Elternbeiträge für Kindergärten werden ab März stufenweise erhöht

Die Gebühren für die 15 Kindertagesstätten in der Gesamtstadt bleiben bis Februar 2023 unverändert und werden anschließend stufenweise wie folgt erhöht:
ab 01.03.2023 – Erhöhung um 40 % der Differenz zum Landesrichtsatz
ab 01.09.2024 – Erhöhung um 40 % der Differenz zum Landesrichtsatz
ab 01.09.2025 – Erhöhung um 20 % der Differenz zum Landesrichtsatz
Damit wird der heute geltende Richtsatz des Landes ab 2025 erreicht. Für ein Kind über drei Jahren in einer Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten wirkt sich der Beschluss wie folgt aus
Elternbeitrag bisher:    128 Euro
ab 01.03.2023     145 Euro
ab 01.09.2024        162 Euro
ab 01.09.2025     172 Euro
Der Gemeinderat folgte in der öffentlichen Sitzung am 19. Juli damit mehrheitlich dem Antrag der FBW-Fraktion.

Einkommensgrenzen für Sozialstaffelung deutlich erhöht
Die Benutzungsgebühren enthalten wie bisher auch eine doppelte Sozialstaffelung. Die Neuregelung entlastet im Besonderen kinderreiche und einkommensschwache Familien. Schon ab sofort werden die Einkommensgrenzen zur Erlangung der Rabatte, die die Stadt Geringverdienern gewährt, angehoben. So erhalten Alleinerziehende mit einem Jahreseinkommen unter 40 000 Euro auf Antrag einen Abschlag in Höhe von 25 Prozent, bei Einkünften bis 44 000 Euro immerhin noch von 15 Prozent. Der Gemeinderat legte folgende Einkommens-Grenzwerte fest:
•    Haushalt mit 2 Personen
o    1. Kategorie (kein Abschlag):    ab 44.001 Euro Jahreseinkünfte
o    2. Kategorie (15% Abschlag):    bis 44.000 Euro Jahreseinkünfte
o    3. Kategorie (25% Abschlag):    bis 40.000 Euro Jahreseinkünfte

•    Haushalt mit 3 Personen
o    1. Kategorie (kein Abschlag):    ab 48.001 Euro Jahreseinkünfte
o    2. Kategorie (15% Abschlag):    bis 48.000 Euro Jahreseinkünfte
o    3. Kategorie (25% Abschlag):    bis 44.000 Euro Jahreseinkünfte 
•    Haushalt mit 4 Personen
o    1. Kategorie (kein Abschlag):    ab 52.001 Euro Jahreseinkünfte
o    2. Kategorie (15% Abschlag):    bis 52.000 Euro Jahreseinkünfte 
o    3. Kategorie (25% Abschlag):    bis 48.000 Euro Jahreseinkünfte
•    Haushalt mit 5 Personen
o    1. Kategorie (kein Abschlag):    ab 56.001 Euro Jahreseinkünfte
o    2. Kategorie (15% Abschlag):    bis 56.000 Euro Jahreseinkünfte 
o    3. Kategorie (25% Abschlag):    bis 52.000 Euro Jahreseinkünfte
Auf die Jahreseinkünfte für mehr als fünf Personen werden für jedes weitere Kind 4.000 Euro hinzugerechnet. Die Einstufung erfolgt auf Grundlage vorzulegender Steuerbescheide. Bisher nahmen nur wenige Eltern diese Rabatte in Anspruch. 

Weitere Abschläge für Haushalte mit mehreren Kindern
Die Regelung in Bezug auf die Kinderzahl wird ebenfalls deutlich gelockert. Maßgeblich für die Kinderzahl werden zukünftig die kindergeldberechtigten Kinder im Haushalt sein. Bisher war die Volljährigkeit ausschlaggebend. Kindergeldberechtigt können Heranwachsende aber auch mehrere Jahre nach dem Erreichen der Volljährigkeit bleiben, wenn sie beispielsweise eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren.

Verpflegungskosten im Kinderhaus steigen von 60 auf 100 Euro
Aufgrund der steigenden Preise des Caterers müssen auch die Essenspreise angepasst werden. Diese steigen ab September im Kinderhaus Elisabeth und Jakob Dörr mit Haus Hellberg von bisher 60 auf 100 Euro pro Monat.

Verwaltung hat die Gebühren neu kalkuliert
Die Verwaltung hatte eine Erhöhung der Betreuungsgebühren zum 1. September vorgeschlagen, weil zum 31. August die im Jahr 2017 beschlossene Gebührenordnung ausläuft. Der Vorschlag sah eine Verteuerung um bis zu 30 Prozent, jedoch maximal um 50 Euro vor. In den Folgejahren sollten dann jeweils weitere vier Prozent hinzukommen. Der Vorschlag der Verwaltung hätte Mehreinnahmen von jährlich 444.000 Euro und einen Kostendeckungsgrad der gebührenfähigen Kosten von 20,23 Prozent erzielt. Mit den aktuellen Gebührensätzen werden lediglich 15,14 Prozent der tatsächlichen Kosten für die Kinderbetreuung gedeckt. Der Landesrichtsatz wäre bei einem Kostendeckungsgrad von 21,56 Prozent erreicht. 
Die Stadt Eppingen betreibt aktuell fünf Tageseinrichtungen, 2023 kommt noch der evangelische Kindergarten in Elsenz als sechste Einrichtung hinzu. Weitere neun Kindertagesstätten sind in konfessioneller oder freier Trägerschaft. Die Beiträge gelten einheitlich in allen 15 KiTas. Die Stadt gleicht den Trägern die Differenz zum Landesrichtsatz aus. 
Die ausführlichen Beratungsunterlagen mit Gebührenkalkulation und Kindertagesstätten-Satzung finden Sie im Ratsinformationssystem.