Umwandlung Rasenspielfeld /
Neubau Sportplatz
Entlang der Waldstraße zwischen Einmündung Südring und Kraichgau Stadion haben sich in den vergangenen Jahren vielfältige Sport- und Freizeitanlagen etabliert. Zur planerischen Steuerung dieser Entwicklung besteht seit 1978 der Bebauungsplan SPORT- UND FREIZEITZENTRUM WALDSTRASSE. Dieser ist bisher nur in Teilen umgesetzt bzw. widerspricht in seinen rechtsverbindlichen Vorgaben den Überlegungen zur Neuordnung des Sport- und Freizeitzentrums Waldstraße. In seiner Sitzung vom 6. November 2007 nahm der Technische Ausschuss das Konzept zur Neuordnung des Sport- und Freizeitzentrums Waldstraße zur Kenntnis. Dieses Konzept soll als Grundlage einer Diskussion über die mittelbis langfristigen Entwicklungsmöglichkeiten an der Waldstraße dienen. Ein wesentlicher Baustein der Sportleitplanung der Stadt Eppingen stellt die Neuplanung und Errichtung eines vierten Sportplatzes dar. In ihrer Funktion als Große Kreisstadt stellt dieser Sportplatz einen wichtigen Standortfaktor dar und wird darüber hinaus im Sinne einer Vorhaltefunktion für Infrastrukturen benötigt. Als genereller Konsens der Beratungen im Technischen Ausschuss wurde eine Konkretisierung des vierten Spielfeldes festgehalten. Der Prüfauftrag beinhaltet eine Untersuchung der grundsätzlichen Machbarkeit für einen Neubau eines Kunstrasenplatzes im Standard-Format 105 m x 68 m inkl. erforderlicher Infrastruktur (v.a. Umkleiden, Sanitäranlagen, Aufenthaltsräume).
1. Umwandlung Trainingsplatz in einen Kunstrasenplatz
a) Exkurs: Grundsätzliche Aspekte von Kunstrasenplätzen
Nachdem Kunstrasen zunächst den Ruf hatte ein hohes Verletzungsrisiko zu erzeugen, wurden diese Nachteile durch technische Weiterentwicklung des Kunstrasens abgebaut. Der heute aktuelle Kunstrasen der 4. Generation rückt immer näher an das Spielverhalten des Naturrasens heran und wurde gegenüber der so genannten 3. Generation insbesondere im Hinblick auf Haltbarkeit und Spieleigenschaften weiterentwickelt bzw. dem Naturrasen angeglichen. Die Fifa erlaubt den Einsatz von Kunstrasen inzwischen sogar für Qualifikationsspiele der WM. Generell richten sich die Pflegeintervalle nach der Nutzungsintensität der Anlage. Die Pflege beschränkt sich auf Kehren und Lockern der Granulatfüllung sowie das Abblasen von Laub. In regelmäßigen Intervallen ist eine Aufarbeitung und Reinigung der Granulatfüllung erforderlich (Grobreinigung und Bürsten - Nachgranulierung besonders beanspruchter Stellen und Oberflächenreinigung - Tiefen und Grundreinigung mit Oberflächenlockerung). Kunstrasenplätze sind in der Regel 12 bis 15 Jahre bespielbar, bis eine Sanierung ansteht. Gegenüber Naturrasen besteht der Vorteil darin, dass bei Naturrasen die Pflegekosten höher sind sowie die Haltbarkeit geringer ist. Als wesentliche Vorteile der Kunstrasenflächen gelten somit im Vergleich zu Rasenflächen die geringere Witterungsanfälligkeit, wesentlich längere Nutzungsintervalle und der geringere Pflegeaufwand. In Bezug auf die Wirtschaftlichkeit eines Kunstrasens ist festzustellen, dass die Vorteile gegenüber Naturrasen insbesondere mit zunehmender Nutzung (Anzahl der Belegungsstunden pro Jahr) deutlich werden.
b) Referenzen
Im Zuge der vorgesehenen Umwandlung des Trainingsplatzes in der Waldstraße in ein Kunstrasenspielfeld mit den Maßen 60 x 90 Meter fand eine Besichtigung in Frage kommender Referenzplätze in Bad Friedrichshall und Neckarsulm statt. Hierbei wurden wesentliche technische Aspekte (Pflege, Aufbau etc.) und Aspekte der Nutzung durch die Vereine / Schulen (Belegungsplan etc.) erläutert. Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der Umwandlung aus technischen Gesichtspunkten innerhalb der Zeitschiene Sommer - Frühherbst erfolgen soll.
