrecht kann über die Ruhezeit hinaus auf Antrag verlängert werden. Ein mehrmaliger Wiedererwerb ist möglich. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre.

Urnenrasengrab:

Die Urnenrasengräber sind nur als Wahlgräber erhältlich. Die Grabstätten werden der Reihe nach belegt und können verlängert werden. Auf Rasengrabstätten dürfen nur liegende Grabmale mit den Maßen 30 x 40 Zentimeter eben in den Sand verlegt werden. Andere Grabmale, Einfassungen und Grabausstattungen sind nicht zulässig. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre.

Baumbestattung:

Dies ist eine Form der Naturbestattung, bei der die Asche Verstorbener an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt wird. Jeder Baum bietet Platz für zwölf Urnen, welche gemeinschaftlich um einen Baum herum beigesetzt werden. Die Pflege der Urnengräber am Baum erfolgt durch die Stadt. Die Baumgräber werden als Reihengrab und als Wahlgrab bereitgestellt. Die Namenskennzeichnung erfolgt durch eine Steinplatte im Boden mit den Maßen 30x 30 Zentimeter. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre.

Urnenkammer in Stele - Mauer - Kubus oder Wand

Je nach Art der Kammer können bis zu drei Urnen (ohne Überurne) beigesetzt werden. Die Kammern sind mit einer Natursteinplatte gemäß unseren Gestaltungsvorschriften verschlossen. Die Urnenkammern werden nur als Wahlgrab angeboten, sodass das Nutzungsrecht über die Ruhezeit hinaus auf Antrag verlängert werden kann.

Im Stadtteil Kleingartach und Mühlbach werden die Urnenkammern in der Mauer, im Stadtteil Elsenz im Kubus ("klein" für zwei Urnen und "groß" für drei Urnen) und im Stadtteil Rohrbach in der Wand angeboten.

Urnengemeinschaftsgrab:

Das Urnengemeinschaftsgrab ist  eine moderne und für die Angehörigen pflegefreie Grabform. Diese Grabart kann nur in Verbindung mit einem Dauergrabpflegevertrag der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner verwendet werden, da die Grabpflege direkt durch einen Genossenschaftsgärtner erfolgt. Die Namenskennzeichnung auf einer Grabplatte ist möglich. Die Einbringung von Pflanzen, Grabschalen oder Gebinden ist nicht gestattet. 

Die Ruhezeit bei einem Urnengemeinschaftsgrab beträgt 20 Jahren.

Anonymes Urnengrab:

Die anonyme Bestattung ist eine pflegefreie Grabstätte. Diese kann nur einmal belegt werden und eine Verlängerung ist nicht möglich. Eine Grabkennzeichnung ist ebenfalls nicht möglich. Die Ruhezeit bei Urnen beträgt 20 Jahre. Die Möglichkeit der anonymen Bestattung ist nur auf dem Friedhof in Eppingen möglich.

Kindergrab:

Bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres kann die Bestattung von Kindern in einem Kindergrab erfolgen. Die Ruhezeit für dieses Grab beträgt 20 Jahre, kann jedoch jederzeit verlängert werden.

Eppingen, 13. Februar 2019