Aus Gründen der Energiesparmaßnahmen wird im Ortsteil Kleingartach ab dem 2. Juni an baulichen wie verkehrsmäßig ungefährlichen Stellen die Straßenbeleuchtung in der Nachtzeit zwischen 0 und 5 Uhr ausgeschaltet.
Welche Bereiche im Stadtteil betroffen sind, erkennt man an den rot-weiß-roten Markierungen an den Straßenlaternen. Dieser Laternenring kennzeichnet innerhalb geschlossener Ortschaften Straßenbeleuchtungen, die nicht die ganze Nacht eingeschaltet sind. Besondere Vorsicht gilt beim Abstellen des Fahrzeuges in solchen Bereichen: hier ist der Autofahrer zur „Eigenbeleuchtung“ durch das Einschalten des Stand- oder Parklicht verpflichtet, damit sein Pkw für andere Verkehrsteilnehmer nachts zu erkennen ist. Sämtliche Fußgängerüberwege, Fußgängerquerungen, Verkehrsinseln an Hauptverkehrsstraßen und Kreuzungen an Ortsdurchfahrten sind von dieser Maßnahme ausgeschlossen. Die weiteren Stadtteile werden sukzessive folgen.