Spielfeld Bad-Friedrichshall
Das Spielfeld in Bad-Friedrichshall ist ein Kunstrasen der sog. 3. Generation. Der haptische Eindruck vermittelte einen elastischen, dämpfenden bzw. nachgebenden Belag. Laut Angaben der Verantwortlichen ist das Spielfeld im Grunde ganzjährig bespielbar, wenngleich die Entfernung von Schnee dazu führt, dass das eingestreute Granulat teilweise vom Platz entfernt wird. Als wichtiger, die dauerhafte und langfristige Nutzung des Spielfeldes sichernder Aspekt wurde insbesondere auf eine konstante Pflege mit den richtigen Pflegegeräten hingewiesen.
Spielfeld Neckarsulm
Das Spielfeld in Neckarsulm ist ein Kunstrasen der sog. 4. Generation. In der Kostenberechnung zur Umwandlung des Trainingsplatzes in Eppingen wurde dieses Material zugrunde gelegt. Gegenüber dem gekräuselten Belag des Minispielfeldes in Bad Friedrichshall ergibt sich bei einer Größe von 90x60 Meter eine Preisdifferenz in Höhe von etwa 40.000 Euro. Der haptische Eindruck vermittelte einen festen, „drehfreudigen“ Belag. Die einzelnen Fäden des Belags sind weicher und stellen sich leichter von selbst auf, so dass der Eindruck eines echten Rasens entsteht. Laut Angaben der Verantwortlichen ist das Spielfeld im Grunde ganzjährig bespielbar. Das Wegräumen von Schnee wird den Vereinen jedoch nicht gestattet (aufgrund der Folgekosten durch Wiederauffüllen von Granulat). Von Seiten der Stadt wurde ein Belegungsplan erarbeitet, welcher sehr stringent einzuhalten ist. Hierdurch ist es möglich, dass 4 Vereine mit 18 Mannschaften zuzüglich der Fa. Audi den Platz nutzen können. Der Platz ist eingezäunt und mit einer Computer gestützten Schließanlage ausgestattet, so dass eine Kontrolle möglich ist, wer wann den Platz genutzt hat. Als wichtiger, die dauerhafte und langfristige Nutzung des Spielfeldes sichernder Aspekt wurde darauf hingewiesen, dass der Platz wöchentlich vom städtischen Bauhof gepflegt wird. Hierzu wurden die erforderlichen Gerätschaften (ca. 20.000 Euro) angeschafft (Anhängegeräte für bestehende Maschinen). Bei einer wöchentlichen Platzpflege sind Folgekosten mit denen eines Rasenplatzes gleichzusetzen. Anmerkung: Nach Aussage eines Produktherstellers ist aus technischer Sicht eine wöchentliche Pflege nicht erforderlich, verbessert jedoch den optischen Eindruck und die Haltbarkeit.
c) Kosten
Zur Ertüchtigung des Trainingsplatzes in ein Kunstrasenspielfeld wurde eine Kostenschätzung nach DIN 276 / 2008 erarbeitet. Die ermittelten Herstellungskosten belaufen sich auf ca. 492.000 Euro brutto zzgl. ca. 48.000 Euro brutto Nebenkosten (Gutachten, Planung).
2. Neubau eines vierten Sportplatzes
a) Variantenprüfun
Im Zuge einer Machbarkeitsstudie wurde eine Variantenuntersuchung möglicher Standorte für einen vierten Sportplatz durchgeführt. Insgesamt wurden sieben Varianten näher Untersucht. Wichtige Aspekte zur Beurteilung der Varianten sind:
- Ökonomische Aspekte wie mögliche Synergien zu vorhandenen Infrastrukturen (z.B. Sportheim) und vorhandene Anlagen der Erschließung (z.B. Parkierung, vorh. / nicht vorhandene Erschließungsstraßen), Grundstücksverfügbarkeit aber auch die Auswirkungen der Topographie bzw. erforderlichen Geländebewegungen auf die Herstellungskosten und die je nach Variante verschiedenen Folge- bzw. Pflegekosten
- Ökologische Aspekte wie das zu beachtende Immissions- und Naturschutzrecht (z.B. Auswirkungen auf potentielles Baugebiet Lerchenberg, angrenzendes FFH und Landschaftsschutzgebiet) sowie Auswirkungen auf das Landschaftsbild
- Funktionale Aspekte wie beispielsweise die Ausrichtung des Platzes oder der Grundsatz minimaler Flächeninanspruchnahme, um das Entwicklungspotential der übrigen Freizeitnutzungen möglichst wenig einzuschränken
Variante 1: (westlich der ehemaligen Gärtnerei, in nördlicher Verlängerung des künftigen Baugebietes Lerchenberg.)
