Erstattung Abwassergebühren 2009
Nach der Abwassersatzung der Großen Kreisstadt Eppingen werden Abwassergebühren für Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, auf Antrag erstattet. Der Nachweis soll in der Regel durch einen besonderen Wasserzähler erfolgen.
Die Erstattungsanträge sind bis zum 30. April 2010 schriftlich beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung, Marktplatz 1, 75031 Eppingen zu stellen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei landwirtschaftlichen Betrieben kann die zu erstattende Abwassermenge anhand des Viehbestands pauschal ermittelt werden.
Die Erstattungsanträge können im Bürgerbüro oder den Verwaltungsstellen der Ortsteile abgeholt werden. Unter www.eppingen.de ist unter der Rubrik Stadtverwaltung / Formulare ein Download des Formulars möglich. Telefonische Auskünfte erhalten Sie bei Frau Brand/Frau Volz, Tel. 07262/920-1110. (27.01.2010)