Bewertung (stichwortartig): fehlende Infrastruktur (Umkleide, Sportheim), aus Immissionsschutzrechtlichen Gründen bestehende Problematik in Bezug auf die angrenzenden Wohn- und Mischgebietsflächen, keine räumlich funktionale Synergien mit den übrigen Spielfeldern, Schaffung von Parkplätzen erforderlich. Optische Beeinträchtigung des Landschaftsbildes (Talmulde), begrenzte Erdbewegungen, ökologisch verträglich, da kein Landschafts- oder FFH - Schutzgebiet, optimale Ausrichtung des Platzes (Nord-Süd).
Variante 2: (nördlich Hugo-Koch Stadion in der Tallage):
Bewertung (stichwortartig): begrenzter funktionaler und räumlicher Zusammenhang zu übrigen Spielfeldern und vorhandenen Sanitäranlagen (weite Wege), Verriegelung der für das Landschaftsbild wichtigen Tallage, Ausrichtung Ost-West. Nähe zu Parkplätzen, überschaubare Geländebewegungen erforderlich. Keine Grundstücksverfügbarkeit. Kein FFH Gebiet, außerhalb des derzeit in Ausweisung befindlichen Landschaftsschutzgebietes.
Variante 3: (östlich VfB-Stadion, südlich Kraichgaustadion) und Variante 4 (südlich VfBStadion:
Bewertung (stichwortartig): Waldumwandlung und Waldrodung erforderlich, innerhalb FFH Gebiet, sehr starke Geländebewegung / Bodenabfuhr / Hangsicherung erforderlich. Alter, hochwertiger Waldbestand. Bedingt vorhandene räumliche Nähe zu anderen Spielfeldern und begrenzte funktionale Synergien durch Nutzung vorh. Sanitäreinrichtungen. Die Waldnähe bedingt eine Verschattung bzw. Laubfall, wodurch die Instandhaltungs- und Folgekostenkosten deutlich erhöht werden. Ausrichtung Nord-Süd.
Variante 5: (Südlich Villa Waldeck):
Bewertung (stichwortartig): neue verkehrliche Erschließung erforderlich, deutliche Konflikte hinsichtlich der Lärmbelastung des Hotels durch den Sportplatz (evtl. sogar Ausschlusskriterium). Bedingt vorhandene räumliche Nähe zu anderen Spielfeldern und begrenzte funktionale Synergien durch Nutzung vorh. Sanitäreinrichtungen bedingen eine Neuanlage von Sanitäreinrichtungen. Relativ geringe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Außerhalb der angrenzenden Schutzgebiete.
Variante 6: (parallel zur Waldstraße, gegenüber Fitness-Studio, Areal des potentiellen Freibades):
Bewertung (stichwortartig): Ausschluss des potentiellen Freibades, Synergienutzung evtl. mit gegenüberliegender Tennishalle ggf. Neuanlage von Sanitäranlagen, begrenzte Parkierungsflächen erfordern eine entsprechende Ertüchtigung / Erweiterung, größere Geländebewegung als bei Variante 1 und 7, aus städtebaulicher Sicht wird eine Änderung der bisherigen Sportflächenkonzeption erforderlich, um eine nachhaltige Entwicklung der entstehenden Freiflächen sicherzustellen. Lärmproblematik zu potentiellen Baugebieten. Im Vergleich zu Variante 7 höhere Herstellungskosten.
Variante 7: (parallel zur Waldstraße, gegenüber VfB-Stadion):
Bewertung (stichwortartig): Guter funktionaler und räumlicher Zusammenhang mit vorh. Sportstätten, kürzere Wege als bei V 2, Lage zum Teil innerhalb bzw. am Rande des FFH Gebiets, geringe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, verminderte Geländebewegung, Verlegung Feldweg, Nähe zu vorhandenen Sportstätten, deutlich geringere Waldrodungen als bei den anderen, sich ins funktionale und räumliche Umfeld einfügenden Varianten. Geringere Herstellungskosten im Vergleich zu Variante 6.
b) Berücksichtigung der FFH-Thematik
Unter Berücksichtigung der Stärken-Schwächen Betrachtung der untersuchten Varianten wird von Seiten der Verwaltung die Variante 7 derzeit näher untersucht, da hierbei die möglichen Synergien mit vorhandenen Infrastrukturen im Zusammenhang mit den technischen und ökonomischen Aspekten das beste Ergebnis erzielen. Um die Planung entsprechend vertiefen zu können müssen vorab die insbesondere mit dem FFH Gebiet in Zusammenhang stehenden Zielkonflikte geprüft werden. Aus der Anlage zur Vorlage wird die rot umrandete Grenze des FFH Gebietes deutlich.
FFH-Gebiete (Fauna -Flora - Habitat - Schutzgebiete) bilden zusammen mit europäischen Vogelschutzgebieten das so genannte europäisch - ökologische Netz („Natura 2000“) zum Schutz von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung. Dies bedeutet, dass der im Vorfeld eines Sportplatz - Neubaus durchzuführenden Bauleitplanung zusätzliche Pflichten auferlegt werden.
Im Wesentlichen bestehen diese Pflichten in der Durchführung einer so genannten Verträglichkeitsprüfung nach der europäischen Fauna - Flora - Habitat - Richtlinie. Hierbei werden potentielle Auswirkungen / Beeinträchtigungen der angedachten Maßnahmen auf das Schutzgebiet bzw. der sich darin möglicherweise befindlichen so genannten prioritären Arten und Lebensräumen untersucht. Maßgeblich eine FFH - Prüfpflicht auszulösen ist, dass das Projekt (4.Sportplatz) dazu geeignet ist, ein geschütztes Gebiet in seinen Erhaltungszielen zu beeinträchtigen. Dies wird insbesondere im Zusammenhang mit dem sog. Verschlechterungsverbot für relevante Lebensräume und Habitate (vorh. Auwälder mit Erlen, Eschen und Weiden) sowie dem Störungsverbot für geschützte Arten (z.B. Specht, Eule, Fledermäuse, Amphibien) der FFH-Richtlinie deutlich.
In einem ersten Schritt gilt es zu prüfen, ob ein geplantes Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH Gebietes führen wird. Ist dies der Fall, ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob das Projekt ausnahmsweise dennoch zugelassen werden kann. Diese sehr komplexe und sehr detailliert zu erarbeitende Untersuchung wird momentan durchgeführt. Im konkreten Fall stellt sich weniger der im Plangebiet von Variante 7 vorhandene Wald als problematisch dar, sondern der vorhandene Wassergraben. Auch wenn dieser nur temporär Wasser führt könnten beispielsweise Amphibien (nach der FFH Richtlinie geschützte Art) beeinträchtigt werden. Somit muss in der weiteren Prüfung eine sehr detaillierte Untersuchung dahingehend erfolgen ob möglicherweise der Graben verlegt werden kann und in wie fern diese Maßnahme den Eingriff minimiert.
c) Kosten
Im Zusammenhang mit der Variantenprüfung wurden weiterhin die Varianten 6 – Standort gegenüber Fitnesshalle und Variante 7 – Standort Talaue im Hinblick auf deren Herstellungskosten detaillierter untersucht.
| Positionen | Variante 6 | Variante 7 | |
| Kunstrasenspielfeld | 1.028.000,00 EUR¹ | 940.000,00 EUR | |
| Erschließung | Verlegung Randweg in Teilbereichen: 22.000,00 EUR | ||
| Zwischensumme | 1.338.000,00 EUR | 1.022.000,00 EUR | |
| Weitere Kostenpositionen |
|||
| Flutlichtanlage | 60.000,00 EUR | 60.000,00 EUR | |
| Erschließung Parkierung | 250.000,00 EUR (Parkplätze 130 P) |
Bestehende Parkierungsanlage; optionale Ertüchtigung | |
| Infrastruktur / einfaches Vereinshaus | 360.000,00 EUR | 0,00 EUR | |
| Baunebenkosten | ca.155.000,00 EUR | ca. 113.000,00 EUR | |
| Gesamtkosten (brutto) | 1.853.000,00 EUR | 1.135.000,00 EUR |
¹Diesem Ansatz ist aufgrund der Bodenbeschaffenheit und des erforderlichen großen Bodenabtrags ein Risikoansatz in Höhe von rund 200.000 Euro hinzuzurechnen.
Finanzierung
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2009 wurden folgende Mittel eingestellt und rechtskräftig durch Erlass der Haushaltssatzung genehmigt:
- 1. Umwandlung des bisherigen Trainingsfeldes in ein Kunstrasenplatz (Kostenansatz 2009 500.000 Euro) als kurzfristige Lösung
- 2. Neubau eines 4. Spielfeldes mit vertiefter Untersuchung der Varianten 6 und 7: Planungsmittel und Baukosten für die Umsetzung sind in den Jahren 2008 bis 2010 berücksichtigt.
Weiteres Vorgehen
Im Hinblick auf die Neuplanung eines vierten Sportplatzes sollen nach erfolgter bzw. vorliegender ökologischer Prüfung der FFH-Thematik bei Variante 7 die entsprechenden Grundsatzbeschlüsse im Gemeinderat am 19. Mai 2009 erfolgen. In Bezug auf die Ertüchtigung des bestehenden Trainingsplatzes besteht die Zielsetzung darin, den Baubeschluss ebenfalls in der Gemeinderatssitzung am 19. Mai 2009 zu fassen.
Hier noch einmal alle Dokumente im Überblick:



